Wasserkonzession
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ottweiler
NUTS-Code: DEC0 Saarland
Postleitzahl: 66564
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ottweiler.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wasserkonzession
Versorgung der Gemeinde und deren Einwohner*Innen mit Wasser
Versorgung der Stadt Ottweiler und deren Einwohner*Innen mit Wasser
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Wasserkonzessionsverträge sind grds. Dienstleistungen i.S. der Richtlinie über die Vergabe von Konzessionen (20 14/23/ EU). Deren Art. 12 Abs. 1 der Richtlinie schließt im Bereich Wasser die Konzessionen für die Bereitstellung und das Betreiben fester Netze zur Versorgung der Allgemeinheit im Zusammenhang mit der Gewinnung, dem Transport oder der Verteilung von Trinkwasser und die Einspeisung von Trinkwasser in diese Netze vom Anwendungsbereich der Richtlinie aus. Auf die Gestattung von Wegerechten für Wassernetze ist das förmliche Vergaberechtsregime des europäischen Sekundärrechts und des deutschen Vergaberechts (§ 149 Nr. 9 GWB) nicht direkt anwendbar. Daher gibt die Stadt Ottweiler hiermit in (analoger) Anwendung von § 135 Abs. 3 GWB öffentlich bekannt, dass sie beabsichtigt, für das gesamte Stadtgebiet Ottweiler einen Wasserkonzessionsvertrag mit der Wasserversorgung Ostsaar GmbH mit einer Laufzeit von maximal 30 Jahren abzuschließen.
Einwendungen gegen den Abschluss des Wasserkonzessionsvertrages mit der Wasserversorgung Ostsaar GmbH können innerhalb der Frist von § 135 Abs. 3 GWB (analog) schriftlich innerhalb von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der Stadt Ottweiler, Illinger Straße 7, 66564 Ottweiler, eingereicht werden.
Die Auftragsvergabe erfolgt wegen der fehlenden Binnenmarktrelevanz und aufgrund des bestehenden Ausschließlichkeitsrechts ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Stadt Ottweiler hat 14.733 Einwohner bei einer Gebietsfläche von ca. 44 km². Der Konzessionswert beträgt rd. 13.037.992 €.
Zudem stehen die Wasserversorgungsanlagen der Konzessionsgebietes im Eigentum der Wasserversorgung Ostsaar GmbH. Dieses Ausschließlichkeitsrecht stellt ein Hindernis für die Vergabe an ein anderes Unternehmen dar. Es besteht daher kein Interesse an europaweiter Transparenz und einem strukturierten Konzessionierungsverfahren. Die Stadt Ottweiler kann als Konzessionsgeber dem Eigentümer keinen Käufer oder Pächter des Wasserversorgungsnetzes ohne Weiteres aufdrängen. Die Stadt Ottweiler kann keine rechtlich gesicherte Verpflichtung beanspruchen, um den Eigentümer der Trinkwasserversorgungsanlagen zu einer Aufgabe seines Eigentums zu bewegen. Es wäre wertungswidersprüchlich, wenn die weder dem GWB noch der KonzVgV unterfallende Wasserkonzession stärkeren Voraussetzungen unterliegen würden als dies bei der förmlichen Vergabe von öffentlichen Aufträgen der Fall ist.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ottweiler
NUTS-Code: DEC0 Saarland
Postleitzahl: 66564
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]