Klinikum Saarbrücken_Medical_PCs_2022 Referenznummer der Bekanntmachung: 5042767
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Klinikum Saarbrücken_Medical_PCs_2022
Beim Auftraggeber besteht ein Bedarf an Medical PCs.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Auftraggeber beabsichtigt die Beschaffung von sog. Medical PCs.
Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beigefügten Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung erfolgt elektronisch.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Leistungsempfänger ist die Klinikum Saarbrücken gGmbH, Rechnungsempfänger ist die CHG-MERIDIAN AG. Die CHG-MERIDIAN AG wird dem Auftragnehmer eine entsprechende Bestelleintrittserklärung zukommen lassen. Die Rechnung des Auftragnehmers wird in zweifacher Ausfertigung unter Angabe der Auftragsnummer des Auftraggebers (hier: "Aktenzeichen") an den Auftraggeber, Abteilung Finanzen und Controlling erbeten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.