Neubau Ausstellungs- und Besucherzentrum Nationalpark Hunsrück-Hochwald in Nonnweiler / Otzenhausen - Trockenbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: NPT-300.20
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nonnweiler
NUTS-Code: DEC06 St. Wendel
Postleitzahl: 66620
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.tribast.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Ausstellungs- und Besucherzentrum Nationalpark Hunsrück-Hochwald in Nonnweiler / Otzenhausen - Trockenbauarbeiten
Der Zweckverband Nationalparktor Keltenpark errichtet ein Besucherzentrum mit Ausstellungsräumen und Gastronomieangebot als Ausgangs- und Ankunftspunkt für Besuche im Nationalpark Hunsrück-Hochwald.
Das Gebäude wird als hybrider Stahlbeton-Holzskelettbau mit vorgehängter, hinterlüfteter Holzfassade und flach geneigtem Gründach errichtet. Die Besonderheiten des Baukörpers liegen in einem kreuzförmigen Grundriss mit ausgerundeten Innenecken, sowie der teilweisen Einbettung in das Gelände, so dass Besucher*innen die natürliche Topgraphie im Inneren des Gebäudes überwinden können.
Gemeinde Nonnweiler, Ortsteil Otzenhausen, Keltenpark
Die Ausschreibung beinhaltet die Trockenbauarbeiten für ca. 520m2 Gipskartonwände und -vorsatzschalen, 180m2 Abhangdecken aus Gipskarton, 450m2 Abhangdecken aus magnesitgebundenen Holzwolleplatten.
EFRE
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Formblatt Eigenerklärung
Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für die Vergabe von öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen gemäß STTG ist mit dem Angebot einzureichen. Die maßgeblichen Entgeldtarife sind unter http://www.tarifregister.saarland.de abrufbar.
Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder gleichwertig. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt ''Eigenerklärung zur Eignung'' vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden oder gleichwertige Angaben.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage entsprechender Bescheinigungen zu bestätigen. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Nachweis einer objektbezogenen Haftpflichtversicherung Deckungssumme pro Schadensfall Personenschaden: [Betrag gelöscht] EUR Sachschaden: [Betrag gelöscht] EUR
Abschnitt IV: Verfahren
tribast Projektmanagement GmbH, Kanalstraße 2, 66424 Homburg
Nur elektronisch ohne Anwesenheit von Bietern.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angebote können ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform eingereicht werden. Auch die gesamte Bieterkommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.saarland.de/mwaev/DE/home/home_node.html
Auf folgende Rechtsvorschrift nach GWB wird hingewiesen:
§ 160 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags.