GWW Betriebsführung Strom Referenznummer der Bekanntmachung: 54-21
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wadgassen
NUTS-Code: DEC04 Saarlouis
Postleitzahl: 66787
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gemeindewerke-wadgassen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
GWW Betriebsführung Strom
Die Gemeindewerke Wadgassen GmbH (GWW) betreibt das Stromversorgungsnetz zur allgemeinen Versorgung von
Letztverbrauchern im Gemeindegebiet Wadgassen sowie das angeschlossene öffentliche Beleuchtungsnetz. Gegenstand dieser Ausschreibung sind Leistungen zur Betriebsführung des Stromnetzes, insbesondere zur Instandhaltung, Entstörung, Bereitschaft und Dokumentation, sowie Leistungen zu der an das Versorgungsnetz angeschlossenen öffentlichen Beleuchtung.
Wadgassen Wendelstraße 79 66787 Wadgassen
Die Gemeindewerke Wadgassen GmbH (GWW) betreibt das Stromversorgungsnetz zur allgemeinen Versorgung von Letztverbrauchern im Gemeindegebiet Wadgassen sowie das angeschlossene öffentliche Beleuchtungsnetz. Mit dem künftigen Auftragnehmer soll ein Betriebsführungsvertrag mit Regelungen einer Rahmenvereinbarung zur Erbringung von Einzelleistungen (Dienstleistungen, Bauleistungen) für den Netzbetrieb geschlossen werden.
Der Auftraggeber kann die Laufzeit des Vertrags einseitig einmal um fünf Jahre verlängern.
1. Das Verfahren ist als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb ausgestaltet.
2. Im Rahmen des vorgeschalteten Teilnahmewettbewerbs ist kein Angebot, sondern nur ein Teilnahmeantrag einzureichen. Gleichwohl mit dem Teilnahmeantrag eingereichte Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
3. Teilnahmeanträge und Angebote sind ausschließlich in elektronischer Form zugelassen. Teilnahmeanträge und Angebote, die nicht über die E-Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingereicht werden, bleiben unberücksichtigt.
4. Elektronische Dokumente sind in Textform nach § 126b BGB und in verschlüsselter Form über E-Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) einzureichen (vgl. § 9 ff. SektVO). Elektronische Dokumente müssen nicht mit einer elektronischen Signatur nach dem Vertrauensdienstegesetz (VDG) versehen sein. Elektronisch eingereichte Dokumente sind auch ohne Unterschrift rechtsgültig. Jedoch müssen sie die (jur.) Person, für die die Erklärung abgegeben wird, sowie ggf. die vertretungsberechtigte Person, die die Erklärung abgibt, erkennen lassen.
5. Interessenten können bis zum 28.03.2022 über die E-Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) Fragen an die Vergabestelle richten. Danach eingehende Fragen können ggf. nicht mehr rechtzeitig vor Fristablauf beantwortet werden. Die Fragen und die Antworten werden in einem Fragen/Antworten-Journal geführt, das auf der E-Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) allen Interessenten bereitgestellt wird. Interessenten, die sich freiwillig registriert haben, erhalten eine Benachrichtigung per E-Mail mit einem Hinweis auf das Journal und ggf. aktualisierte Vergabeunterlagen. Nicht registrierte Interessenten müssen sich die jeweils aktuellen Informationen auf der E-Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) selbst beschaffen. Es handelt sich insoweit um eine "Holschuld", da diese Interessenten der Vergabestelle unbekannt sind.
6. Der Teilnahmeantrag einschließlich aller Nachweise/Erklärungen ist in elektronischer Form eingehend innerhalb der in dieser Bekanntmachung gesetzten Frist zur Abgabe von Teilnahmeanträgen ausschließlich über die E-Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) einzureichen.
7. Die Vergabestelle behält sich vor, im Rahmen des rechtlich Zulässigen notwendige oder als sinnvoll erachtete Änderungen der Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb und zu den Vergabeunterlagen vorzunehmen. Wirksame Teilnahmeanträge haben den letzten Stand der Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb, der Vergabeunterlagen und ggf. die Antworten der Vergabestelle im Fragen-Antworten-Journal zu beachten.
8. Die Vergabestelle wird nach Ablauf der Teilnahmefrist jedem Bewerber mitteilen, ob er zur Angebotsabgabe aufgefordert wird. Zugleich erhalten die ausgewählten Bewerber die ausfüllbaren Dokumente zur Angebotsabgabe. Angebote von Unternehmen, die nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert wurden, bleiben im weiteren Verfahren unberücksichtigt.
9. Soweit Teile der Vergabeunterlagen vertraulich oder sicherheitsrelevant sind, werden diese nicht bereits mit der Bekanntmachung öffentlich zugänglich gemacht, sondern den am Leistungswettbewerb beteiligten Bietern nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt. Zu diesem Zwecke hat der Bewerber mit seinem Teilnahmeantrag eine Vertraulichkeitserklärung abzugeben.
10. Neben- oder mehrere Hauptangebote sind nicht zugelassen.
11. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (§ 15 Abs. 4 SektVO).
12. Als Vertragsbeginn ist nach derzeitiger Planung der 01.01.2023 angesetzt.
13. Bei dem ggf. unter II.1.5 und II.2.6 angegebenen, geschätzten Auftragswert handelt es sich um den geschätzten 48-fachen Netto-Monatswert (§ 2 Abs. 11 Nr. 2 SektVO). Trotz gewissenhafter Schätzung des Auftragswerts ist nicht auszuschließen, dass während der Vertragslaufzeit weitere Leistungen zu erbringen sind, die heute noch nicht absehbar sind. Die Vergabestelle geht unter Berücksichtigung der gesamten Laufzeit und der Verlängerungsoption von einem hypothetisch möglichen Maximalauftragswert von 10.1 Mio. EUR netto aus. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich der hypothethisch mögliche Maximalauftragswert während der Laufzeit realisiert, liegt nach Einschätzung der Vergabestelle bei unter 10%.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als sechs Monate), oder, sofern keine Eintragung besteht, eine Gewerberegisterauskunft oder entsprechende Bescheinigung nach Maßgabe des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (nicht älter als sechs Monate),
2. Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB habe(n) nach Maßgabe des Formulars Anlage 2 zum T01_Teilnahmeantrag.
Mitglieder von Bietergemeinschaften, Nachunternehmer und zur Eignungsleihe herangezogene Unternehmen (§ 47 SektVO) müssen eigene Angaben nach Maßgabe des Dokuments T.01_Teilnahmeantrag vorlegen.
1. Eine Eigenerklärung zum Unternehmensprofil (Historie, Schwerpunkte, Standorte, Struktur, Konzernverflechtungen, Leistungsfähigkeit)
2. Der Gesamt-Jahresumsatz meines/unseres Unternehmens in den Jahren 2018, 2019 und 2020 nach Maßgabe des Dokuments T01_Teilnahmeantrag,
3. Einen aktuellen Bonitätsnachweis einer Wirtschaftsauskunftei (z.B. Creditreform, Bürgel) oder einer Bank mit Angabe der Ratingkennziffer
4. Einen aktuellen Nachweis eines Versicherers über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung in dem für den Auftrag erforderlichen Umfang bzw. eine eigene unwiderrufliche Verpflichtungserklärung zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung nach Maßgabe des Dokuments T01_Teilnahmeantrag.
Neu gegründete Bewerber, die den Anforderungen zu 2. und 3. nicht oder nicht im vollen Umfang nachkommen können, können ihre finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit durch andere geeignet erscheinende Belege nachweisen.
Mitglieder von Bietergemeinschaften, Nachunternehmer und zur Eignungsleihe herangezogene Unternehmen (§ 47 SektVO) müssen eigene Angaben nach Maßgabe des Dokuments T.01_Teilnahmeantrag vorlegen.
zu 2.: Der Jahresumsatz 2020 des Unternehmens muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto betragen. Dies entspricht weniger als dem Zweifachen des geschätzten Jahresumsatzes dieser Beschaffung.
Zu 3.: Der Bonitätsnachweis darf nicht älter als sechs Monate sein und muss mindestens eine zufriedenstellende Bonität aufweisen (entspricht einer Ausfallwahrscheinlichkeit von maximal 0,7% bzw. der Risikoklasse II; zu den Risikoklassen vgl. https://www.creditreform.de/ratingmap).
Das Rating darf nicht schlechter sein als (beispielhafte, nicht abschließende Aufzählung):
Creditreform-Bonitätsindex: 275
Creditreform-Rating AG: BB+
Commerzbank: 3,0
Deutsche Bank: iBB+
HypoVereinsbank-UniCredit: 3
KFW-Bankengruppe: BK3
Crada Rate Solutions GmbH: 7
Sparkassen Finanzgruppe: 6
Postbank: pBBB-
Volks-/Raiffeisenbanken: 2a
Standard & Poor's: BB+
Verband deutscher Bürgschaftsbanken: 3
Mindestanforderung:
zu 4.: Der aktuelle Nachweis eines Versicherers über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung bzw. die eigene unwiderrufliche Verpflichtungserklärung zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung muss sich auf eine Mindest-Versicherungshöhe pro Schadensereignis für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von 7,5 Mio. Euro, maximal 15 Mio. Euro pro Kalenderjahr beziehen.
1. Vorlage einer Genehmigung nach § 4 EnWG für ein mit dem Auftragsgegenstand vergleichbares Stromversorgungsnetz bzw. einen vergleichbaren Nachweis, oder eine eigene und unwiderrufliche Verpflichtungserklärung, spätestens zum 01.01.2023 über eine Genehmigung nach § 4 EnWG zu verfügen. Als vergleichbarer Nachweis gilt z.B. die Bestätigung, dass bereits vor Inkrafttreten des EnWG 1998 ein Stromversorgungsnetz betrieben wurde und es daher keiner Genehmigung nach § 4 EnWG bedarf.
2. Nachweis einer aktuell gültigen ISMS-Zertifizierung (ISO/IEC 27001 oder vergleichbar) bzw. eine eigene unwiderrufliche Verpflichtungserklärung, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum 01.01.2023 über eine gültige ISMS-Zertifizierung verfügen wird;
3. Mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt aus dem Bereich der ausgeschriebenen Leistung (Betriebsführungsleistungen Stromversorgungsnetze) nach Maßgabe des Dokuments T01_Teilnahmeantrag;
4. Angaben zum als Projektleitung vorgesehenem Personal nach Maßgabe des Dokuments T01_Teilnahmeantrag;
5. Eine Darstellung der Qualifikationen und Berufserfahrungen des als Projektleitung vorgesehenen 8.2 genannten Personals nach Maßgabe des Dokuments T01_Teilnahmeantrag;
6. Darstellung der Eignungsanforderungen, zu deren Erfüllung andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe herangezogen werden, nach Maßgabe des Dokuments T01_Teilnahmeantrag;
Zu 3. Es gelten folgende Mindestanforderungen an das/die Referenzprojekte:
a. Jedes eingereichte Referenzprojekt muss sich auf den Betrieb eines Stromversorgungsnetzes zur allgemeinen Versorgung von Letztverbrauchern inkl. Instandhaltung (Wartung, Inspektion, Instandsetzung, Verbesserung) in Nieder- und Mittelspannung beziehen. Das Stromversorgungsnetz muss nicht notwendigerweise im Eigentum des Bewerbers stehen.
b. Das Referenzprojekt muss aktuell durchgeführt werden oder das Projektende darf nicht länger als 3 Jahre, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Bekanntmachung dieses Vergabeverfahrens zurückliegen.
c. Mindestens 1 der eingereichten Referenzprojekte muss eine Laufzeit von 96 Monaten oder mehr aufweisen.
d. Mindestens ein eingereichtes Referenzprojekt muss die Betreuung eines Versorgungsgebiet mit 5.000 Netzanschlüssen oder mehr zum Gegenstand haben.
e. Mindestens ein eingereichtes Referenzprojekt muss die Gestellung einer Fachkraft S 1000 durch den Bewerber zum Gegenstand haben.
f. Mindestens ein eingereichtes Referenzprojekt muss die Erneuerung, Änderung, Neu und- Rückbau von Stromversorgungsanlagen in Nieder- und Mittelspannung zum Gegenstand haben.
g. Mindestens ein eingereichtes Referenzprojekt muss die Gestellung einer Netzleitwarte für ein Stromversorgungsnetz zum Gegenstand haben.
Zu 4.:
a. Das als Projektleitung vorgesehene Personal muss die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.
b. Das als Projektleitung vorgesehene Personal muss über eine abgeschlossene Berufsausbildung im technischen oder wirtschaftlichen Bereich verfügen.
c. Das als Projektleitung vorgesehene Personal muss im Bereich seiner/ihrer beruflichen Qualifikation (Ziff. 5) über eine Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren verfügen.
Bietergemeinschaften:
Die Mindestanzahl von einem Referenzprojekt gilt auch für Bietergemeinschaften. Vorzugsweise sollen gemeinsame Projekte dargestellt werden.
Im Falle der Eignungsleihe hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft nach Maßgabe des Dokuments T01_Teilnahmeantrag nachzuweisen, dass die für den Nachweis der Eignung erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Nimmt ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft oder ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so haften Bewerber/Bieter und das andere Unternehmen für die Auftragsausführung gesamtschuldnerisch entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe.
Es ist das Formular T01_Teilnahmeantrag zu verwenden und um ggf. erforderliche Anlagen zu ergänzen.
Vertragserfüllungs- bzw. Gewährleistungsbürgschaft/en gemäß den Anforderungen der Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Laufzeit berücksichtigt die Bindung des Auftraggebers an die Regulierungsperioden. Der künftige Auftragnehmer hat zu Vertragsbeginn erheblichen Ingangsetzungsaufwand (bspw. Aufbau v. Personal, Material und Anlagenkenntnissen, Aufbau leittechnischer Anbindung und ggf. eines neuen Standortes). Die einseitige Verlängerungsmöglichkeit soll einen zusätzlichen Anreiz zur Vertragstreue schaffen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Das Verfahren ist als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb ausgestaltet.
2. Im Rahmen des vorgeschalteten Teilnahmewettbewerbs ist kein Angebot, sondern nur ein Teilnahmeantrag einzureichen. Gleichwohl mit dem Teilnahmeantrag eingereichte Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
3. Teilnahmeanträge und Angebote sind ausschließlich in elektronischer Form zugelassen. Teilnahmeanträge und Angebote, die nicht über die E-Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingereicht werden, bleiben unberücksichtigt.
4. Elektronische Dokumente sind in Textform nach § 126b BGB und in verschlüsselter Form über E-Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) einzureichen (vgl. § 9ff. SektVO). Elektronische Dokumente müssen nicht mit einer elektronischen Signatur nach dem Vertrauensdienstegesetz (VDG) versehen sein. Elektronisch eingereichte Dokumente sind auch ohne Unterschrift rechtsgültig. Jedoch müssen sie die (jur.) Person, für die die Erklärung abgegeben wird, sowie ggf. die vertretungsberechtigte Person, die die Erklärung abgibt, erkennen lassen.
5. Interessenten können bis zum 28.03.2022 über die E-Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) Fragen an die Vergabestelle richten. Danach eingehende Fragen können ggf. nicht mehr rechtzeitig vor Fristablauf beantwortet werden. Die Fragen und die Antworten werden in einem Fragen/Antworten-Journal geführt, das auf der E-Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) allen Interessenten bereitgestellt wird. Interessenten, die sich freiwillig registriert haben, erhalten eine Benachrichtigung per E-Mail mit einem Hinweis auf das Journal und ggf. aktualisierte Vergabeunterlagen. Nicht registrierte Interessenten müssen sich die jeweils aktuellen Informationen auf der E-Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) selbst beschaffen. Es handelt sich insoweit um eine "Holschuld", da diese Interessenten der Vergabestelle unbekannt sind.
6. Der Teilnahmeantrag einschließlich aller Nachweise/Erklärungen ist in elektronischer Form eingehend innerhalb der in dieser Bekanntmachung gesetzten Frist zur Abgabe von Teilnahmeanträgen ausschließlich über die E-Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) einzureichen.
7. Die Vergabestelle behält sich vor, im Rahmen des rechtlich Zulässigen notwendige oder als sinnvollerachtete Änderungen der Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb und zu den Vergabeunterlagen vorzunehmen. Wirksame Teilnahmeanträge haben den letzten Stand der Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb, der Vergabeunterlagen und ggf. die Antworten der Vergabestelle im Fragen-Antworten-Journal zu beachten.
8. Die Vergabestelle wird nach Ablauf der Teilnahmefrist jedem Bewerber mitteilen, ob er zur Angebotsabgabeaufgefordert wird. Zugleich erhalten die ausgewählten Bewerber die ausfüllbaren Dokumente zur Angebotsabgabe. Angebote von Unternehmen, die nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert wurden, bleiben im weiteren Verfahren unberücksichtigt.
9. Soweit Teile der Vergabeunterlagen vertraulich oder sicherheitsrelevant sind, werden diese nicht bereits mit der Bekanntmachung öffentlich zugänglich gemacht, sondern den am Leistungswettbewerb beteiligten Bietern nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt. Zu diesem Zwecke hat der Bewerber mit seinem Teilnahmeantrag eine Vertraulichkeitserklärung abzugeben.
10. Neben- oder mehrere Hauptangebote sind nicht zugelassen.
11. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (§ 15 Abs. 4 SektVO).
12. Als Vertragsbeginn ist nach derzeitiger Planung der 01.01.2023 angesetzt.
13. Bei dem unter II.1.5 und II.2.6 angegebenen, geschätzten Auftragswert handelt es sich um den geschätzten 48-fachen Netto-Monatswert (§ 2 Abs. 11 Nr. 2 SektVO). Trotz gewissenhafter Schätzung des Auftragswerts ist nicht auszuschließen, dass während der Vertragslaufzeit weitere Leistungen zu erbringen sind, die heute noch nicht absehbar sind. Die Vergabestelle geht unter Berücksichtigung der gesamten Laufzeit und der Verlängerungsoption von einem hypothetisch möglichen Maximalauftragswert von 10.1 Mio. EUR netto aus. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich der hypothethisch mögliche Maximalauftragswert während der Laufzeit realisiert, liegt nach Einschätzung der Vergabestelle bei unter 10%.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4WRZS9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.saarland.de/mwaev/DE/themen-aufgaben/weitere_aufgaben/vergabekammern/vergabekammern_node.html
Ein Interessent/Bewerber/Bieter hat einen erkannten Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten zuständigen Stelle kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung setzt voraus, dass der Auftraggeber die unterlegenen Bieter unverzüglich über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage) vergangen sind (§ 134 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, das gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.