Rahmenvertrag Voruntersuchung auf Bundesstraßen Referenznummer der Bekanntmachung: 22-0034PD
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neunkirchen
NUTS-Code: DEC03 Neunkirchen
Postleitzahl: 66538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lfs.saarland.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Voruntersuchung auf Bundesstraßen
Los 1-2: Bohrkerne ca. 1360Stk / PAK Nachweiß ca. 860 Stk. / Bohrkernentnahme am verf. Straßenoberbau 120 Stk / Rammkernbohrung: 400Stk / LAGA 05 u. DepV09: 180 Stück / Berichterstellung: 60 Stk. / Vehrkerssicherung sowie An -und Abfahrt / Sonntagszuschlag
Bundesstraßen B419 ,406, 407, 51, 269, 405
Landesbetrieb für Straßenbau Peter-Neuber-Allee 1 66538 Neunkirchen Verschiedene Bundesstraßen im Saarland
Bohrkerne ca. 680Stk / PAK Nachweiß ca. 430 Stk. / Bohrkernentnahme am verf. Straßenoberbau 60 Stk / Rammkernbohrung: 200Stk / LAGA 05 u. DepV09: 90 Stück / Berichterstellung: 30 Stk. / Vehrkerssicherung sowie An -und Abfahrt / Sonntagszuschlag
Bundesstraßen B419 ,406, 407, 51, 269, 405
Landesbetrieb für Straßenbau Peter-Neuber-Allee 1 66538 Neunkirchen Verschiedene Bundesstraßen im Saarland
Bohrkerne ca. 680Stk / PAK Nachweiß ca. 430 Stk. / Bohrkernentnahme am verf. Straßenoberbau 60 Stk / Rammkernbohrung: 200Stk / LAGA 05 u. DepV09: 90 Stück / Berichterstellung: 30 Stk. / Vehrkerssicherung sowie An -und Abfahrt / Sonntagszuschlag
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ausgefüllter Vordruck EU-Eigenerklärung zur Eignung (liegt den Vergabeunterlagen bei) gemäß §§ 42-47 VgV, 122-124 GWB.
Dies gilt gegebenenfalls auch für zu benennende andere Unternehmen.
Ausgefüllter Vordruck EU-Eigenerklärung zur Eignung (liegt den Vergabeunterlagen bei) gemäß §§ 42-47 VgV, 122-124 GWB.
Dies gilt gegebenenfalls auch für zu benennende andere Unternehmen.
Ausgefüllter Vordruck EU-Eigenerklärung zur Eignung (liegt den Vergabeunterlagen bei) gemäß §§ 42-47 VgV, 122-124 GWB.
Dies gilt gegebenenfalls auch für zu benennende andere Unternehmen.
Mit dem Angebot vorzulegen:
Nachweiß Rap Stra Anerkennung Fachgebiet G3
Auf gesondertes Verlangen vorzulegen:
- Ergänzung der Leistungen anderer Unternehmer um die Namen der anderen Unternehmer
- Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmen
- Verpflichtungserklärung wirtschaftliche Eignungsleihe
- Urkalkulation
- Benennung des Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen kürzerer Dauer an innerörtlichen und Landstraßen und Qualifikation des benannten Verantwortlichen gemäß dem Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 99)
Sonstige Ausführungsbedingungen:
Einhaltung des Saarländischen Tariftreue- und Fairer-Lohn Gesetz und Abgabe der Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und fairen Löhnen für die Vergabe von Öffentlichen Bau, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen gemäß STFLG. Die nach diesem Gesetz anzuwendenden Arbeitsbedingungen sind unter folgendem Link abrufbar: Saarland - Tarifregister und Tariftreue Stichwort "Saarländisches Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz ".
Dies gilt nicht für Vergaben, deren Leistungserbringung durch Unternehmer oder Nachunternehmer erfolgt, die ihren Sitz im EU-Ausland haben und deren Arbeitnehmer den Auftrag ausschließlich in diesem Staat ausführen.
Abschnitt IV: Verfahren
Landesbetrieb für Straßenbau
Peter-Neuber-Allee 1
66538 Neunkirchen
keine
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2024
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6HRJCV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrags gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB bei erkannten Verstößen gegen die Vergabevorschriften, die nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird, wird hingewiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist ferner gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB, 15 Kalendertage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids, unzulässig. Darüber hinaus sind, gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neunkirchen
Postleitzahl: 66538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]