Talsperrenverband Nonnweiler - Neubau Wasseraufbereitungsanlage Eiweiler und Neubau Druckerhöhungsanlage Primstal
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nonnweiler
NUTS-Code: DEC06 St. Wendel
Postleitzahl: 66620
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.talsperrenverband-nonnweiler.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Talsperrenverband Nonnweiler - Neubau Wasseraufbereitungsanlage Eiweiler und Neubau Druckerhöhungsanlage Primstal
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind sämtliche Generalplanungs- und -überwachungsleistungen bestehend aus der Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß Teil 3 Abschnitt 3 HOAI 2021, der Tragwerksplanung gemäß Teil 4 Abschnitt 1 HOAI 2021 und der Planung der Technischen Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 HOAI 2021 (TA I Prozess- und Verfahrenstechnik; TA II Elektrotechnik, MSR), die erforderlich sind, um den Neubau der Trinkwasseraufbereitungsanlage Eiweiler und der Druckerhöhungsanlage Primstal zu planen und auszuführen.
66620 Nonnweiler
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind sämtliche Generalplanungs- und -überwachungsleistungen bestehend aus der Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß Teil 3 Abschnitt 3 HOAI 2021, der Tragwerksplanung gemäß Teil 4 Abschnitt 1 HOAI 2021 und der Planung der Technischen Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 HOAI 2021 (TA I Prozess- und Verfahrenstechnik; TA II Elektrotechnik, MSR), die erforderlich sind, um den Neubau der Trinkwasseraufbereitungsanlage Eiweiler und der Druckerhöhungsanlage Primstal zu planen und auszuführen.
Die Talsperre Nonnweiler liegt im nördlichen Saarland an der Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz. Sie ist mit einem Fassungsvermögen von 20 Mio. m³ die größte Talsperre in beiden Bundesländern und wird vom Talsperrenverband Nonnweiler (TVN), einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, betrieben.
Ihr Nutzen umfasst nahezu das gesamte Spektrum der Wasserwirtschaft. Der Speicher wird zur Trink- und Brauchwasserversorgung, zur Niedrigwasseraufhöhung, zum Hochwasserschutz und zur Energieerzeugung aus Wasserkraft genutzt. Die idyllische Lage am Rande des Nationalparks Hunsrück-Hochwald zieht jedes Jahr viele Tausend Besucher, vor allem Wanderer und Radfahrer, an.
Zur Versorgung der Landkreise St. Wendel und Birkenfeld mit Trinkwasser plant der TVN den Bau einer Aufbereitungsanlage mit einer Kapazität von 700 m³ pro Stunde (4,2 Mio m³ pro Jahr).
Der Standort der geplanten Aufbereitungsanlage liegt ca. 14 km von der Talsperre entfernt nahe des Gemeindebezirkes Eiweiler der Gemeinde Nohfelden. Zum Transport des Rohwassers wird über eine Strecke von ca. 10 km die bestehende Betriebswasserleitung DN 1000 des TVN genutzt. Die dann noch fehlenden 4 km Zuleitung DN 500 werden neu verlegt.
Aufgrund des Umstandes, dass die Aufbereitungsanlage ca. 70 Höhenmeter über der Talsperre liegt, wird zusätzlich noch der Bau einer Druckerhöhungsanlage erforderlich. Diese ist im Bereich eines Gewerbegebietes am Ortsrand von Nonnweiler-Primstal vorgesehen. Mit Hilfe der Druckerhöhungsanlage (DEA Primstal) sollen auch die Verluste in dem Zuleitungssystem und der Aufbereitungsanlage überwunden werden. Der Standort der Druckerhöhungsanlage liegt in Fließrichtung gesehen ca. 3 km vor der Aufbereitungsanlage.
Zu der Aufbereitungsanlage soll auch ein neuer Reinwasserbehälter mit 2 Kammern gehören. Der Gesamtinhalt wird derzeit mit 500 m³ veranschlagt. Unmittelbar hinter dem Reinwasserbehälter erfolgt dann die Übergabe des Trinkwassers in die Netze der WVW Wasser- und Energieversorgung Kreis St. Wendel GmbH und des Gemeindewasserwerkes Nonnweiler.
Bereits in den Jahren 2020 und 2021 hat das Technologiezentrum Wasser des DVGW (TZW) im Auf-trag der WVW ein Verfahrenskonzept zur Aufbereitung von Rohwasser aus der Tal-sperre Nonnweiler unter Berücksichtigung der Ultrafiltration erarbeitet. Die entspre-chenden Unterlagen sind als Anlage B3 zur Kenntnisnahme beigefügt. Bei dem Verfahrenskonzept handelt es sich um einen Vorschlag. Die Entwicklung der Verfahrenstechnik ist Bestandteil der Planungsleistung.
Es ist vorgesehen, die konkreten Planungsleistungen (Objektplanung und Fachplanungen) zum Bau der TWA Eiweiler und DEA Primstal an einen Generalplaner bis Ende 1. Halbjahr 2022 zu vergeben. Da die Anlagen möglichst bis Mitte 2025 betriebsbereit sein sollen, ist es zwingend erforderlich, mit den Planungsleistungen umgehend zu beginnen und diese zeitnah fertigzustellen.
Weitere erforderliche Ingenieurleistungen (z. B. Projektsteuerung, Vermessungsleistungen, Baugrundgutachten, Sicherheits- und Gesundheitskoordination) werden vom TVN direkt erbracht oder von diesem gesondert beauftragt.
Die Vergabe des Planungsauftrages für die vorgenannte neu zu verlegende Zuleitung von der DEA Primstal zum Wasserwerk erfolgt in einem separaten Verfahren.
Der TVN wird sich auch um die Grundstücksangelegenheiten kümmern mit dem Ziel, bis Mitte 2022 die erforderlichen Flächen zum Bau der DEA Primstal und der TWA Eiweiler bereitstellen zu können.
Die Beauftragung der Planungsleistungen wird stufenweise erfolgen:
- Leistungsstufe 1: Leistungsphasen 1, 2, 3
- Leistungsstufe 2: Leistungsphase 4
- Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 5, 6, 7, 8 (Tragwerksplanung nur Leistungsphase 5 und 6)
- Leistungsstufe 4: Besondere Leistungen nach der Abnahme (Planung TA)
Die in den einzelnen Leistungsstufen bzw. Leistungsphasen jeweils zu erbringenden Teilleistungen können den Anlagen „Spezifische Leistungspflichten“ (Anlage A10.1 bis A10.8) entnommen werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf einzelne Leistungsstufen, auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken.
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Vertragsschluss mit der Erbringung der Leistungsstufe 1. Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen einzeln oder im Ganzen abzurufen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsstufen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Bearbeitungszeiten:
Planungsbeginn ist unmittelbar nach Beauftragung im Juni 2022 vorgesehen.
Der voraussichtliche Baubeginn ist im Januar 2024 geplant. Für die Bauausführung ist ein Zeitraum von etwa 18 Kalendermonaten vorgesehen. Die angestrebte Inbetriebnahme ist im Juli 2025 geplant.
Doppelbewerbungen im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung für den zu vergebenden Auftrag Planungs- und Überwachungsleistungen der Objektplanung Gebäude sind nicht zulässig. Mehrfachbewerbungen im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung einzelner Bewerber oder einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft können zum Ausschluss aller betroffenen Angebote führen, wenn dem Bewerber, der Bewerbergemeinschaft oder den betroffenen konkurrierenden Mitgliedsunternehmen oder Bewerbergemeinschaften der Nachweis, dass die fraglichen Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden, nicht gelingt.
In Abhängigkeit des jeweils aktuellen Terminplans.
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen gemäß Wertungsmatrix Stufe 1 (Ausschlusskriterien, Mindestanforderungen, siehe hierzu Punkt III.1) genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz eventueller Nachforderung innerhalb einer Frist weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Die Prüfung der Eignung erfolgt auf Grundlage der geforderten eingereichten Angaben und Unterlagen gemäß Wertungsmatrix Stufe 1 (siehe hierzu Punkt III.1).
Zu den Verhandlungsgesprächen werden die drei bis fünf Bewerber mit den höchsten Punktzahlen eingeladen. Sollten weitere Bewerber die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los.
stufenweise Vergabe, siehe II.2.4)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber muss in seinem Teilnahmeantrag die unten genannten Anforderungen nachweisen (bei Bewerbergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft, sowie ggf. von Nachunternehmern). Details zu den Anforderungen können den auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellten Formblättern entnommen werden. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist der Federführende zu benennen, eine Vollmachtserklärung für den Federführenden, eine Erklärung über die Rechtsform und die gesamtschuldnerische Haftung sowie eine Erklärung für das Vorhandensein einer Haftpflichtversicherung mit den geforderten Rahmenbedingungen für die Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Außerdem ist die Zuordnung der Leistungen zu den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft darzulegen.
- Eigenerklärung, dass keine Personen im Zuständigkeitsbereich des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft tätig sind, die zum Ausschluss von Personen nach § 6 SektVO führen
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 GWB und § 124 GWB
- im Bedarfsfall Nachweise der Selbstreinigung nach § 125 GWB
- Fremdnachweis zur Bauvorlageberechtigung
- Fremdnachweis über den Eintrag in die Liste der Tragwerksplaner
- Nachweis der Eintragung in ein Berufs- und/oder Handelsregister oder ein vergleichbares Register (nicht älter als 6 Monate)
- Ggf. Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe sowie entsprechende Eignungsnachweise
Es sind Angaben über die ggf. beabsichtigte Einschaltung von Nachunternehmern zu machen.
Die Details zu den geforderten Angaben und Informationen sind den zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen, dem Teilnahmeantrag und den Formblättern zu entnehmen. Teilnahmeantrag und Formblätter sind vom Bewerber und allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft auszufüllen. Die darin aufgeführten zusätzlichen Dokumente sind beizufügen.
Der Bewerber muss in seinem Teilnahmeantrag folgende Anforderungen nachweisen (bei Bewerbergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft):
- Eigenerklärung über die wirtschaftliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen
- Formlose Bankerklärung als Fremdnachweis mit Bestätigung der Kundenverbindung, Angaben zur Kontoführung sowie Beurteilung der finanziellen Verhältnisse (nicht älter als 3 Monate; bei Bewerbergemeinschaften jeweils für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft)
- Eigenerklärung über das Nichtbestehen von Steuerschulden
- Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall für Personenschäden plus [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall für sonstige Schäden mit jeweils zweifacher Maximierung pro Versicherungsjahr abgeschlossen wird oder eine solche Versicherung bereits ständig abgeschlossen ist. Vor Unterzeichnung des Vertrages ist eine entsprechende aktuelle Bestätigung des Haftpflichtversicherers vorzulegen. (Bei Bietergemeinschaften muss die Haftpflicht für die ARGE bzw. für ARGE-Leistungen vorgehalten werden.)
Mindestanforderungen:
- Mindestens 300.000 € netto Umsatz für Planungsleistungen gemäß Teil 3 HOAI 2021 "Objektplanung Ingenieurbauwerke", LP 1 - 9, pro Jahr in den letzten 3 Geschäftsjahren
- Mindestens 300.000 € netto Umsatz für Planungsleistungen gemäß Teil 4 Abschnitt 2 HOAI 2021 "Planung der Technischen Ausrüstung" für wasserwirtschaftliche Anlagen, LP 1 - 9, pro Jahr in den letzten 3 Geschäftsjahren
- Mindestens 200.000 € netto Umsatz für Planungsleistungen gemäß Teil 4 Abschnitt 1 HOAI 2021 "Tragwerksplanung", LP 1 - 6, pro Jahr in den letzten 3 Geschäftsjahren
Der Bewerber muss mit seinem Teilnahmeantrag folgende Anforderungen nachweisen:
- Personelle Kapazitäten
- Qualifikation/Berufserfahrung Projektteam
- Eigenerklärung über die technische Ausstattung (CAD-Software, AVA-Software, Berechnungssoftware, Software zur Durchführung wasserchemischer Berechnungen nach DIN 38404-10, Software Terminplanung und -steuerung)
Mindestanforderungen:
- Mindestens 2 festangestellte Ingenieure (Dipl.-Ing. TH/TU/FH oder Bachelor oder Master) einschließlich Büroinhaber im Bereich "Objektplanung Ingenieurbauwerke" jeweils in jedem der letzten 3 Geschäftsjahre
- Mindestens 2 festangestellte Ingenieure (Technische Ausrüstung, Elektrotechnik, Versorgungstechnik, Verfahrenstechnik, Maschinenbau oder vergleichbare Fachrichtung) einschließlich Büroinhaber im Bereich "Technische Ausrüstung", jeweils in jedem der letzten 3 Geschäftsjahre; ersatzweise 1 festangestellter Ingenieur (Technische Ausrüstung, Elektrotechnik, Versorgungstechnik, Verfahrenstechnik, Maschinenbau oder vergleichbare Fachrichtung) und 1 festangestellter staatlich geprüfter Techniker Fachrichtung Maschinenbau oder vergleichbarer Fachrichtung im Bereich "Technische Ausrüstung" einschließlich Büroinhaber, jeweils in jedem der letzten 3 Geschäftsjahre
- Mindestens 2 festangestellte Ingenieure (Dipl.-Ing. TH/TU/FH oder Master oder Bachelor, jeweils des Bauingenieurwesens) einschließlich Büroinhaber im Bereich "Tragwerksplanung", jeweils in jedem der letzten 3 Geschäftsjahre; ersatzweise 1 festangestellter Ingenieur (Dipl.-Ing. TH/TU/FH oder Master oder Bachelor, jeweils des Bauingenieurwesens) und 1 festangestellter staatlich geprüfter Techniker Fachrichtung Bautechnik im Bereich "Tragwerksplanung" einschließlich Büroinhaber, jeweils in jedem der letzten 3 Geschäftsjahre
Es werden Mindestanforderungen sowohl an die Qualifikation als auch an die Berufserfahrung der folgenden Projektteammitglieder gestellt, welche der beigefügten Wertungsmatrix Stufe 1 - Ausschlusskriterien (Anlage A7.1), Abschnitt "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" zu entnehmen sind:
- Gesamtprojektleiter
- stellvertretender Gesamtprojektleiter
- Fachprojektleiter Objektplanung Ingenieurbauwerke
- stellvertretender Fachprojektleiter Objektplanung Ingenieurbauwerke
- örtliche Bauüberwachung
- Fachprojektleiter TA I - Verfahrens- und Prozesstechnik
- stellvertretender Fachprojektleiter TA I - Verfahrens- und Prozesstechnik
- Fachbauleiter TA I - Verfahrens- und Prozesstechnik
- Fachprojektleiter TA II - Elektrotechnik, MSR
- stellvertretender Fachprojektleiter TA II - Elektrotechnik, MSR
- Fachbauleiter TA II - Elektrotechnik, MSR
- Fachprojektleiter Tragwerksplanung
- stellvertretender Fachprojektleiter Tragwerksplanung
Die Bewerber weisen ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit außerdem anhand der geforderten Referenzen nach.
Sind folgende Mindestanforderungen an die Referenzprojekte nicht erfüllt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen:
Der Teilnahmeantrag wird ausgeschlossen, wenn der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft in der Kategorie Generalplanung nicht 2 Referenzprojekte vorlegt, die jedes für sich alle untenstehenden Mindestanforderungen erfüllen.
Der Teilnahmeantrag wird ausgeschlossen, wenn der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft nicht zu jeder der folgenden Kategorien mindestens ein Referenzprojekt vorlegt, das jedes für sich alle Mindestanforderungen aus der Wertungsmatrix Stufe 1 - Ausschlusskriterien (Anlage A7.1) erfüllt:
- Objektplanung Ingenieurbauwerke
- Tragwerksplanung
- Planung der Technischen Ausrüstung TA I "Verfahrens- und Prozesstechnik" (Anlagengruppen 1, 3, 6, 7)
- Planung der Technischen Ausrüstung TA II "Elektrotechnik, MSR" (Anlagengruppen 2, 4, 5, 8).
Ein weiteres Referenzprojekt je vorgenannte Kategorie kann gewertet werden, wenn es ebenfalls die Mindestanforderungen aus der Wertungsmatrix Stufe 1 - Ausschlusskriterien (Anlage A7.1) erfüllt.
Die Referenzprojekte müssen jeweils vom Bewerber selbst bzw. von einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. von dem für die hier ausgeschriebene Maßnahme vorgesehenen Nachunternehmer erbracht worden sein.
Referenzprojekte können mehrfach genannt werden. Beispielsweise kann ein Projekt, in dem Generalplanungsleistungen erbracht wurden, als Referenz für die Generalplanung von Trinkwasseraufbereitungsanlagen und als Referenz für die Objektplanung Ingenieurbauwerke sowie als Referenz für weitere Fachplanungen benannt werden, sofern die Fachplanungsleistungen durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft und/oder den für die hier ausgeschriebene Maßnahme vorgesehenen Nachunternehmer erbracht wurden.
Es werden je Kategorie maximal 2 Referenzprojekte gewertet. Werden mehr Referenzprojekte vorgelegt, hat der Bewerber anzugeben, welche Referenzprojekte gewertet werden sollen.
Mindestanforderungen an die Referenzprojekte für die Generalplanung von Trinkwasseraufbereitungsanlagen:
- Zwei Generalplanungsprojekte einer Trinkwasseraufbereitungsanlage mit vergleichbaren Anforderungen:
- Bei jedem Projekt müssen mindestens die beiden Planungsbereiche "Objektplanung Ingenieurbauwerke" und "Planung der technischen Ausrüstung TA I Verfahrens- und Prozesstechnik" vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft selbst erbracht worden sein.
- Jedes Projekt muss für die Objektplanung Ingenieurbauwerke folgender Bauwerkskategorie gemäß Anlage12.2 HOAI 2021 Objektliste Ingenieurbauwerke zuzuordnen sein: Bauwerke und Anlagen mehrstufiger oder kombinierter Verfahren der Wasseraufbereitung.
- Jedes Projekt muss für die Planung der Technischen Ausrüstung Verfahrens- und Prozesstechnik folgender Bauwerkskategorie gemäß Anlage 15.2 Objektliste Verfahrenstechnische Anlagen zuzuordnen sein: Technische Anlagen der Wasseraufbereitung (zum Beispiel Membranfiltration, Flockungsfiltration, Ozonierung, Entarsenierung, Entaluminierung, Denitrifikation).
- Jedes Projekt muss ein Neubauprojekt sein.
- Für jedes Projekt muss die Baukostensumme aus den Kostengruppen 300 + 400 mindestens 1.000.000 € netto betragen.
- Für jedes Projekt müssen die Leistungsphasen 2 bis 7 jeweils vollständig (d. h. mit Beginn und Ende der Bearbeitung) im Leistungszeitraum 01.01.2012 bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung erbracht worden sein. Die Leistungsphase 8 muss bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung begonnen sein.
Gibt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft mehr als 2 Referenzprojekte für die Generalplanung von Trinkwasseraufbereitungsanlagen an, so hat er/sie anzugeben, welche Referenzprojekte gewertet werden sollen.
Es werden darüber hinaus Mindestanforderungen an die Referenzen der folgenden Kategorien gestellt, diese können der Wertungsmatrix Stufe 1 (Anlagen 7.1 bis 7.4) entnommen werden:
- Objektplanung Ingenieurbauwerke
- Tragwerksplanung
- Planung der Technischen Ausrüstung TA I "Verfahrens- und Prozesstechnik" (Anlagengruppen 1, 3, 6, 7)
- Planung der Technischen Ausrüstung TA II "Elektrotechnik, MSR" (Anlagengruppen 2, 4, 5, 8).
Die Mindestanforderungen betreffen die folgenden Aspekte:
- Neubauprojekte
- Bauwerkskategorie
- Honorarzone
- Baukosten
- Leistungszeitraum
Angaben zu erreichbaren Punkten (Wichtung):
1) Objektplanung Ingenieurbauwerke (24%):
- Angabe von vergleichbaren Referenzprojekten: je Referenzprojekt 60 Punkte, gesamt 120 Punkte
- Verfügbarkeit der Fachprojektleitung und der örtlichen Bauüberwachung vor Ort: jeweils bis zu 25 Punkte je nach Verfügbarkeit, gesamt 50 Punkte
2) Tragwerksplanung (7 %):
- Angabe von vergleichbaren Referenzprojekten: je Referenzprojekt 20 Punkte, gesamt 40 Punkte
- Verfügbarkeit der Fachprojektleitung vor Ort: bis zu 10 Punkte je nach Verfügbarkeit
3) Planung Technische Ausrüstung, TA I Verfahrens- und Prozesstechnik (34 %):
- Angabe von vergleichbaren Referenzprojekten: je Referenzprojekt 85 Punkte, gesamt 170 Punkte
- Verfügbarkeit der Fachprojektleitung und der Fachbauleitung vor Ort: jeweils bis zu 35 Punkte je nach Verfügbarkeit, gesamt 70 Punkte
4) Planung Technische Ausrüstung, TA II Elektrotechnik, MSR (20 %):
- Angabe von vergleichbaren Referenzprojekten: je Referenzprojekt 50 Punkte, gesamt 100 Punkte
- Verfügbarkeit der Fachprojektleitung und der örtlichen Bauüberwachung vor Ort: jeweils bis zu 20 Punkte je nach Verfügbarkeit, gesamt 40 Punkte
5) Gesamtprojektleitung (14 %):
- Verfügbarkeit der Gesamtprojektleitung vor Ort: bis zu 100 Punkte je nach Verfügbarkeit
Insgesamt können in Stufe 1, dem Teilnahmewettbewerb, 700 Punkte erreicht werden.
Einzelheiten zur Wertung und Wichtung der Eignungskriterien können der Wertungsmatrix Stufe 1 (Anlage A7.1 bis A7.5) entnommen werden.
VgV § 75 in Verbindung mit § 44 (1) Zugelassen sind:
- natürliche und juristische Personen, die nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Ingenieur" zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden,
- juristische Personen (hierzu zählen auch Bewerbergemeinschaften), wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die Berufsbezeichnung "Ingenieur" zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.
Bewerber mit Sitz im Ausland müssen mit dem Teilnahmeantrag die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, sowiet hierfür im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführte Registereintragung einschlägig ist; bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jeden Mitbewerber.
Beifügung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und fairen Löhnen für die Vergabe von öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen nach dem Saarländischen Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz - STFLG vom 08.12.2021. Das Formular ist von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft und von jedem Nachunternehmer zu unterzeichnen und beizufügen.
Das Honorarangebot ist in Form der in den Ausschreibungsunterlagen enthaltenen Formulare Honorarangebot (Anlage A9.1 bis A9.4) vorzulegen.
Die Präsentationsunterlagen für die Verhandlungsgespräche sind in Struktur und Inhalt entsprechend der Wertungsmatrix Stufe 2 (Anlage A8) aufzubauen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Allgemeine Angaben des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft sind im Teilnahmeantrag einzutragen.
2. Mehrfachbewerbungen als Einzelbewerber oder als Mitglied von Bewerbergemeinschaften führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrags.
3. Die Leistungsteile, die durch einen Nachunternehmer erbracht werden sollen, sind zu benennen. Wenn der Nachunternehmer bereits feststeht, ist er zu benennen.
4. Im Falle einer Eignungsleihe sind vom Eignungsleihenden auch alle geforderten Eigenerklärungen abzugeben.
5. Die Arbeitssprache ist deutsch. Anträge in anderer Sprache werden aus dem Verfahren ausgeschlossen.
6. Das vorliegende europaweite Vergabeverfahren ist ein zweistufiges Verfahren nach SektVO. Für die Teilnahmeanträge und die Angebotsabgabe sind die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen und Formblätter zu verwenden und um die geforderten Angaben und Nachweise zu ergänzen. Nicht unterschriebene Formblätter werden aus dem Verfahren ausgeschlossen.
7. Die Kommunikation und Einreichung der Unterlagen erfolgt gemäß § 9 SektVO ausschließlich elektronisch.
8. Teilnahmeanträge und Angebote dürfen ausschließlich verschlüsselt und elektronisch in Textform über die Vergabeplattform eingereicht werden. Teilnahmeanträge und Angebote, die über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform, per E-Mail, schriftlich auf dem Postweg eingehen oder persönlich abgegeben werden, werden ausgeschlossen.
9. Bewerberfragen in Stufe 1 werden nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 7 Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Teilnahmeanträge elektronisch auf der Plattform unter der genannten Bekanntmachungs-ID gestellt werden.
10. Bieterfragen in Stufe 2 werden nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 7 Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Erstangebote elektronisch auf der Plattform unter der genannten Bekanntmachungs-ID gestellt werden.
11. Das Honorarangebot ist nicht mit dem Teilnahmeantrag abzugeben, sondern erst nach gesonderter Aufforderung in der zweiten Verfahrensstufe.
12. Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.
Bekanntmachungs-ID: TVN-2022-001
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Vorgaben und Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gemäß § 160 Abs. 3 GWB.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.