Busverkehr Linienbündel A (Linien 132 und 173) im Regionalverband Saarbrücken

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2019/S 114-281079)

Rechtsgrundlage:
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Riegelsberg
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66292
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zps-online.de
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66111
Land: Deutschland

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Busverkehr Linienbündel A (Linien 132 und 173) im Regionalverband Saarbrücken

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Öffentliche Vorinformation nach Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 und § 8a Abs. 2 PBefG über die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages für das Linienbündel A (Linien 132 und 173) im Regionalverband Saarbrücken gemäß Art. 5 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1370/2007. Die ÖPNV-Aufgabenträger Zweckverband Öffentlicher Personennahverkehr auf dem Gebiet des Regionalverbandes Saarbrücken ZPRS (Saarbrücker Straße 31, 66292 Riegelsberg) und die Landeshauptstadt Saarbrücken (Rathausplatz 1, 66111 Saarbrücken) beabsichtigen als zuständige Behörden im Sinne der Verordnung 1370/2007 gem. Art. 5 Abs. 1 VO 1370/07 i. V. m. § 8a Abs. 1 PBefG zum 01.04.2021 einen Dienstleistungsauftrag im Sinne der VO 1370/2007 mit einer voraussichtlichen Laufzeit vom 01.04.2021 bis 31.12.2028 zu vergeben. Das Vergabeverfahren wird voraussichtlich im Juni 2020 eingeleitet. Vom Dienstleistungsauftrag erfasst werden Busverkehrsleistungen (CPV-Code 60112000) auf dem Gebiet des Regionalverbands Saarbrücken (NUTS-Code DEC01) für die Buslinien 132 und 173 im Linienbündel A.

Folgende Anforderungen werden verbindlich gefordert:

1. Geltende Gesetze/Vorgaben:

• Es gilt das gültige PBefG

• Es gilt das gültige ÖPNV-Gesetz des Saarlandes

• Es gilt der gültige VEP des Saarlandes

2. Fahrzeugqualität:

• Fahrzeugtyp/-alter:

Buslinie 132: zu 100% Niederflur-Standardlinienbusse mit mindestens 36 Sitzplätzen, Höchstalter 8 Jahre während der gesamten Betriebslaufzeit. Sofern die Kapazität ausreichend ist, kann in Tagesrandlagen (werktags ab 21.00 Uhr) ein Niederflur-Kleinbus mit mindestens 19 Sitzplätzen und einem Höchstalter von 8 Jahren während der gesamten Betriebslaufzeit eingesetzt werden.

Buslinie 173: zu 90% Niederflur-Standardlinienbusse mit mindestens 36 Sitzplätzen, Höchstalter 12 Jahre während der gesamten Betriebslaufzeit.

3. Fahrplan:

• Fahrplanangebot: Das bisherige Fahrplanangebot ist Teil der vom Aufgabenträger festgelegten ausreichenden Verkehrsbedienung im Sinne der §§ 8, 8a und 13 PBefG.

4. Tarif:

• Es gelten die Tarif- und Beförderungsbedingungen des saarVV

5. Fahrkartenverkaufsgerät/Bordrechner und Schnittstellen zur Echtzeitauskunft:

• Fahrkartenverkaufsgerät/Bordrechner nach dem jeweils aktuellen Anforderungsstand des saarVV (Übermittlung der Echtzeitdaten, u. a. zur Echtzeitauskunft und Anschlusssicherung)

6. Anwendung des Saarländischen Tariftreuegesetzes (STTG) in Bezug auf selbst erbrachte Leistungen und Leistungen von Nachunternehmern

7. Des Weiteren wird erwartet:

• Abo-Center/Servicebüro

• Fortentwicklung des Verkehrsangebotes erfolgt in enger Abstimmung mit den Betroffenen (z.B. Aufgabenträgern, Schulen) z.B. Fahrplananpassungen nach veränderten Schülerströmen

• Busse nach früherem Schulende (z.B. nach der 3. Stunde) bereitstellen

• Fahrpersonal verfügt über alle notwendigen Qualifikationen und wird regelmäßig geschult

8. Preisfestlegung für Mehrkilometer bei eventuellen Fahrplananpassungen während der Vertragslaufzeit

9. Die im Rahmen des Öffentlichen Dienstleistungsauftrages neben dem Fahrplanumfang zur Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung zu beachtenden qualitativen und betrieblichen Vorgaben sowie gegenüber der heutigen Linienführung und dem heutigen Fahrplanangebot beabsichtigte Änderungen werden bis zur Einleitung des Vergabeverfahrens zwischen den beiden Aufgabenträgern (ZPRS und Landeshauptstadt Saarbrücken) und den Städten Sulzbach und Friedrichsthal und den Gemeinden Heusweiler und Quierschied abgestimmt.

Die Betriebsaufnahme ist zum 01.04.2021 vorgesehen.

Auf die Fristsetzung des § 12 Abs. 6 PBefG wird ausdrücklich hingewiesen. PBefG-Genehmigungsbehörde ist das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr (Franz-Josef-Röder-Straße 17, 66119 Saarbrücken).

Ca. 279.000 Fahrplankilometer pro Jahr.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/02/2022
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2019/S 114-281079

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: II.2.4
Stelle des zu berichtigenden Textes: 1. Absatz: Sätze 2, 3 und 4
Anstatt:

Die ÖPNV-Aufgabenträger Zweckverband Öffentlicher Personennahverkehr auf dem Gebiet des Regionalverbandes Saarbrücken ZPRS (Saarbrücker Straße 31, 66292 Riegelsberg) und die Landeshauptstadt Saarbrücken (Rathausplatz 1, 66111 Saarbrücken) beabsichtigen als zuständige Behörden im Sinne der Verordnung 1370/2007 gem. Art. 5 Abs. 1VO 1370/07 i. V. m. § 8a Abs. 1 PBefG zum 1.4.2021 einen Dienstleistungsauftrag im Sinne der VO 1370/2007 mit einer voraussichtlichen Laufzeit vom 1.4.2021 bis 31.12.2028 zu vergeben. Das Vergabeverfahren wird voraussichtlich im Juni 2020 eingeleitet. Vom Dienstleistungsauftrag erfasst werden Busverkehrsleistungen(CPV-Code 60112000) auf dem Gebiet des Regionalverbands Saarbrücken (NUTS-Code DEC01) für die Buslinien 132 und 173 im Linienbündel A.

muss es heißen:

Die ÖPNV-Aufgabenträger Zweckverband Öffentlicher Personennahverkehr auf dem Gebiet des Regionalverbandes Saarbrücken ZPRS (Saarbrücker Straße 31, 66292 Riegelsberg) und die Landeshauptstadt Saarbrücken (Rathausplatz 1, 66111 Saarbrücken) beabsichtigen als zuständige Behörden im Sinne der Verordnung 1370/2007 gem. Art. 5 Abs. 1 VO 1370/07 i. V. m. § 8a Abs. 1 PBefG zum 1.8.2022 einen Dienstleistungsauftrag im Sinne der VO 1370/2007 mit einer voraussichtlichen Laufzeit vom 1.8.2022 bis 31.12.2030 zu vergeben. Vom Dienstleistungsauftrag erfasst werden Busverkehrsleistungen (CPV-Code 60112000) auf dem Gebiet des Regionalverbands Saarbrücken (NUTS-Code DEC01) für die Buslinien 132 und 173 im Linienbündel A. Das Verfahren sieht die Vergabe der beiden Linien in 2 Losen vor und wird voraussichtlich Ende Februar/Anfang März 2022 eingeleitet.

Abschnitt Nummer: II.2.4
Stelle des zu berichtigenden Textes: Ziffer 9: Satz 2
Anstatt:

Die Betriebsaufnahme ist zum 1.4.2021 vorgesehen.

muss es heißen:

Die Betriebsaufnahme ist zum 1.8.2022 vorgesehen.

Abschnitt Nummer: II.2.4
Los-Nr.: Ziffer 9: Satz 5
Anstatt:

Ca. 279 000 Fahrplankilometer pro Jahr.

muss es heißen:

Linie 132: Ca. 231 000 Fahrplankilometer pro Jahr. Linie 173: Ca. 48 000 Fahrplankilometer pro Jahr.

Abschnitt Nummer: II.2.7
Anstatt:

Beginn: 01/04/2021

Laufzeit in Monaten: 93

muss es heißen:

Beginn: 01/08/2022

Laufzeit in Monaten: 101

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen: