Objektplanungsleistungen zum Umbau der Teichkläranlage Oberlöstern einschließlich Regenwasserbehandlung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC0 Saarland
Postleitzahl: 66117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.evs.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanungsleistungen zum Umbau der Teichkläranlage Oberlöstern einschließlich Regenwasserbehandlung
Der Entsorgungsverband Saar (EVS) ist ein sondergesetzlicher Zweckverband der 52 saarländischen Kommunen. Unter anderem ist er als Körperschaft des öffentlichen Rechts für die überörtliche Abwasserableitung und -reinigung zuständig.
Er betreibt alle 136 kommunalen Kläranlagen mit mehr als 50 angeschlossenen Einwohnern im Saarland, sowie 293 Pumpwerke, 622 Regenüberlaufbecken und rund 1.100 km Kanal. Im 2.570 Quadratkilometer großen, landesweiten Einzugsgebiet leben rund 1,02 Millionen Menschen.
Die Teichkläranlage Oberlöstern wurde im Jahr 2008 als belüftete Teichkläranlage mit einer Ausbaugröße 1.250 EW in Betrieb genommen. Das Abwasser wurde über zwei Pumpwerke zur Kläranlage gefördert. Auf der Kläranlage Oberlöstern gibt es zurzeit keine gezielte Nitrifikation, Denitrifikation und Phosphor – Elimination.
Gegenstand der Planung ist der Umbau der bestehenden Teichkläranlage in eine technische Kläranlage mit weitergehender Nitrifikation, Denitrifikation und P-Elimination bei Einhaltung festgelegter zukünftiger Überwachungswerte. Die neue Kläranlage soll eine geeignete mechanische Reinigung bestehend aus Rechen und belüfteter Sandfanganlage sowie eine Schlammstabilisierung beinhalten.
Kläranlage Oberlöstern
Zum Leistungsumfang gehört die Planung der Ingenieurbauwerke nach § 42 HOAI einschließlich der maschinentechnischen Ausrüstung, die der Zweckbestimmung des Ingenieurbauwerks dient, sowie der nutzungsspezifischen und verfahrenstechnischen Anlagen gemäß § 53 (2) Nr. 7 HOAI (Kostengruppe 470). Zur Verdeutlichung des Planungsumfangs werden nachfolgend wesentliche Bestandteile genannt:
• Zulauf- oder Zwischenpumpwerk einschließlich Pumpen, Verrohrung und Armaturen, falls gemäß Konzept erforderlich • Feinrechenanlage einschließlich Rechengutförderung und -behandlung • Rund- oder Langsandfang einschließlich Räumer, Gebläse, Belüftungseinrichtung, Pumpen, Verrohrung und Armaturen • Biologische Reinigungsstufe und simultane aerobe Schlammstabilisierung einschließlich Gebläse, Belüftungseinrichtung, Rührwerke. Pumpen, Verrohrung und Armaturen sowie bei Bedarf Räumer oder Klarwasserabzugseinrichtung • Schlammstapelbehälter einschließlich Umwälzungseinrichtung • Regenüberlaufbecken einschließlich Beckenreinigungsaggregaten, Verrohrung und Armaturen
o Die Beauftragung von Leistungen erfolgt stufenweise mittels entsprechender Auftragsschreiben auf Basis vorliegender vertraglicher Regelungen an den besten Bieter (im Folgenden: Ingenieur).
Mit Beauftragung der I. Stufe gemäß der „Leistungsbeschreibung Grund- und Besondere Leistungen“ sind die Leistungen der Leistungsphasen 1 und 2 unmittelbar nach Vertragsschluss auszuführen.
Alle weiteren Stufen (II bis IV) erfolgen nach gesondertem Abrufauftrag. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen/Teilleistungen besteht nicht.
Stufe II beinhaltet LpH 3 Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung) und LpH 4 Genehmigungsplanung;
Stufe III umfasst LpH 5 Ausführungsplanung und LpH 6 Vorbereitung der Vergabe und LpH 7 Mitwirkung bei der Vergabe;
Stufe IV beinhaltet LpH 8 Bauoberleitung/Objektüberwachung/Bauüberwachung und LpH 9 Objektbetreuung;
Der Ingenieur wird verpflichtet, diese weiteren Leistungen auf Basis seines Angebotes zu erbringen, wenn sie ihm vom EVS innerhalb von 36 Monaten, nach Fertigstellung der vorhergehenden Leistungen, übertragen werden.
o Aus einer stufen- und/oder abschnittsweisen Beauftragung kann der Ingenieur keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die Durchführung der Leistungen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV folgende Berufsqualifikationen gefordert:
• Objektplanung Ingenieurbauwerke sowie Technische Ausrüstung im Sinne der §§ 43 und 55 HOAI: Ingenieur/in • Es sind als Nachweise die Eintragungen im jeweiligen Berufsregister bzw. Kammerorgan in Kopie vorzulegen. Gleiches gilt bei Bietergemeinschaften.
Juristische Personen sind nach § 75 Absatz 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Berufsangehörige gemäß den vorangegangenen Ausführungen benennen.
• Die Eignung ist durch Eigenerklärung gem. Formblatt 124_LD (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines Bewerbers/Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124_LD angegebenen Bescheinigungen innerhalb der vorgegebenen Frist nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften sind die Erklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
• Die Eignung ist durch Eigenerklärung gem. Formblatt 124_LD (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines Bewerbers/Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124_LD angegebenen Bescheinigungen innerhalb der vorgegebenen Frist nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften sind die Erklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
• Aktueller Nachweis (nicht älter als 3 Monate) der Berufshaftpflichtversicherung (mind. 1,5 Mio. € für Personenschäden, mind. 1,5 Mio. € für sonstige Schäden) ist vorzulegen. Die schriftliche Bestätigung der Versicherung der Bewerber, die Berufshaftpflicht im Auftragsfall auf die geforderten Höhen anzuheben ist als Nachweis ausreichend. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung je Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt.
Bei Bietergemeinschaften (ARGE) muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller ARGE-Mitglieder vorgelegt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist. In diesem Falle müssen die Versicherungsnachweise bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied einzeln und jeweils in voller Deckungshöhe nachgewiesen werden. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die jährliche Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt, d.h. die Versicherung muss bestätigen, dass für den Fall, dass bei dem Bewerber mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z.B. aus Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der obenstehenden Versicherungssummen liegt.
• Die Eignung ist durch Eigenerklärung gem. Formblatt 124_LD (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines Bewerbers/Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124_LD angegebenen Bescheinigungen innerhalb der vorgegebenen Frist nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften sind die Erklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
Referenzen:
Nachweis von erbrachten Leistungen zu Projekten als Referenzen im Leistungsbereich Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke nach Teil 3 Abschnitt 3 HOAI einschließlich der maschinentechnischen Ausrüstung, die der Zweckbestimmung des Ingenieurbauwerks dient, sowie der nutzungsspezifischen und verfahrenstechnischen Anlagen gemäß § 53 (2) Nr. 7 HOAI (Kostengruppe 470) zum Umbau einer Teichkläranlage zu einer Kläranlage mit Nitrifikation, Denitrifikation und P-Fällung mit Einbringung von mindestens 4 aufeinanderfolgenden Leistungsphasen aus dem Spektrum der Leistungsphasen 1-8 gemäß §§ 43 und 55 HOAI sowie die örtliche Bauüberwachung.
Bei diesem Kriterium handelt es sich um eine Mindestanforderung. Das bedeutet, dass 1 Referenz zu benennen ist.
Das Referenzprojekt muss innerhalb der vergangenen 6 Jahre (Stichtag Projektbeginn 01.01.2015) realisiert worden oder seit mindestens 3 Jahren begonnen worden sein (Stichtag Projektbeginn 01.01.2018).
Die Erfahrung aus vergleichbaren Projekten zeigt, dass auf Grund der Komplexität und Größe der Aufgabe der Bewerberkreis für die ausgeschriebene Leistung eingeschränkt ist. Um einen größeren Teilnehmerkreis ansprechen zu können und damit einen ausreichenden Wettbewerb zu gewährleisten, wird der in § 46 Abs. 3 VgV vorgegebene Zeitraum von höchstens 3 Jahren auf einen Betrachtungszeitraum von 6 Jahren erhöht.
Aus der eingereichten Referenz soll die Qualifikation des Bewerbers / der Bewerberin hinsichtlich seiner / ihrer Erfahrung mit vergleichbaren Projekten ersichtlich werden.
Gewertet wird maximal 1 Referenzprojekt, das folgende Mindestanforderungen erfüllt:
Planung einer technischen Kläranlage mit Nitrifikation, Denitrifikation und P-Fällung mit Erbringung von mindestens 4 Leistungsphasen gemäß § 43 HOAI in den Jahren 2015-2021 für eine Kläranlage der Größenklassen (GK) 1 - 3 Die Referenz ist unter Verwendung des bereitgestellten Auswahlbogens einzureichen.
Für die Durchführung der Leistungen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV folgende Berufsqualifikationen gefordert: Objektplanung Ingenieurbauwerke/Technische Ausrüstung im Sinne der §§ 43 und 55 HOAI: Ingenieur/in.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.saarland.de/mwaev/DE/themen-aufgaben/weitere_aufgaben/vergabekammern/vergabekammern_nodehtml
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Fristen nach § 160 Abs. 3 GWB. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen. Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB, insbesondere § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).