Neubau zur Erweiterung des Warndtgymnasiums Völklingen (Los 2) sowie Digitalisierung des Bestandsgebäudes

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rvsbr.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E45525144
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E45525144
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Neubau zur Erweiterung des Warndtgymnasiums Völklingen (Los 2) sowie Digitalisierung des Bestandsgebäudes

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

- Planungsleistungen für den Neubau zur Erweiterung des Warndtgymnasiums Völklingen, Leistungsphasen 1 bis 9 des Leistungsbildes Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI iVm Anlage 15.1 zur HOAI für die Anlagengruppen 1 bis 8 gemäß § 53 HOAI nebst besonderen Leistungen

sowie - Planungsleistungen für die Digitalisierung des Bestandsgebäudes, Leistungsphasen 1 bis 9 des Leistungsbildes Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI iVm Anlage 15.1 zur HOAI für die Anlagengruppen 4 und 5 gemäß § 53 HOAI nebst besonderer Leistung

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Hauptort der Ausführung:

Am Warndtgymnasium 1, 66333 Völklingen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

In den letzten Jahren sind stetig steigende Schülerzahlen zu verzeichnen und diese Entwicklungstendenz hält unverändert an. Momentan wird das Gymnasium mit einer 3-Zügigkeit beschult. Die vorhandenen Räumlichkeiten sind aufgrund der steigenden Schülerzahlen nicht mehr auskömmlich. Eine Erweiterung zur Vierzügigkeit ist unabdingbar.

Neben dem Bedarf an zusätzlichen Klassenräumen sind auch Räume für die freiwillige Ganztagsschule und für die Schülerverpflegung neu einzurichten. Aktuell sind diese in beiden Bereichen unterdimensioniert.

Der Neubau soll als Erweiterungsbau auf dem Schulsportplatz errichtet werden und im Erdgeschoss eine Mensa mit Ausgabeküche und 3 Räume für die Nachmittagsbetreuung integrieren.

Die Betreuungsräume, die vormittags als Unterrichtsräume bzw. als Kursräume dienen, sollen der Mensa direkt angegliedert werden. Durch die Verwendung und Öffnung mobiler Trennwände können die Räume vergrößert werden. Dadurch soll ein großzügiger Veranstaltungsraum entstehen.

Die Mensa soll mit einer Ausgabeküche ausgestattet werden. Die Lieferung von warmen Mahlzeiten erfolgt durch einen externen Caterer.

Im Obergeschoss sollen 7 neue Klassenräume und ein großzügiger Flur, der als Lernlandschaft genutzt werden kann, mit entsprechenden Nebenräumen geplant werden.

Durch die Teilbebauung des bestehenden Sportplatzes entsteht ein Verlust an Sport und Bewegungsfläche im Freien. Aus Ausgleich dafür soll ein Multifunktionsfeld im Außenbereich errichtet werden.

Nach Fertigstellung des Neubaus sind Umbauten im Bestand notwendig. Durch die Erhöhung der Zügigkeit entsteht zusätzlicher Raumbedarf im naturwissenschaftlichem Bereich (NW). Hierzu ist angedacht, das derzeitige Lehrerzimmer im Gebäudeteil B in das Gebäude C, nähe der Verwaltung, zu verlagern. Hierdurch wäre die Fläche als zusätzlicher NW-Raum mit einem Vorbereitungsraum nutzbar. Alle NW-Fachräume wären dadurch zentral zusammengefasst auf einer Ebene.

Die Verlagerung der Bereiche Nachmittagsbetreuung und Schülerverpflegung in den Neubau schafft Platz für 6 weitere Klassen- und 2 Differenzierungsräume in den Bestandgebäuden. Die Reorganisation in den Bestandsgebäuden ist nicht Bestandteil der Planung.

Der Raumbedarf im als Erweiterungsbau zu errichtenden Neubau ist wie folgt festgesetzt:

-7 Klassenräume ca. 60 qm

-3 Räume für die Nachmittagsbetreuung ca. 65 qm

-Mensa/Veranstaltungsraum ca. 240 qm

-Küche ca. 60 qm

-Stuhllager

-WC-Räume

-Technikraum

-Garage für Rasentraktor und Gartengeräte-Abstellraum für Sportspielgeräte

Für den Fall, dass die Schulbesuchsjahre am Gymnasium nach der bevorstehenden Landtagswahl am 27. März 2022 von der neuen Landesregierung im Wege einer Gesetzesänderung von 8 auf 9 Schuljahre verlängert wird, wird sich aller Wahrscheinlichkeit nach, der Bedarf an Räumlichkeiten erhöhen. Das Bauprogramm wird in diesem Fall erweitert und die anrechenbaren Kosten werden angepasst.

Zudem ist die Digitalisierung des Bestandsgebäudes geplant. Erforderlich ist die strukturierte Verkabelung für 36 Klassenräume, 7 Teamräume sowie 3 Verteiler. Hierfür sind Fördermittel beantragt worden, so dass die Leistung bis Ende der Sommerferien 2024 vollständig erbracht sein muss.

Die Leistungsphasen 1 bis 9 des Auftragnehmers für den Neubau sind bis spätestens zum letzten Werktag im Jahr 2025 fertigzustellen (siehe Vergabeunterlagen; Vertrag § 7 Ziffer 7.3)

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 40 %
Qualitätskriterium - Name: Teamwertung / Gewichtung: 30 %
Kostenkriterium - Name: Honorarangebot / Gewichtung: 30 %
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 96
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

II.2.11) 1. Es ist eine stufenweise Beauftragung der in Ziffer II 2.4) bezeichneten Leistungen vorgesehen.

Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der optionalen Leistungen besteht nicht. Nähere Erläuterungen befinden sich unter Ziffer 3.2. ff. des Vertrages.

II.2.11) 2. Für den Fall, dass die Schulbesuchsjahre am Gymnasium nach der bevorstehenden Landtagswahl am 27. März 2022 von der neuen Landesregierung im Wege einer Gesetzesänderung von 8 auf 9 Schuljahre verlängert wird, wird sich aller Wahrscheinlichkeit nach, der Bedarf an Räumlichkeiten erhöhen. Das Bauprogramm wird in diesem Fall erweitert und die anrechenbaren Kosten werden angepasst.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1.1. Nachweis der Vertretungsmacht des Unterzeichners:

- Bei juristischen Personen (bspw. im Falle einer Kapitalgesellschaft) durch Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs oder vergleichbaren Registers des Herkunftslandes.

- Bei Personengesellschaften (bspw. GbR, Partnergesellschaften, Kommanditgesellschaften) durch Vorlage einer entsprechend unterzeichneten Eigenerklärung oder einer Vollmacht.

1.2. Im Falle einer Arbeits-/Bietergemeinschaft: Die Gemeinschaft hat in einer Erklärung zum Angebot sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft zu benennen und eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Erklärung muss angeben, dass alle Mitglieder der Gemeinschaft im Falle der Auftragserteilung als Gesamtschuldner haften. Diese muss von allen Mitgliedern der Gemeinschaft unterzeichnet sein.

1.3. Erklärung des Bieters, dass die Umsetzung der freiberuflichen Leistung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt, § 73 Abs. 3 VgV.

1.4. Eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB.

1.5. Eine Eigenerklärung zum Mindestlohn.

1.6. Eine Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und fairen Löhnen für die Vergabe von öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen.

1.7. Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ gemäß § 75 Abs. 2 VgV oder nach der EU-Richtlinie 2005/36/EG vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255, S. 22, ber. ABl. 2007 L 271, S. 18, ABl. 2008 L 93, S. 28, ABl. 2009 L 33, S. 49, ABl. 2014 L 305, S. 115), zuletzt geändert durch Art. 1 B (EU) 2020/548 vom 23.01.2020 (ABl. L 131 S. 1).

1.8. Juristische Personen, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind gemäß § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der zu übertragenden Leistungen verantwortliche Berufsangehörige benennen und deren Qualifikation gemäß Ziffer 1.7. nachweisen.

1.9. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage der in Ziffer 1.1. bis 1.8. genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu einem späteren Zeitpunkt auch für Nachunternehmen zu verlangen. Er behält sich weiterhin vor, die Verpflichtungserklärung der Nachunternehmen zu verlangen.

1.10. Im Falle einer Bietergemeinschaft hat jedes einzelne Mitglied die unter den Ziffern 1.1. bis 1.9. geforderten Nachweise vorzulegen.

1.11. Wird von § 47 Abs. 1 VgV Gebrauch gemacht, ist Folgendes zu beachten und vorzulegen: Sofern Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, muss der Bieter nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, müssen die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen. Zudem dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Hinsichtlich der Art und Weise der Nachweiserbringung, hat der Bieter die freie Wahl. Der Nachweis kann beispielsweise als Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens erbracht werden.

„§ 47 Abs. 1 VgV Eignungsleihe Ein Bewerber oder Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.“ 1.12. Alle Erklärungen/Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Vorlage der Bestätigung oder des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 2.000.000,00 € sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 2.000.000,00 € jeweils je Versicherungsfall. Die Beträge müssen je Versicherungsjahr zweifach zur Verfügung stehen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

3.1. Referenzen:

Mindestens 3 Referenzprojekte aus den letzten 10 Jahren (abgeschlossen nach dem 1. Januar 2012) im Bereich der Fachplanung technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15.1. zu § 55 Abs. 3 HOAI.

Dabei muss der Bieter in der Gesamtheit der von ihm vorgelegten Referenzprojekte nachweisen, dass insgesamt folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:

• Mindestens 2 Neu- oder Erweiterungsbauten mit mind. 950 m² Bruttogrundfläche (BGF) an einer Schule;

• Errichtung einer Mensa mit mind. 200 m² Nutzfläche zuzüglich gewerblicher Ausgabeküche;

• vollständig erbrachte Leistungsphasen 1 bis 8 für die Anlagengruppen 1 bis 8;

• ein Gebäude für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB.

  Hierzu sind die folgenden projektbezogenen Angaben zu jedem Referenzprojekt zu machen:

• Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer;

• Bezeichnung des Referenzprojekts;

• Datum (Tag) der Inbetriebnahme des Referenzprojekts;

• Angabe der Bruttogrundfläche (BGF) in m²;

• Auflistung der erbrachten Leistungen nach Anlagengruppen, Leistungsphasen und Leistungszeiträumen.

3.2. Fachkräfte:

Angabe der technischen Fachkräfte oder der Mitarbeiter mit technischer Berufsausbildung, die im Unternehmen beschäftigt sind. Im Unternehmen müssen mindestens 2 Ingenieure im Sinne von Ziffer 1.7. dieser Teilnahmebedingungen oder mindestens 1 Ingenieur im Sinne von Ziffer 1.7. dieser Teilnahmebedingungen und eine gleich qualifizierte Stellvertretung, die zu benennen ist, beschäftigt sein. Hierzu sind die folgenden Angaben zu machen:

Angabe der technischen Fachkräfte oder der Mitarbeiter mit technischer Berufsausbildung: Anzahl, Name, Qualifikation

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ gemäß § 75 Abs. 2 VgV oder nach der EU-Richtlinie 2005/36/EG vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255 S. 22, ber. ABl. 2007 L 271 S. 18, ABl. 2008 L 93 S. 28, ABl. 2009 L 33 S. 49, ABl. 2014 L 305 S. 115), zuletzt geändert durch Art. 1 B (EU) 2020/548 vom 23.01.2020 (ABl. L 131 S. 1).

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 21/04/2022
Ortszeit: 10:30
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 20/06/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 21/04/2022
Ortszeit: 11:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

VI.3.1) Die Vergabeunterlagen erhalten Sie ausschließlich als Download unter dem in Ziffer I.3) genannten Link. Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen per Post.

VI.3.2) Für die Angebotsabgabe sind die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Angebotsschreiben, Angebotsbogen und das Formblatt für Honorarangebot zu verwenden.

VI.3.3) Rückfragen von Bietern werden nur über die Plattform subreport ELVIS (Link in Ziffer I.3)) entgegengenommen und von der Vergabestelle über die vorgenannte Plattform beantwortet. Mündliche Auskünfte werden nicht erteilt.

VI.3.4) Es wird darum gebeten, Rückfragen bis spätestens 14.04.2022 bei der Vergabestelle einzureichen.

VI.3.5) Bieterinformationen zum Vergabeverfahren (z. B. die Beantwortung von Rückfragen) werden fortlaufend unter dem in Ziffer I.3) genannten Link geführt. Bieter haben sich unaufgefordert darüber informiert zu halten.

VI.3.6) Die Kosten für Angebot und die Bearbeitung werden nicht erstattet.

VI.3.7) Die Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform gemäß § 53 VgV zu übermitteln. Angebote von Bietern, die nicht in elektronischer Form eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt (§ 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV). Eine unverschlüsselte Angebotsabgabe führt zum zwingenden Ausschluss des Angebots.

VI.3.8) Die in Ziffer II.2.7) genannte Vertragslaufzeit stellt eine voraussichtliche Frist dar. Es gelten die in § 7 Ziffer 7.3. des Vertrages genannten verbindlichen Vertragstermine.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.saarland.de/mwaev/DE/themen-aufgaben/weitere_aufgaben/vergabekammern/vergabekammern_node.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag hat oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.saarland.de/mwaev/DE/themen-aufgaben/weitere_aufgaben/vergabekammern/vergabekammern_node.html
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/03/2022