Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung für die Anlagengruppen 1-4 und 7+8 die energetische Sanierung des Dora-Rau-Bades in der Stadt Wadern
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wadern
NUTS-Code: DEC02 Merzig-Wadern
Postleitzahl: 66687
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.agsta.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung für die Anlagengruppen 1-4 und 7+8 die energetische Sanierung des Dora-Rau-Bades in der Stadt Wadern
Das Dora-Rau-Bad wurde 1975 gebaut. Mit der Sanierung des Bades verfolgt die Stadt Wadern das langfristige Ziel, die Energiekosten durch Energiesparmaßnahmen zu senken und somit die Energieeffizienz zu steigern. Das Schwimmbad soll ebenso für die Bevölkerung erhalten bleiben, als auch für die Schulen und Vereine. Außerdem dient das Bad als überregionale Schul- und Lehrschwimmstätte sowohl für Grundschulen als auch für weiterführende Schulen. Das Dora-Rau-Bad soll zukünftig in den Gesundheitsstandort Wadern mit eingebunden werden. Für die Planung und Umsetzung der energetischen Sanierung des Dora-Rau-Bades werden die Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung für die Anlagengruppen 1-4 und 7+8 (1. Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, 2. Wärmeversorgungsanlagen, 3. Lufttechnische Anlagen, 4. Starkstromanlagen, 7. Nutzungsspezifische Anlagen und verfahrenstechnische Anlagen, 8. Gebäudeautomation und Automation von Ingenieurbauwerken) gemäß § 53 HOAI vergeben.
Es sollen zunächst verschiedene Sanierungsmöglichkeiten gegenübergestellt und beziffert werden, sodass eine dieser Möglichkeiten in einer Entwurfsplanung und einer Kostenberechnung nach DIN 276 endet.
Folgende Sanierungsarbeiten sollen durchgeführt bzw. geplant werden (Auszug aus dem Förderantrag in dem die angedachten Maßnahmen aufgeführt sind):
- Trinkwassernetz (Verbesserung Trinkwasserqualität)
- Abflussnetz (Arbeitssicherheit)
- Duschen (Verbesserung Trinkwasserqualität und Nutzerzufriedenheit)
- Toiletten (Barrierefreiheit, Verbesserung Trinkwasserqualität und Nutzerzufriedenheit)
- Außentüren (Verkehrssicherungsmaßnahme und energetische Verbesserung)
- Tore im Keller (Arbeitssicherheit)
- Sprungturmanlage (1m, 3m und Startblöcke) (Verkehrssicherungsmaßnahme und Verbesserung der Nutzerzufriedenheit)
- Beleuchtung Schwimmhalle (Verkehrssicherungsmaßnahme und Verbesserung der Nutzerzufriedenheit, Energieeinsparung)
- Lüftungsanlage (Verbesserung Raumluftqualität und Energieeinsparung)
- Decke Schwimmhalle (Verbesserung Raumakustik, Verkehrssicherung und Optik)
- Behindertengerechter Zugang (Barrierefreiheit)
- Lift für Becken (Barrierefreiheit)
- Sanierung Beckenkopf und Anschlüsse Badewassertechnik (Betriebssicherheit, Vermeidung weiterer Schäden am Bauwerk)
- Heizungsanlage (Nachhaltigkeit)
- Fassade (Energieeinsparung, optische Aufwertung des Gebäudes)
- Fenster (Energieeinsparung, optische Aufwertung des Gebäudes)
- PV-Anlage (CO2-Einsparung, Wirtschaftlichkeit)
- Dampfsauna (Wirtschaftlichkeit)
- Decke und Beleuchtung Umkleiden (Optik und Wirtschaftlichkeit)
- Bademeisterkabine (Erhöhung der Verkehrssicherheit durch besseren Blick auf die Becken)
- BHKW (Wirtschaftlichkeit).
Hallenbad Dora-Rau-Bad,
Franz-Haas-Straße,
66687 Wadern,
(siehe Anlagen).
Benötigt werden die Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung der Anlagengruppen 1-4, 7+8 gemäß § 53 HOAI für die energetische Sanierung des Dora-Rau-Bades in der Stadt Wadern. Der vorliegende Auftrag umfasst die Grundleistungen der vorgenannten Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung der folgenden Leistungsphasen:
— Lph 1: Grundlagenermittlung,
— Lph 2: Vorplanung,
— Lph 3: Entwurfsplanung,
— Lph 4: Genehmigungsplanung.
Der Auftraggeber behält sich vor, folgende Leistungen stufenweise zu vergeben:
— Lph 5: Ausführungsplanung,
— Lph 6: Vorbereitung der Vergabe,
— Lph 7: Mitwirkung bei der Vergabe,
— Lph 8: Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation,
— Lph 9: Objektbetreuung.
Seitens des Auftragnehmers besteht kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen bzw. einer Gesamtbeauftragung. Für die Maßnahme sind aktuelle Grundrisse (inkl. Lagepläne und Luftbilder) sowie ein 3D-Modell im pdf-Format vorhanden, welche den Bietern auf subreport zur Verfügung gestellt werden. Neben diesen Informationen und den Formblättern sind keine weiteren Unterlagen vorhanden, die angefordert und welche den Bietern zur Verfügung gestellt werden können.
Sonstige zu vergebende Leistungen sind nicht Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung und werden gesondert vergeben. Parallel zur vorliegenden Ausschreibung wird eine weitere Leistung europaweit ausgeschrieben:
Architektenleistungen (Objektplanung) gemäß § 34 HOAI für die Sanierung des Dora-Rau-Bades in der Stadt Wadern (Lph 1-9).
Es ist zulässig, dass Bieter für mehrere dieser Leistungen ein Angebot abgeben. Die Abgabe mehrerer Angebote im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung für den zu vergebenden Auftrag „Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung" ist nicht zulässig. Die Abgabe mehrerer Angebote im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung einzelner Bieter oder einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft können zum Ausschluss aller betroffenen Angebote führen, wenn dem Bieter, der Bietergemeinschaft oder den betroffenen konkurrierenden Mitgliedsunternehmen der Nachweis, dass die fraglichen Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden, nicht gelingt.
Der unter II.1.5) genannte Wert von [Betrag gelöscht] EUR ist derzeit die geschätzte Gesamtinvestitionssumme (KG 300-700 gem. DIN 276) netto, inkl. Planungs-/Baunebenkosten. Auf die Kostengruppe 300 entfallen dabei ca. [Betrag gelöscht] EUR netto, auf die Kostengruppe 400 ca. [Betrag gelöscht] EUR netto.
Stufenweise Vergabe, siehe II.2.4) Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen bzw. einer Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe auch III.2.1): Die folgenden Nachweise/Eigenerklärungen sind mit dem Angebot vollständig vorzulegen. Details, die bei den Angaben zu berücksichtigen sind, siehe in den auf subreport zur Verfügung gestellten Formblättern. Bei Bietergemeinschaften sind die Formblätter von den Mitbietern (einschließlich Nachunternehmern) ebenfalls an den entsprechenden Stellen auszufüllen. Ferner ist in diesem Fall eine Vollmachtserklärung für den Federführenden, eine Erklärung über die Rechtsform und die gesamtschuldnerische Haftung und eine Erklärung für das Vorhandensein einer Haftpflichtversicherung mit den geforderten Rahmenbedingungen für die Bietergemeinschaft/ARGE mit dem Angebot vorzulegen.
1) Allgemeine Angaben zum Bieter gemäß Formblatt; es wird darauf hingewiesen, dass die Abgabe mehrerer Angebote einzelner Bieter oder von Mitgliedern einer BG zum Ausschluss aller betroffenen Angebote führen können,
2) Eigenerklärung, dass keine Personen im Zuständigkeitsbereich des Bieters tätig sind, die zum Ausschluss von Personen nach § 6 VgV führen,
3) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB vorliegen,
4) Eigenerklärung zu § 43 Abs. 1 VgV; namentliche Nennung der vorgesehenen Leistungserbringer im Auftragsfall, gegliedert in Projektleiter im Auftragsfall, Stellvertreter des Projektleiters, Bauleiter und Projektingenieure unter Angabe der von ihnen im Auftragsfall bearbeitenden Teilleistungen; für den im Auftragsfall Projektverantwortlichen und seinen Stellvertreter ist mit dem Angebot ein Nachweis der Befähigung für die vorliegende Aufgabenstellung (z. B. Kammernachweis, o. ä.) vorzulegen,
5) Angaben über die beabsichtigte Weitergabe des Auftrags oder eines Teils des Auftrags,
6) Eigenerklärung der Bieter/der BG im Falle der Weiterbeauftragung die Leistungen der Leistungsphasen 5-9 (siehe II.2.4)) zu erbringen.
7) Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und fairen Löhnen für die Vergabe von öffentlichen Bau-, Liefer-und Dienstleistungsaufträgen.
Die folgenden Angaben sind mit dem Angebot vollständig vorzulegen, bei BG jeweils von allen Mitgliedern der BG bzw. Nachunternehmern:
1) Eigenerklärung, dass aktuell keine Steuerschulden bestehen,
2) Eigenerklärung zum Vorhandensein der erforderlichen Berufshaftpflichtversicherung in der Höhe mind. [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden, mind. [Betrag gelöscht] EUR für Sonstige Schäden. Sollte eine Versicherung in dieser Höhe nicht vorhanden sein, ist eine Eigenerklärung erforderlich, dass die Berufshaftpflicht im Auftragsfall auf die geforderten Höhen angehoben wird.
Weitere (durch Eigenerklärung) nachzuweisende Voraussetzung: Jährliche Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen. (Bei Bietergemeinschaften muss die Haftpflicht für die ARGE bzw. für ARGE-Leistungen vorgehalten werden). Die auf subreport zur Verfügung gestellten Formblätter sind für die Angaben zu verwenden.
s.o.
1. Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind.
2. Vorlage von zwei geeigneten Referenzen über die Erbringung von vergleichbaren Leistungen: Nachweis des Bieters über Referenzen für Baumaßnahmen, bei denen die besonderen Anforderungen an die Barrierefreiheit nach DIN 18040 berücksichtigt wurden. In den Formblättern sind die besonderen Anforderungen an die Barrierefreiheit nach DIN 18040 nachvollziehbar darzulegen.
Die Vorlage zwei wertbarer Referenzen ist Grundvoraussetzung, um am Verfahren teilnehmen zu können.
s.o.
Qualitätsanforderungen gem. § 75 Abs. 2 VgV Bieter mit Sitz in Deutschland: Vorlage eines Nachweises über die Eintragung in ein Berufsregister als Beratender Ingenieur (Kammermitgliedschaft); Bieter mit Sitz im Ausland müssen mit dem Teilnahmeantrag die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführte Registereintragung einschlägig ist; bei Bietergemeinschaften gilt dies für jeden Mitbieter.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Arbeitssprache ist deutsch. Anträge in anderer Sprache werden ausgeschlossen.
2. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
3. Zur Angebotserstellung sind die vom Auftraggeber bereitgestellten Vergabeunterlagen zu verwenden.
4. Wichtig: Seit dem 18.10.18 besteht die Pflicht zur eVergabe. Die Kommunikation und die Abgabe der Angebotsunterlagen erfolgt gem. § 53 (1) VgV ausschließlich elektronisch über subreport. Die zum Download bereitgestellten Unterlagen sind auf www.subreport.de frei verfügbar. Um regelmäßig über Informationen/Rückfragen in Kenntnis gesetzt zu werden und für die Abgabe der Angebote, ist eine Registrierung erforderlich.
Diese ist für die Bieter kostenfrei. Angebote, die nicht über subreport, sondern per E-Mail, schriftlich auf dem Postweg oder persönlich eingehen, werden ausgeschlossen. Es wird empfohlen, sich rechtzeitig mit den technischen Anforderungen des Vergabeportals auseinanderzusetzen.
5. Datenschutzklausel: Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhält, werden die übrigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhält, vor Zuschlagserteilung informiert. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots sein Einverständnis hiermit.
6. Das Angebot ist entsprechend der beigefügten Vorlage (Formblatt Honorarangebot) auszuarbeiten. Die anrechenbaren Kosten für die jeweiligen Anlagengruppen sind dem zur Verfügung gestellten Formblatt zu entnehmen. In dem Formblatt sind darüber hinaus für die einzelnen Anlagengruppen Honorarzonen angegeben, von denen der Auftraggeber ausgeht. Sollte ggf. eine davon abweichende Honorarzone vorgesehen werden, ist darauf mit entsprechender Begründung hinzuweisen. Im Honorarangebot mit anzugeben sind der Umbauzuschlag, die Nebenkosten sowie die Stundensätze.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Siehe § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.