Beauftragter für die Programmsteuerung in der Gemeinde Kirkel
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kirkel
NUTS-Code: DEC05 Saarpfalz-Kreis
Postleitzahl: 66459
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.agsta.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beauftragter für die Programmsteuerung in der Gemeinde Kirkel
Die Gemeinde Kirkel benötigt Unterstützung bei der Betreuung einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme sowie einzelner städtebaulicher Maßnahmen, die in den Sanierungsgebieten "Altstadt, Kirkel-Neuhäusel und Limbach" durchgeführt werden sollen.
Hierzu wird ein Beauftragter im Sinne des § 157 Baugesetzbuch (BauGB) gesucht, der die Vorbereitung, Steuerung und Durchführung der städtebaulichen Gesamtmaßnahmen in der Gemeinde Kirkel betreut.
Der unter II.1.5) geschätzte Gesamtwert des Auftrags von ca. [Betrag gelöscht] EUR ist für den Zeitraum von 5 Jahren vorgesehen. Der Gesamtwert darf nicht überschritten werden.
Weiteres unter II.2.4.).
66459 Kirkel
Die Gemeinde Kirkel erwartet Unterstützung bei der Vorbereitung, Steuerung und Durchführung einer städtebaulichen Gesamtmaßnahmen in der Gemeinde Kirkel. Sie erwartet, dass ein Bewerber mit der ausgeschriebenen Leistung aufgrund seiner Tätigkeit bei anderen vergleichbaren Stadtentwicklungsprojekten als Sanierungsbeauftragter bzw. Stadtumbaubeauftragter vertraut ist. Eine detaillierte Projektbeschreibung über die zu erbringende Leistung ist dem Dokument "Leistungsbeschreibung" im Anhang zu entnehmen. Ferner sind für die genannte Maßnahme Informationen und Unterlagen (u.a. ISEK, Abgrenzung der Sanierungsgebiete Limbach, Kirkel-Neuhäusel und Altstadt) vorhanden, welche den Bewerbern auf subreport zur Verfügung gestellt werden. Im Rahmen der Bewerbungsphase gibt es über die vorliegende Bekanntmachung sowie die unter subreport zur Verfügung gestellten Formblätter und Informationen keine weiteren Unterlagen, die angefordert werden können. Weitere Unterlagen werden ggf. denjenigen Bewerbern, die nach Abschluss der Bewerbungsphase (Phase 1) ausgewählt und zur Abgabe eines Honorarangebotes sowie zur Teilnahme an einem Verhandlungsgespräch (Phase 2) aufgefordert werden, zur Verfügung gestellt.
Seitens des Auftragnehmers besteht kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungen. Die in der beigefügten Beschreibung genannten Leistungen sind weder als vollständig noch als abschließend zu betrachten, sondern beschreiben das Hauptaufgabenfeld des Auftragnehmers des vorliegenden Auftrages.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Blieskastel
NUTS-Code: DEC05 Saarpfalz-Kreis
Postleitzahl: 66440
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://kekempf.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Arbeitssprache ist deutsch. Anträge in anderer Sprache werden ausgeschlossen.
2) Für den Teilnahmeantrag sind die auf subreport zur Verfügung gestellten Formblätter (FB) entsprechend II.2.9) zu verwenden. Die FB sind um die geforderten Angaben und Nachweise zu ergänzen. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Inhaltliche Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Formale Erweiterungen können zulässig sein, sofern dies in den FB ausdrücklich zugelassen wird (z. B. Ergänzung weiterer Mitbewerber). Bewerber haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung entweder:
— die FB nebst beigefügten Nachweisen,
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) unter https://www.evergabe.de/assets/imagescms/Anleitung_und_Formular_EEE.PDF (mit den vollständigen in der vorliegenden Bekanntmachung geforderten Inhalten, was vom Bewerber zu beachten ist) als vorläufigen Nachweis, vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen, Bietergemeinschaften (BG), usw. sind die Unterlagen/die EEE auch für diese anzugeben. BG's, die sich erst nach Einreichung eines Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Ein Wechsel der Identität des Bieters oder der BG ist nicht zugelassen. Nach Ablauf der Eingangsfrist eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Die Bewerber haben selbst dafür Sorge zu tragen, dass ihre Bewerbungsunterlagen rechtzeitig bei der angegebenen Stelle eingehen.
3) Wichtig: Seit dem 18.10.2018 besteht die Pflicht zur eVergabe. Die Kommunikation und die Abgabe der Teilnahmeanträge erfolgt gem. § 53 (1) VgV ausschließlich elektronisch über subreport. Die zum Download bereitgestellten Unterlagen sind auf www.subreport.de frei verfügbar. Um regelmäßig über Informationen/Rückfragen in Kenntnis gesetzt zu werden und für die Abgabe der Teilnahmeanträge, ist eine Registrierung erforderlich. Diese ist für die Bieter kostenfrei. Teilnahmeanträge oder Angebote, die nicht über subreport, sondern per E-Mail, schriftlich auf dem Postweg oder persönlich eingehen, werden ausgeschlossen. Es wird empfohlen, dass sich interessierte Bewerber rechtzeitig mit den technischen Anforderungen des Vergabeportals auseinandersetzen.
4) Der AG beabsichtigt Verhandlungsgespräche zu führen, behält sich aber vor, auf Basis der Erstangebote ohne Verhandlungsgespräche zu vergeben. Der AG behält sich aufgrund der dann möglicherweise bestehenden Kontaktbeschränkungen und Verhaltensregeln vor, die Verhandlungsgespräche per Videokonferenz durchzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Gespräche im Normalfall in Präsenzterminen geführt werden. Videokonferenzen stellen ansonsten keine Option dar.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Siehe § 160 Abs. 3 GWB.
Der Antrag ist unzulässig soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.