Umbau Mikroskopie Geb. 61 Homburg - Medientechnik Referenznummer der Bekanntmachung: ZB-2022-026
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66041
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-saarland.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.uni-saarland.de/verwaltung/zbd/start.html
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau Mikroskopie Geb. 61 Homburg - Medientechnik
Lieferung und Montage der medientechnischen Anlagen
Campus Homburg - Geb. 61 - Mikroskopie Kirrberger Straße 100 66421 Homburg
siehe Leistungsbeschreibung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
gemäß Eigenerklärung Formblatt 124_LD
gemäß Eigenerklärung Formblatt 124_LD
gemäß Eigenerklärung Formblatt 124_LD
Einzureichende Unterlagen:
- Formblatt 124_LD Eigenerklärung zur Eignung (mit dem Angebot vorzulegen):
Das Formblatt 124 ist dem Angebot beizufügen, wenn das Unternehmen nicht präqualifiziert ist. Das Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei.
- Formblatt 223 Aufgliederung der Einheitspreise (mit dem Angebot vorzulegen)
- Formblatt 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (mit dem Angebot vorzulegen)
- Formblatt 235 Verzeichnis Kapazitäten anderer Unternehmen (mit dem Angebot vorzulegen)
- Formblatt 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegen)
- Tariftreueerklärung (mit dem Angebot vorzulegen):
Die Tariftreueerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Sie ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
- Formblatt 633 Angebotsschreiben (mit dem Angebot vorzulegen)
- Leistungsverzeichnis (LV) (mit dem Angebot vorzulegen):
Das Leistungsverzeichnis liegt den Vergabeunterlagen bei und ist ausgefüllt mit dem Angebot abzugeben. Jede Einzelposition des LV ist auszufüllen.
Das Angebot ist zwingend als PDF-Datei abzugeben. Ergänzend kann das Angebot als GAEB-Datei abgegeben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.
2. Zusatz zur Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für die Vergabe von Öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen:
"Der Bieter verpflichtet sich zur Einhaltung des saarländischen des saarländischen Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz (STFLG) in der jeweils gültigen Fassung und reicht mit der Angebotsabgabe die unterschriebene Verpflichtungserklärung ein. Dies gilt nicht für Vergaben, deren Leistungserbringung durch Unternehmer oder Nachunternehmer erfolgt, die ihren Sitz im EU Ausland haben und deren Arbeitnehmer den Auftrag ausschließlich in diesem Staat ausführen."
3. Die Allgemeinen Vertragsbedingungen (VOL/B) werden gemäß § 29 Abs. 2 VgV bzw. 21 Abs. 2 UVgO Bestandteil des Vertrags.
4. Die Fremdfirmenrichtlinie der Universität des Saarlandes wird ebenfalls Vertragsgrundlage.
5. Enthalten die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, nach Meinung des Bieters Unklarheiten (z.B. Widersprüche, Mehrdeutigkeiten, Missverständnisse), so hat der Bieter den Auftraggeber vor Angebotsabgabe unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
Die letzte Mitteilung muss bis zur genannten Frist zur Einreichung von Angebotsfragen beim Auftraggeber eingehen.
Bei EU-weiten Ausschreibungen:
7. Sollten Sie eine Rüge erheben, die der Auftraggeber zurückweist, muss ein auf die Rüge gestützter Nachprüfungsantrag spätestens am 15. Kalendertag nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingehen (§ 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB). Vorsorglich wird auch auf die Fristen gemäß § 134 Abs. 1 und 2, § 135 Abs. 2 sowie § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis 3 GWB hingewiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRBYYE3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.saarland.de
Sollten Sie eine Rüge erheben, die der Auftraggeber zurückweist, muss ein auf die Rüge gestützter Nachprüfungsantrag spätestens am 15. Kalendertag nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingehen (§ 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB). Vorsorglich wird auch auf die Fristen gemäß § 134 Abs. 1 und 2, § 135 Abs. 2 sowie § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis 3 GWB hingewiesen.