Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung ELT (AGr 4-6) für den Erweiterungsneubau/Anbau der Mellinschule in Sulzbach/Saar
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sulzbach/Saar
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66280
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.agsta.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung ELT (AGr 4-6) für den Erweiterungsneubau/Anbau der Mellinschule in Sulzbach/Saar
Die Stadt Sulzbach/Saar beabsichtigt derzeit den Erweiterungsneubau/Anbau der Mellinschule, um den Bedarf an Betreuungsplätzen decken zu können. Hierzu werden die Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung für die Anlagengruppen 4-6 ELT (4. Starkstromanlagen, 5. Fernmelde- und informationstechnische Anlagen, 6. Förderanlagen) gem. §53 HOAI vergeben.
Der vorgesehene IV-geschossige Anbau soll angrenzend an die bereits bestehende Mellinschule errichtet werden (siehe Anlage 1 – Baufeld Mellinschule).
Die drei unteren Geschosse dienen der Anbindung an das Bestandsgebäude.
Im EG sollen die Aufenthaltsräume/Speiseraum sowie die entsprechenden Nebenräume untergebracht werden.
Im 1. OG sollen die Gruppenräume für die Nachmittagsbetreuung untergebracht werden. Für die Gruppenräume ist ein Flächenbedarf von insgesamt 2,5 qm pro Kind erforderlich. Im 2. OG und 3. OG sollen die Klassenräume untergebracht werden. Pro Geschoss sollen jeweils 4 Klassenräume mit einer Fläche von jeweils 70 qm sowie die erforderlichen Nebenräume vorgesehen werden.
Pro Stockwerk ist ein Flächenbedarf von 500 qm erforderlich. Insgesamt ist ein Flächenbedarf von ca. 2.000 qm BGF erforderlich. Die Raumgrößen und -anforderungen ergeben sich aus dem jeweils aktuellen Raumprogramm des Ministeriums für Bildung und Kultur des Saarlandes. Um die Barrierefreiheit im Gebäude sicherstellen zu können, ist der Bau einer Aufzugsanlage vorzusehen.
Hinsichtlich des Zeitplans ist davon auszugehen, dass unmittelbar nach Auftragsvergabe mit den Planungsarbeiten begonnen werden soll. Die Leistungsphase 3 soll Ende 2021 fertiggestellt werden. Die Baumaßnahme muss bis Ende 2024 abgeschlossen und abgerechnet sein.
Mellinweg 1, 66280 Sulzbach/Saar (siehe Anlage 1 – Baufeld_Mellinschule)
Benötigt werden die Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung der Anlagengruppen 4-6 ELT gemäß § 53 HOAI für den Erweiterungsneubau/Anbau der Mellinschule in Sulzbach/Saar.
Der vorliegende Auftrag umfasst die Grundleistungen der vorgenannten Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung für die folgenden Leistungsphasen:
Lph 1: Grundlagenermittlung,
Lph 2: Vorentwurfsplanung,
Lph3: Entwurfsplanung,
Lph4: Genehmigungsplanung.
Folgende Leistungen werden optional vergeben:
Lph 5: Ausführungsplanung,
Lph 6: Vorbereitung der Vergabe,
Lph 7: Mitwirkung bei der Vergabe,
Lph 8: Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation,
Lph 9: Objektbetreuung.
Seitens des Auftragnehmers besteht kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen bzw. einer Gesamtbeauftragung. Für die genannte Maßnahme ist eine Übersicht über das Baufeld sowie eine Katastergrundlage vorhanden, welche den Bewerbern auf subreport zur Verfügung gestellt werden. Im Rahmen der Bewerbungsphase gibt es über die vorliegende Bekanntmachung sowie die auf subreport eingestellten Formblätter und Informationen keine weiteren Unterlagen, die angefordert werden können.
Sonstige zu vergebende Leistungen sind nicht Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung und werden gesondert vergeben.
Parallel zur vorliegenden Ausschreibung werden die folgenden Leistungen europaweit ausgeschrieben:
1. Architektenleistungen (Objektplanung) gemäß § 34 HOAI für den Erweiterungsneubau/Anbau der Mellinschule in Sulzbach/Saar (Lph 1-9),
2. Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI für den Erweiterungsneubau/Anbau der Mellinschule in Sulzbach/Saar (Lph 1-6),
3. Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung gemäß § 55 HOAI der Anlagengruppen 1-3, 7+8 (HLKS) für den Erweiterungsneubau/Anbau der Mellinschule in Sulzbach/Saar (Lph 1-9).
Doppelbewerbungen im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung für den zu vergebenden Auftrag "Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung der Anlagengruppen 4-6 ELT" sind nicht zulässig. Mehrfachbewerbungen im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung einzelner Bewerber oder einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft können zum Ausschluss aller betroffenen Angebote führen, wenn dem Bewerber, der Bietergemeinschaft oder den betroffenen konkurrierenden Mitgliedsunternehmen oder Bietergemeinschaften der Nachweis, dass die fraglichen Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden, nicht gelingt.
Der unter II.1.5) genannte Wert von 6,5 Mio. EUR netto ist derzeit die geschätzte Gesamtinvestitionssumme (KG 200-700 gem. DIN 276) netto, inkl. Planungs-/Baunebenkosten. Auf die Kostengruppe 300 entfallen dabei rund 4,0 Mio. EUR netto, auf die KG 400 rund 1,2 Mio. EUR netto.
Stufenweise Vergabe, siehe II.2.4) Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen bzw. einer Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Arbeitssprache ist deutsch. Anträge in anderer Sprache werden ausgeschlossen;
2. Zur Angebotserstellung sind die vom Auftraggeber bereitgestellten Vergabeunterlagen zu verwenden.
3. Wichtig: Seit dem 18.10.18 besteht die Pflicht zur eVergabe. Die Kommunikation und die Abgabe der Angebotsunterlagen erfolgt gem. § 53 (1) VgV ausschließlich elektronisch über subreport. Die zum Download bereitgestellten Unterlagen sind auf www.subreport.de frei verfügbar. Um regelmäßig über Informationen/Rückfragen in Kenntnis gesetzt zu werden und für die Abgabe der Teilnahmeanträge, ist eine Registrierung erforderlich. Diese ist für die Bieter kostenfrei. Teilnahmeanträge oder Angebote, die nicht über subreport, sondern per E-Mail, schriftlich auf dem Postweg oder persönlich eingehen, werden ausgeschlossen. Es wird empfohlen, sich rechtzeitig mit den technischen Anforderungen des Vergabeportals auseinanderzusetzen.
4. Der unter II.1.5) genannte Wert von [Betrag gelöscht] EUR ist derzeit die geschätzte Gesamtinvestitionssumme (KG 200-700 gem. DIN 276) netto, inkl. Planungs-/Baunebenkosten. Auf die Kostengruppe 300 entfallen dabei rund [Betrag gelöscht] EUR netto, auf die KG 400 rund [Betrag gelöscht] EUR netto.
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Siehe § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.