Neubau zur Erweiterung des Warndtgymnasiums Völklingen (Los 2) sowie Digitalisierung des Bestandsgebäudes
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rvsbr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau zur Erweiterung des Warndtgymnasiums Völklingen (Los 2) sowie Digitalisierung des Bestandsgebäudes
- Planungsleistungen für den Neubau zur Erweiterung des Warndtgymnasiums Völklingen, Leistungsphasen 1 bis 9 des Leistungsbildes Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI iVm Anlage 15.1 zur HOAI für die Anlagengruppen 1 bis 8 gemäß § 53 HOAI nebst besonderen Leistungen
sowie - Planungsleistungen für die Digitalisierung des Bestandsgebäudes, Leistungsphasen 1 bis 9 des Leistungsbildes Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI iVm Anlage 15.1 zur HOAI für die Anlagengruppen 4 und 5 gemäß § 53 HOAI nebst besonderer Leistung
Am Warndtgymnasium 1, 66333 Völklingen
In den letzten Jahren sind stetig steigende Schülerzahlen zu verzeichnen und diese Entwicklungstendenz hält unverändert an. Momentan wird das Gymnasium mit einer 3-Zügigkeit beschult. Die vorhandenen Räumlichkeiten sind aufgrund der steigenden Schülerzahlen nicht mehr auskömmlich. Eine Erweiterung zur Vierzügigkeit ist unabdingbar.
Neben dem Bedarf an zusätzlichen Klassenräumen sind auch Räume für die freiwillige Ganztagsschule und für die Schülerverpflegung neu einzurichten. Aktuell sind diese in beiden Bereichen unterdimensioniert.
Der Neubau soll als Erweiterungsbau auf dem Schulsportplatz errichtet werden und im Erdgeschoss eine Mensa mit Ausgabeküche und 3 Räume für die Nachmittagsbetreuung integrieren.
Die Betreuungsräume, die vormittags als Unterrichtsräume bzw. als Kursräume dienen, sollen der Mensa direkt angegliedert werden. Durch die Verwendung und Öffnung mobiler Trennwände können die Räume vergrößert werden. Dadurch soll ein großzügiger Veranstaltungsraum entstehen.
Die Mensa soll mit einer Ausgabeküche ausgestattet werden. Die Lieferung von warmen Mahlzeiten erfolgt durch einen externen Caterer.
Im Obergeschoss sollen 7 neue Klassenräume und ein großzügiger Flur, der als Lernlandschaft genutzt werden kann, mit entsprechenden Nebenräumen geplant werden.
Durch die Teilbebauung des bestehenden Sportplatzes entsteht ein Verlust an Sport und Bewegungsfläche im Freien. Aus Ausgleich dafür soll ein Multifunktionsfeld im Außenbereich errichtet werden.
Nach Fertigstellung des Neubaus sind Umbauten im Bestand notwendig. Durch die Erhöhung der Zügigkeit entsteht zusätzlicher Raumbedarf im naturwissenschaftlichem Bereich (NW). Hierzu ist angedacht, das derzeitige Lehrerzimmer im Gebäudeteil B in das Gebäude C, nähe der Verwaltung, zu verlagern. Hierdurch wäre die Fläche als zusätzlicher NW-Raum mit einem Vorbereitungsraum nutzbar. Alle NW-Fachräume wären dadurch zentral zusammengefasst auf einer Ebene.
Die Verlagerung der Bereiche Nachmittagsbetreuung und Schülerverpflegung in den Neubau schafft Platz für 6 weitere Klassen- und 2 Differenzierungsräume in den Bestandgebäuden. Die Reorganisation in den Bestandsgebäuden ist nicht Bestandteil der Planung.
Der Raumbedarf im als Erweiterungsbau zu errichtenden Neubau ist wie folgt festgesetzt:
-7 Klassenräume ca. 60 qm
-3 Räume für die Nachmittagsbetreuung ca. 65 qm
-Mensa/Veranstaltungsraum ca. 240 qm
-Küche ca. 60 qm
-Stuhllager
-WC-Räume
-Technikraum
-Garage für Rasentraktor und Gartengeräte-Abstellraum für Sportspielgeräte
Für den Fall, dass die Schulbesuchsjahre am Gymnasium nach der bevorstehenden Landtagswahl am 27. März 2022 von der neuen Landesregierung im Wege einer Gesetzesänderung von 8 auf 9 Schuljahre verlängert wird, wird sich aller Wahrscheinlichkeit nach, der Bedarf an Räumlichkeiten erhöhen. Das Bauprogramm wird in diesem Fall erweitert und die anrechenbaren Kosten werden angepasst.
Zudem ist die Digitalisierung des Bestandsgebäudes geplant. Erforderlich ist die strukturierte Verkabelung für 36 Klassenräume, 7 Teamräume sowie 3 Verteiler. Hierfür sind Fördermittel beantragt worden, so dass die Leistung bis Ende der Sommerferien 2024 vollständig erbracht sein muss.
Die Leistungsphasen 1 bis 9 des Auftragnehmers für den Neubau sind bis spätestens zum letzten Werktag im Jahr 2025 fertigzustellen (siehe Vergabeunterlagen; Vertrag § 7 Ziffer 7.3)
II.2.11) 1. Es ist eine stufenweise Beauftragung der in Ziffer II 2.4) bezeichneten Leistungen vorgesehen.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der optionalen Leistungen besteht nicht. Nähere Erläuterungen befinden sich unter Ziffer 3.2. ff. des Vertrages.
II.2.11) 2. Für den Fall, dass die Schulbesuchsjahre am Gymnasium nach der bevorstehenden Landtagswahl am 27. März 2022 von der neuen Landesregierung im Wege einer Gesetzesänderung von 8 auf 9 Schuljahre verlängert wird, wird sich aller Wahrscheinlichkeit nach, der Bedarf an Räumlichkeiten erhöhen. Das Bauprogramm wird in diesem Fall erweitert und die anrechenbaren Kosten werden angepasst.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.1. Nachweis der Vertretungsmacht des Unterzeichners:
- Bei juristischen Personen (bspw. im Falle einer Kapitalgesellschaft) durch Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs oder vergleichbaren Registers des Herkunftslandes.
- Bei Personengesellschaften (bspw. GbR, Partnergesellschaften, Kommanditgesellschaften) durch Vorlage einer entsprechend unterzeichneten Eigenerklärung oder einer Vollmacht.
1.2. Im Falle einer Arbeits-/Bietergemeinschaft: Die Gemeinschaft hat in einer Erklärung zum Angebot sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft zu benennen und eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Erklärung muss angeben, dass alle Mitglieder der Gemeinschaft im Falle der Auftragserteilung als Gesamtschuldner haften. Diese muss von allen Mitgliedern der Gemeinschaft unterzeichnet sein.
1.3. Erklärung des Bieters, dass die Umsetzung der freiberuflichen Leistung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt, § 73 Abs. 3 VgV.
1.4. Eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB.
1.5. Eine Eigenerklärung zum Mindestlohn.
1.6. Eine Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und fairen Löhnen für die Vergabe von öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen.
1.7. Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ gemäß § 75 Abs. 2 VgV oder nach der EU-Richtlinie 2005/36/EG vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255, S. 22, ber. ABl. 2007 L 271, S. 18, ABl. 2008 L 93, S. 28, ABl. 2009 L 33, S. 49, ABl. 2014 L 305, S. 115), zuletzt geändert durch Art. 1 B (EU) 2020/548 vom 23.01.2020 (ABl. L 131 S. 1).
1.8. Juristische Personen, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind gemäß § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der zu übertragenden Leistungen verantwortliche Berufsangehörige benennen und deren Qualifikation gemäß Ziffer 1.7. nachweisen.
1.9. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage der in Ziffer 1.1. bis 1.8. genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu einem späteren Zeitpunkt auch für Nachunternehmen zu verlangen. Er behält sich weiterhin vor, die Verpflichtungserklärung der Nachunternehmen zu verlangen.
1.10. Im Falle einer Bietergemeinschaft hat jedes einzelne Mitglied die unter den Ziffern 1.1. bis 1.9. geforderten Nachweise vorzulegen.
1.11. Wird von § 47 Abs. 1 VgV Gebrauch gemacht, ist Folgendes zu beachten und vorzulegen: Sofern Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, muss der Bieter nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, müssen die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen. Zudem dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Hinsichtlich der Art und Weise der Nachweiserbringung, hat der Bieter die freie Wahl. Der Nachweis kann beispielsweise als Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens erbracht werden.
„§ 47 Abs. 1 VgV Eignungsleihe Ein Bewerber oder Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.“ 1.12. Alle Erklärungen/Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen.
Vorlage der Bestätigung oder des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 2.000.000,00 € sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 2.000.000,00 € jeweils je Versicherungsfall. Die Beträge müssen je Versicherungsjahr zweifach zur Verfügung stehen.
3.1. Referenzen:
Mindestens 3 Referenzprojekte aus den letzten 10 Jahren (abgeschlossen nach dem 1. Januar 2012) im Bereich der Fachplanung technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15.1. zu § 55 Abs. 3 HOAI.
Dabei muss der Bieter in der Gesamtheit der von ihm vorgelegten Referenzprojekte nachweisen, dass insgesamt folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
• Mindestens 2 Neu- oder Erweiterungsbauten mit mind. 950 m² Bruttogrundfläche (BGF) an einer Schule;
• Errichtung einer Mensa mit mind. 200 m² Nutzfläche zuzüglich gewerblicher Ausgabeküche;
• vollständig erbrachte Leistungsphasen 1 bis 8 für die Anlagengruppen 1 bis 8;
• ein Gebäude für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB.
Hierzu sind die folgenden projektbezogenen Angaben zu jedem Referenzprojekt zu machen:
• Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer;
• Bezeichnung des Referenzprojekts;
• Datum (Tag) der Inbetriebnahme des Referenzprojekts;
• Angabe der Bruttogrundfläche (BGF) in m²;
• Auflistung der erbrachten Leistungen nach Anlagengruppen, Leistungsphasen und Leistungszeiträumen.
3.2. Fachkräfte:
Angabe der technischen Fachkräfte oder der Mitarbeiter mit technischer Berufsausbildung, die im Unternehmen beschäftigt sind. Im Unternehmen müssen mindestens 2 Ingenieure im Sinne von Ziffer 1.7. dieser Teilnahmebedingungen oder mindestens 1 Ingenieur im Sinne von Ziffer 1.7. dieser Teilnahmebedingungen und eine gleich qualifizierte Stellvertretung, die zu benennen ist, beschäftigt sein. Hierzu sind die folgenden Angaben zu machen:
Angabe der technischen Fachkräfte oder der Mitarbeiter mit technischer Berufsausbildung: Anzahl, Name, Qualifikation
Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ gemäß § 75 Abs. 2 VgV oder nach der EU-Richtlinie 2005/36/EG vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255 S. 22, ber. ABl. 2007 L 271 S. 18, ABl. 2008 L 93 S. 28, ABl. 2009 L 33 S. 49, ABl. 2014 L 305 S. 115), zuletzt geändert durch Art. 1 B (EU) 2020/548 vom 23.01.2020 (ABl. L 131 S. 1).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.1) Die Vergabeunterlagen erhalten Sie ausschließlich als Download unter dem in Ziffer I.3) genannten Link. Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen per Post.
VI.3.2) Für die Angebotsabgabe sind die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Angebotsschreiben, Angebotsbogen und das Formblatt für Honorarangebot zu verwenden.
VI.3.3) Rückfragen von Bietern werden nur über die Plattform subreport ELVIS (Link in Ziffer I.3)) entgegengenommen und von der Vergabestelle über die vorgenannte Plattform beantwortet. Mündliche Auskünfte werden nicht erteilt.
VI.3.4) Es wird darum gebeten, Rückfragen bis spätestens 14.04.2022 bei der Vergabestelle einzureichen.
VI.3.5) Bieterinformationen zum Vergabeverfahren (z. B. die Beantwortung von Rückfragen) werden fortlaufend unter dem in Ziffer I.3) genannten Link geführt. Bieter haben sich unaufgefordert darüber informiert zu halten.
VI.3.6) Die Kosten für Angebot und die Bearbeitung werden nicht erstattet.
VI.3.7) Die Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform gemäß § 53 VgV zu übermitteln. Angebote von Bietern, die nicht in elektronischer Form eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt (§ 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV). Eine unverschlüsselte Angebotsabgabe führt zum zwingenden Ausschluss des Angebots.
VI.3.8) Die in Ziffer II.2.7) genannte Vertragslaufzeit stellt eine voraussichtliche Frist dar. Es gelten die in § 7 Ziffer 7.3. des Vertrages genannten verbindlichen Vertragstermine.
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Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
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(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag hat oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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