Rahmenvereinbarung - Prüfung von Sicherheits- und Druckgasflaschenschränken Referenznummer der Bekanntmachung: ZB-2022-008
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66041
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-saarland.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.uni-saarland.de/verwaltung/zbd/start.html
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung - Prüfung von Sicherheits- und Druckgasflaschenschränken
Prüfung und Instandhaltung von Sicherheitsschränken für brennbare Stoffe, Flüssigkeiten und Druckgasflaschen
Campus Saarbrücken Campus Saarbrücken 66123 Saarbrücken, Campus Dudweiler Am Markt, Zeile 1-6 66125 Saarbrücken-Dudweiler
1. Wert der Rahmenvereinbarung:
Wir weisen darauf hin, dass es sich bei dieser Ausschreibung um einen Abschluss einer Rahmenvereinbarung gem. § 21 VgV handelt.
In Rahmenvereinbarungen werden die Bedingungen (insbesondere der Preis) für die Aufträge innerhalb eines bestimmten Zeitraums festgelegt und das in Aussicht genommene Auftragsvolumen ermittelt.
Eine Mindestmenge muss jedoch bei Ausschreibung der Rahmenvereinbarung nicht abschließend festgelegt werden und kann sich innerhalb der Laufzeit dieser Vereinbarung ändern.
Der maximale Wert der Rahmenvereinbarung beläuft sich auf [Betrag gelöscht] EUR/netto. Sobald dieser Wert erreicht / ausgeschöpft ist, endet der Vertrag, auch wenn das jeweilige reguläre Vertragsende gem. Vertragslaufzeit noch nicht erreicht ist, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
2. Periodizität der Aufträge / Abrufe:
Die Leistung des Auftragnehmers wird jeweils gesondert mittels schriftlicher Bestellanforderung getrennt nach Gebäuden als Teilleistung abgerufen.
Hierzu werden nach Vorgaben des Auftraggebers Angebote zu den Teilleistungen vom Auftragnehmer erstellt sowie die zu prüfenden Anlagen festgelegt.
Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Erteilung des Auftrages an den Auftragnehmer und wird ab diesem Zeitpunkt für eine Dauer von 12 Monaten geschlossen.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht mindestens 5 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird.
Spätestens 4 Jahre nach Beginn des Vertrages oder bei Erreichen des maximalen Wertes der Rahmenvereinbarung endet der Vertrag ohne weitere Kündigung.
Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Erteilung des Auftrages an den Auftragnehmer und wird ab diesem Zeitpunkt für eine Dauer von 12 Monaten geschlossen.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht mindestens 5 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird.
Spätestens 4 Jahre nach Beginn des Vertrages oder bei Erreichen des maximalen Wertes der Rahmenvereinbarung endet der Vertrag ohne weitere Kündigung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- Eigenerklärung Formblatt 124_LD
Einzureichende Unterlagen:
- Formblatt 124_LD Eigenerklärung zur Eignung (mit dem Angebot vorzulegen):
Das Formblatt 124 ist dem Angebot beizufügen, wenn das Unternehmen nicht präqualifiziert ist.
Das Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei.
- Nachweis Haftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen):
Es ist eine aktuelle Bestätigung der Betriebs-Haftpflichtversicherung vorzulegen.
Mit dem Angebot ist eine Bestätigung der Versicherung vorzulegen, dass im Falle eines Zuschlages die geforderten Deckungssummen abgesichert sind oder werden. Dies gilt für den Fall, dass gegenwertig geringere Deckungssummen abgesichert sind.
Bei Zuschlagserteilung sind folgende Deckungssummen mindestens nachzuweisen:
Personenschäden: 3 Mio. EUR
Sachschäden: 3 Mio. EUR
Vermögensschäden: [Betrag gelöscht] EUR
Einzureichende Unterlagen:
- Eignungsnachweis Personal (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen):
Der Auftragnehmer muss für die Leistung geeignetes, ausgebildetes Personal, Material und Gerät zur Leistungserbringung einsetzen. Dieses Personal muss die entsprechenden Sachkundenachweise besitzen.
Im Auftragsfall sind die Befähigung nach BetrSichV § 2 sowie Schulungszertifikate der Hersteller vorzulegen.
Der Auftragnehmer muss für die Leistung geeignetes, ausgebildetes Personal, Material und Gerät zur Leistungserbringung einsetzen. Dieses Personal muss die entsprechenden Sachkundenachweise besitzen.
Im Auftragsfall sind die Befähigung nach BetrSichV § 2 sowie Schulungszertifikate der Hersteller vorzulegen.
Einzureichende Unterlagen:
- Tariftreueerklärung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Tariftreueerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Sie ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
- Formblatt 633 Angebotsschreiben (mit dem Angebot vorzulegen): Das Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei.
- Leistungsverzeichnis (LV) (mit dem Angebot vorzulegen): Das Leistungsverzeichnis liegt den Vergabeunterlagen bei und ist ausgefüllt mit dem Angebot abzugeben. Jede Einzelposition des LV ist auszufüllen.
Bei elektronischer Angebotsabgabe über die Vergabeplattform ist das Angebot zwingend als PDF-Datei abzugeben. Ergänzend kann das Angebot als Gaeb-Datei eingestellt werden.
- Formblatt 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (mit dem Angebot vorzulegen): Das Formblatt ist den Unterlagen beigefügt.
- Formblatt 235 Verzeichnis Kapazitäten anderer Unternehmen (mit dem Angebot vorzulegen): Das Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei.
- Formblatt 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): Das Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Allgemeinen Vertragsbedingungen (VOL/B) werden gemäß § 29 Abs. 2 VgV bzw. 21 Abs. 2 UVgO Bestandteil des Vertrags.
2. Die Fremdfirmenrichtlinie der UdS wird ebenfalls Bestandteil des Vertrages.
3. Ortsbesichtigung: Dem Bieter wird empfohlen, vor Angebotsabgabe beispielhaft einige Gebäude zusammen mit zuständigen Mitarbeitern der Universität zu besichtigen, um sich über den Umfang der tatsächlich anfallenden Arbeiten sowie die Örtlichkeiten zu informieren.
Ein Besichtigungstermin muss schriftlich vereinbart werden. Terminanfragen werden über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform entgegengenommen.
4. Der Bieter verpflichtet sich zur Einhaltung des saarländischen Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz (STFLG) und reicht mit der Angebotsabgabe die unterschriebene Verpflichtungserklärung ein. Dies gilt nicht für Vergaben, deren Leistungserbringung durch Unternehmer oder Nachunternehmer erfolgt, die ihren Sitz im EU Ausland haben und deren Arbeitnehmer den Auftrag ausschließlich in diesem Staat ausführen.
5. Enthalten die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, nach Meinung des Bieters Unklarheiten (z.B. Widersprüche, Mehrdeutigkeiten, Missverständnisse), so hat der Bieter den Auftraggeber vor Angebotsabgabe unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Die letzte Mitteilung muss bis zur genannten Frist zur Einreichung von Angebotsfragen beim Auftraggeber eingehen.
6. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.
Bei EU-weiten Ausschreibungen:
7. Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Sollten Sie eine Rüge erheben, die der Auftraggeber zurückweist, muss ein auf die Rüge gestützter Nachprüfungsantrag spätestens am 15. Kalendertag nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingehen (§ 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB). Vorsorglich wird auch auf die Fristen gemäß § 134 Abs. 1 und 2, § 135 Abs. 2 sowie § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis 3 GWB hingewiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRBYYEY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.saarland.de
Sollten Sie eine Rüge erheben, die der Auftraggeber zurückweist, muss ein auf die Rüge gestützter Nachprüfungsantrag spätestens am 15. Kalendertag nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingehen (§ 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB). Vorsorglich wird auch auf die Fristen gemäß § 134 Abs. 1 und 2, § 135 Abs. 2 sowie § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis 3 GWB hingewiesen.