Wasserkonzession
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eppelborn
NUTS-Code: DEC0 Saarland
Postleitzahl: 66571
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.eppelborn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wasserkonzession
Versorgung der Gemeinde und deren Einwohner mit Wasser
Eppelborn
Versorgung der Gemeinde Eppelborn und deren Einwohner mit Wasser
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Wasserkonzessionsverträge sind grds. Dienstleistungen i.S. der Richtlinie über die Vergabe von Konzessionen (2014/23/EU). Deren Art. 12 Abs. 1 der Richtlinie schließt im Bereich Wasser die Konzessionen für die Bereitstellung und das
Betreiben fester Netze zur Versorgung der Allgemeinheit im Zusammenhang mit der Gewinnung, dem Transport oderder Verteilung von Trinkwasser und die Einspeisung von Trinkwasser in diese Netze vom Anwendungsbereich der
Richtlinie aus. Auf die Gestattung von Wegerechten für Wassernetze ist das förmliche Vergaberechtsregime deseuropäischen Sekundärrechts und des deutschen Vergaberechts (§ 149 Nr. 9 GWB) nicht direkt anwendbar.
Daher gibt die Kommune Eppelborn hiermit in (analoger) Anwendung von § 135 Abs. 3 GWB öffentlich bekannt, dass sie beabsichtigt, für das gesamte Gemeindegebiet einen Wasserkonzessionsvertrag mit der Wasserversorgung Ostsaar GmbH mit einer Laufzeit von 30 Jahren abzuschließen.
Einwendungen gegen den Abschluss des Wasserkonzessionsvertrages mit der Wasserversorgung Ostsaar GmbH können innerhalb der Frist von § 135 Abs. 3 GWB (analog) schriftlich innerhalb von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag
nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der Kommune, Eppelborn, Rathausstraße 27, 66571 Eppelborn,eingereicht werden.
Die Auftragsvergabe erfolgt wegen der fehlenden Binnenmarktrelevanz und aufgrund des bestehenden Ausschließlichkeitsrechts ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
Union. Die Gemeinde Eppelborn hat 16.500 Einwohner bei einer Gebietsfläche von ca. 47 km². Der Konzessionswert beträgt 14.122.038 €.
Zudem stehen die Wasserversorgungsanlagen des Konzessionsgebietes im Eigentum der Wasserversorgung Ostsaar GmbH. Dieses Ausschließlichkeitsrecht stellt ein Hindernis für die Vergabe an ein anderes Unternehmen dar. Es besteht
dar kein Interesse an europaweiter Transparenz und einem strukturierten Konzessionierungsverfahren. Die Kommune kann als Konzessionsgeber dem Eigentümer keinen Käufer oder Pächter des Wasserversorgungsnetzes ohne Weiteres
aufdrängen. Die Kommune kann keine rechtlich gesicherte Verpflichtung beanspruchen, um den Eigentümer der Trinkwasserversorgungsanlagen zu einer Aufgabe seines Eigentums zu bewegen. Es wäre wertungswidersprüchlich, wenn
die weder dem GWB noch der KonzVgV unterfallende Wasserkonzession stärkeren Voraussetzungen unterliegen würden als dies bei der förmlichen Vergabe von öffentlichen Aufträgen der Fall ist.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ottweiler
NUTS-Code: DEC03 Neunkirchen
Postleitzahl: 66564
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]