Aufwertung der historischen Stätte „Rechtsschutzsaal“
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Friedrichsthal
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66299
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.friedrichsthal.de
Abschnitt II: Gegenstand
Aufwertung der historischen Stätte „Rechtsschutzsaal“
Der Rechtsschutzsaal ist ein ehemaliges Vereinshaus in Bildstock (Stadtteil von Friedrichsthal). Das Gebäude entstand zwischen 1891 und 1892. Er gilt als ältestes deutsches Gewerkschaftsgebäude. Der Rechtsschutzsaal befindet sich im Eigentum der 1990 gegründeten Stiftung Rechtsschutzsaal. Zu den Gründern zählen u.a. das Saarland, die Stadt Friedrichsthal u. der DGB-Landesbezirk Saarland.
Ziel des Gesamtprojekts ist der langfristige Erhalt des denkmalgeschützten Gebäudes „Rechtsschutzsaal“, um es als Symbol für die Wiege der Gewerkschaftsbewegung in Deutschland bewahren zu können.
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind die hierfür erforderlichen Planungsleistungen bzw. wichtige Teile derselben.
Friedrichsthal
Mit dem Rechtsschutzsaal im Ortsteil Bildstock der Stadt Friedrichsthal soll das älteste Gewerkschaftsgebäude Deutschlands als historischer Versammlungsort zukunftsgerichtet saniert werden, um es als Symbol für Solidarität, Gerechtigkeit und politische Teilhabe sowohl regional als auch überregional zu schärfen und zu stärken.
Das denkmalgeschützte Backsteingebäude aus dem Baujahr 1892 ist durch die ersten Arbeiterrechtebewegungen als historischer Versammlungsort geprägt und damit ein Kulturdenkmal von nationaler Bedeutung. Das Gebäude gilt als das älteste Gewerkschaftsgebäude Deutschlands.
Mit dem Vorhaben soll der Rechtsschutzsaal, insbesondere mit Blick auf seine Geschichte, zukunftsfähig ausgerichtet werden. Um dies zu erreichen, wird die Stadt mit einem anderen Vergabeverfahren die Einrichtung der musealen Dokumentationsstätte planen und umsetzen sowie im Rahmen des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens die Voraussetzungen zur langfristigen Sicherung des Gebäudes selbst schaffen. Dies beinhaltet eine umfangreiche denkmalgerechte Sanierung der Gebäudehülle, insbesondere Dach-, Fenster und Fassadensanierung, mit baulicher Behebung funktionaler Mängel des Innenbereichs in Bezug auf Brandschutz, Akustik, Belichtung, Erschließung und Aufenthaltsqualität. Mit dem Einbau des Aufzuges unter Berücksichtigung denkmalpflegerischer Belange wird erstmals ein barrierefreier Zugang zum Obergeschoss des Rechtsschutzsaales geschaffen. Außerdem werden die Toilettenanlagen saniert und der derzeit ungenutzte Gastronomiebereich zu einer für die Eigenbewirtschaftung von Veranstaltungen (Vereine und Organisationen) geeigneten Küche umgerüstet. Ein Teil des derzeitigen Gastronomiebereiches wird zu einem Büro für die mit Besucherführung und Nutzung befasste Kraft umgestaltet. Darüber hinaus wird der Außenbereich des Gebäudes umgestaltet.
Die Außenhülle des fast 130 Jahre alten Gebäudes weist eine mit den Jahren wachsende Anzahl von Schadstellen auf. Zum Erhalt des Gebäudes gehören die dringend notwendige Erneuerung der Dacheindeckung mit Sanierung der Rinnen und Fallrohre. Derzeit ist jedoch noch nicht absehbar, ob das darunterliegende Gebälk nicht ebenfalls sanierungsbedürftig ist. Bei stärkeren Windlasten treten immer wieder Schäden und Undichtigkeiten im Dachbereich auf. Im Sockelbereich und an der Wetterseite ist eine umfangreiche Neuverfugung erforderlich, da sonst Wassereinträge in den Fundament- und Wandbereich mit weiteren Schäden am Mauerwerk verbunden sind. Weitere substanzerhaltende Maßnahmen, z.B. evtl. Fenstersanierungsarbeiten und deren Umfang, müssen im Laufe der Projektumsetzung noch detailliert ermittelt werden
Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt.
Als erste Stufe werden die Leistungen bis zum Abschluss der Entwurfsplanung (Leistungsphasen 1-3) beauftragt.
Als zweite Stufe werden die Leistungen, die zur Erlangung der Baugenehmigung (LPh 4) erforderlich sind, beauftragt.
Als dritte Stufe werden Leistungen der Leistungsphasen 5 - 8 abgerufen.
Die letzte Stufe ist Leistungsphase 9.
Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG sind möglich, ohne dass hierauf ein Rechtsanspruch besteht.
Die Leistungen der zweiten und aller weiteren Leistungsstufen oder einzelne Teile der zu dieser gehörenden Leistungen kann der Auftraggeber später abrufen, und zwar entweder vollständig oder beschränkt auf bestimmte Einzelleistungen. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Abruf der weiteren Leistungsstufen besteht nicht.
Das Vorhaben wird durch das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Rahmen des Bundesprogramms "Nationale Projekte des Städtebaus 2020" durch Gewährung einer nicht rückzahlbaren Zuwendung gem. §§ 23, 44 BHO gefördert. Die Einhaltung der sich aus dem Zuwendungsbescheid sowie den zu diesem ergangenen Auflagen und Nebenbestimmungen ist daher zwingend.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanung Gebäude
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sulzbach
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66280
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.saarland.de/3339.htm
Siehe § 160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ort: Saarbrücken
Land: Deutschland