Rahmenvereinbarung Umzugsdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: ZB-2022-021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66041
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-saarland.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.uni-saarland.de/verwaltung/zbd/start.html
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Umzugsdienstleistungen
Durchführung von Umzugsdienstleistungen im laufenden Betrieb
Campus Saarbrücken Campus Saarbrücken 66123 Saarbrücken, Campus Homburg Kirrberger Straße 100 66421 Homburg, Campus Dudweiler Am Markt, Zeile 1-6 66125 Saarbrücken-Dudweiler, Standort Meerwiesertalweg Meerwiesertalweg 15 66123 Saarbrücken
siehe Leistungsbeschreibung
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt am 01.06.2022 und beträgt zwei Jahre.
Es besteht die Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, wenn die Vereinbarung nicht schriftlich von einer der Parteien unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt wird.
Nach Ablauf von maximal vier Jahren endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
gemäß Eigenerklärung Formblatt 124_LD
Eigenerklärung Formblatt 124_LD
Eigenerklärung Formblatt 124_LD
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.
2. Die Allgemeinen Vertragsbedingungen (VOL/B) werden gemäß § 29 Abs. 2 VgV bzw. 21 Abs. 2 UVgO Bestandteil des Vertrags.
3. Enthalten die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, nach Meinung des Bieters Unklarheiten (z.B. Widersprüche, Mehrdeutigkeiten, Missverständnisse),
so hat der Bieter den Auftraggeber vor Angebotsabgabe unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
Die letzte Mitteilung muss bis zur genannten Frist zur Einreichung von Angebotsfragen beim Auftraggeber eingehen.
4. Der Bieter verpflichtet sich zur Einhaltung des saarländischen Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz (STFLG) und reicht mit der Angebotsabgabe die unterschriebene Verpflichtungserklärung ein. Dies gilt nicht für Vergaben, deren Leistungserbringung durch Unternehmer oder Nachunternehmer erfolgt, die ihren Sitz im EU Ausland haben und deren Arbeitnehmer den Auftrag ausschließlich in diesem Staat ausführen.
5. Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Sollten Sie eine Rüge erheben, die der Auftraggeber zurückweist, muss ein auf die Rüge gestützter Nachprüfungsantrag spätestens am 15. Kalendertag nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingehen (§ 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB). Vorsorglich wird auch auf die Fristen gemäß § 134 Abs. 1 und 2, § 135 Abs. 2 sowie § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis 3 GWB hingewiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRBYYEK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.saarland.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.saarland.de
Sollten Sie eine Rüge erheben, die der Auftraggeber zurückweist, muss ein auf die Rüge gestützter Nachprüfungsantrag spätestens am 15. Kalendertag nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingehen (§ 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB). Vorsorglich wird auch auf die Fristen gemäß § 134 Abs. 1 und 2, § 135 Abs. 2 sowie § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis 3 GWB hingewiesen.