Erschließung und Vermarktung Baugebiet Abendstall Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-01-wnd-abendstall
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: St. Wendel
NUTS-Code: DEC06 St. Wendel
Postleitzahl: 66606
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sankt-wendel.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Erschließung und Vermarktung Baugebiet Abendstall
Die Kreisstadt St. Wendel will ihre Attraktivität als Wohnstandort stärken und hat für eine Fläche von rd. 19.000 m² in der Kernstadt (sog. Abendstall) einen Bebauungsplan aufgestellt, der die folgende Bebauung vorsieht:
- Bauflächen für Mehrfamilienhäuser
- Bauflächen für Reihenhäuser und
- Bauflächen für Einfamilienhäuser.
Das Areal mit rd. 2 ha befindet sich an der Urweilerstraße gegenüber dem Finanzamt St. Wendel.
Die Stadt St. Wendel möchte die Erschließung und Vermarktung des Baugebietes an einen leistungsfähigen Erschließungsträger/Investor vergeben. Das Baugebiet soll in einem wettbewerblichen Bieterverfahren nach den Vorschriften des 2. Abschnitts der VOB/A veräußert werden. Ziel dieses Verfahrens ist es, das bestmögliche wohnungspolitische, architektonische und energetische Konzept für die Bebauung des Baugebiets zu finden.
Interessenten müssen die im Bebauungsplan gelegenen Flächen von der Stadt erwerben und mit der Stadt einen städtebaulichen Vertrag zur vollständigen Erschließung der Bauflächen schließen. Sie sollen gemäß den einschlägigen technischen und sonstigen Rahmen- bzw. Rechtsbedingungen die Erschließungsanlagen herstellen und sie nach Abschluss der Erschließung in öffentliches Eigentum übertragen. Die Refinanzierung der Erschließungskosten erfolgt durch eine Umlage an die künftigen Grundstückseigentümer.
Weiter sollen die für Mehrfamilienhausbebauung und Reihenhausbebauung vorgesehenen Flächen maximal nach den Festsetzungen des Bebauungsplan bebaut werden. Dabei hat der Erschließungsträger/Investor die Planung, Errichtung und Finanzierung der zu errichtenden Wohnungen auf eigenes wirtschaftliches Risiko zu realisieren. Die für die Bebauung mit Einfamilienhäusern vorgesehenen Flächen sollen nach weiteren politischen Maßgaben der Kreisstadt St. Wendel an bauwillige Bewerber zur erstmaligen Schaffung von Wohneigentum veräußert werden. Hierzu soll, soweit zulässig, ein Höchstpreis/m² vereinbart werden. Zwei bereits definierte Baugrundstücke sollen nach Erschließung an die Kreisstadt zur Erfüllung einer älteren vertraglichen Verpflichtung übertragen werden. Auch diese Bau- und Veräußerungsleistungen (als Dienstleistungen im Vergaberechtssinn) sollen an den Erschließungsträger/Investor vergeben werden.
Eine Bauverpflichtung des Erschließungsträgers/Investors wird Bestandteil des Zuschlags. Es ist das Ziel, dass mit der Baumaßnahme unverzüglich begonnen wird.
Sofern der Erschließungsträger/Investor keine entsprechende eigene Kompetenzen hat, ist er zur Zusammenarbeit mit einem qualifizierten Architekturbüro zwingend verpflichtet.
Stadt St. Wendel Urweilerstraße 66606 St. Wendel
Die Kreisstadt St. Wendel will ihre Attraktivität als Wohnstandort stärken und hat für eine Fläche von rd. 19.000 m² in der Kernstadt (sog. Abendstall) einen Bebauungsplan aufgestellt, der die folgende Bebauung vorsieht:
- Bauflächen für Mehrfamilienhäuser
- Bauflächen für Reihenhäuser und
- Bauflächen für Einfamilienhäuser.
Das Areal mit rd. 2 ha befindet sich an der Urweilerstraße gegenüber dem Finanzamt St. Wendel.
Die Stadt St. Wendel möchte die Erschließung und Vermarktung des Baugebietes an einen leistungsfähigen Erschließungsträger/Investor vergeben. Das Baugebiet soll in einem wettbewerblichen Bieterverfahren nach den Vorschriften des 2. Abschnitts der VOB/A veräußert werden. Ziel dieses Verfahrens ist es, das bestmögliche wohnungspolitische, architektonische und energetische Konzept für die Bebauung des Baugebiets zu finden.
Interessenten müssen die im Bebauungsplan gelegenen Flächen von der Stadt erwerben und mit der Stadt einen städtebaulichen Vertrag zur vollständigen Erschließung der Bauflächen schließen. Sie sollen gemäß den einschlägigen technischen und sonstigen Rahmen- bzw. Rechtsbedingungen die Erschließungsanlagen herstellen und sie nach Abschluss der Erschließung in öffentliches Eigentum übertragen. Die Refinanzierung der Erschließungskosten erfolgt durch eine Umlage an die künftigen Grundstückseigentümer.
Weiter sollen die für Mehrfamilienhausbebauung und Reihenhausbebauung vorgesehenen Flächen maximal nach den Festsetzungen des Bebauungsplan bebaut werden. Dabei hat der Erschließungsträger/Investor die Planung, Errichtung und Finanzierung der zu errichtenden Wohnungen auf eigenes wirtschaftliches Risiko zu realisieren. Die für die Bebauung mit Einfamilienhäusern vorgesehenen Flächen sollen nach weiteren politischen Maßgaben der Kreisstadt St. Wendel an bauwillige Bewerber zur erstmaligen Schaffung von Wohneigentum veräußert werden. Hierzu soll, soweit zulässig, ein Höchstpreis/m² vereinbart werden. Zwei bereits definierte Baugrundstücke sollen nach Erschließung an die Kreisstadt zur Erfüllung einer älteren vertraglichen Verpflichtung übertragen werden. Auch diese Bau- und Veräußerungsleistungen (als Dienstleistungen im Vergaberechtssinn) sollen an den Erschließungsträger/Investor vergeben werden.
Eine Bauverpflichtung des Erschließungsträgers/Investors wird Bestandteil des Zuschlags. Es ist das Ziel, dass mit der Baumaßnahme unverzüglich begonnen wird.
Sofern der Erschließungsträger/Investor keine entsprechende eigene Kompetenzen hat, ist er zur Zusammenarbeit mit einem qualifizierten Architekturbüro zwingend verpflichtet.
Sollte sich aufgrund von Besonderheiten des Immobilienmarktes (z.B. sich ändernde Rahmenbedingungen aufgrund der Pandemie) die Notwendigkeit einer Verlängerung ergeben, hat der Auftraggeber die Möglichkeit einer Verlängerung in angemessenem Umfang.
Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) dieser Bekanntmachung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Fremdnachweis der Eintragung in ein Berufs- und/oder Handelsregister oder ein vergleichbares Register (nicht älter als 6 Monate),
2. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 GWB und § 124 GWB,
3. Eigenerklärung, ob eine Selbstreinigung nach § 125 GWB stattgefunden hat.
1. Fremdnachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung über mindestens 5,0 Mio. EUR für Personenschäden und 5,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der oben genannten Deckungssumme pro Jahr betragen. Der Nachweis bzw. die Erklärung darf nicht älter als 12 Monate sein. Eine projektbezogene Aufstockung der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall wird akzeptiert, ist jedoch mittels schriftlicher Versicherungsbestätigung mit den Bewerbungsunterlagen vorzulegen;
2. Fremderklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren gemäß § 6a EU Nr. 2 lit. c) VOB/A;
3. Fremderklärung über den Umsatz in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß § 6a EU Nr. 2 lit. c) VOB/A für Leistungen, die mit den zu vergebenden Erschließungs-/Investorenleistungen zur Errichtung von Wohnimmobilien (Planungs- und Bauleistungen für Ein- und Mehrfamilienhäuser und/oder sozialen Wohnungsbau) vergleichbar sind,
4. Bankauskunft als Fremderklärung.
1. Fremdnachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung über mindestens 5,0 Mio. EUR für Personenschäden und 5,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der oben genannten Deckungssumme pro Jahr betragen. Der Nachweis bzw. die Erklärung darf nicht älter als 12 Monate sein. Eine projektbezogene Aufstockung der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall wird akzeptiert, ist jedoch mittels schriftlicher Versicherungsbestätigung mit den Bewerbungsunterlagen vorzulegen;
2. Fremderklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren gemäß § 6a EU Nr. 2 lit. c) VOB/A;
3. Fremderklärung über den Umsatz in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß § 6a EU Nr. 2 lit. c) VOB/A für Leistungen, die mit den zu vergebenden Erschließungs-/Investorenleistungen zur Errichtung von Wohnimmobilien (Planungs- und Bauleistungen für Ein- und Mehrfamilienhäuser und/oder sozialen Wohnungsbau) vergleichbar sind,
4. Bankauskunft als Fremderklärung.
1. Mindestens zwei Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten 6 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit den zu vergebenden Erschließungsleistungen vergleichbar sind,
2. Mindestens zwei Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten 6 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit den zu vergebenden Investorenleistungen zur Errichtung von Wohnimmobilien (Planungs- und Bauleistungen für Ein- und Mehrfamilienhäuser und/oder sozialen Wohnungsbau) vergleichbar sind,
3. Erklärung, aus der die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit ausgewiesenem technischen Leitungspersonal, ersichtlich ist,
4. Eigenerklärung über die Qualifikation des voraussichtlich vorgesehenen Projektleiters im Sinne eines zugesicherten Standards,
5. Eigenerklärung über Erfahrungen im nachhaltigen Planen,
6. Eigenerklärung über Erfahrungen im ökologisch orientierten Bauen,
7. Erläuterung der Sicherstellung der notwendigen Verfügbarkeit des Projektleiters für die gesamte Planungs- bzw. Bauzeit,
8. Angaben zur geplanten Kommunikation mit dem Auftraggeber, zur Projektdokumentation, zu Statusberichten,
9. Eigenerklärung, welche Teile des Auftrags als Unterauftrag vergeben werden sollen,
10. Eigenerklärung von Bewerbergemeinschaften über die Aufteilung der Leistungen auf die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft.
1. Mindestens zwei Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten 6 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit den zu vergebenden Erschließungsleistungen vergleichbar sind,
2. Mindestens zwei Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten 6 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit den zu vergebenden Investorenleistungen zur Errichtung von Wohnimmobilien (Planungs- und Bauleistungen für Ein- und Mehrfamilienhäuser und/oder sozialen Wohnungsbau) vergleichbar sind,
3. Erklärung, aus der die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit ausgewiesenem technischen Leitungspersonal, ersichtlich ist,
4. Eigenerklärung über die Qualifikation des voraussichtlich vorgesehenen Projektleiters im Sinne eines zugesicherten Standards,
5. Eigenerklärung über Erfahrungen im nachhaltigen Planen,
6. Eigenerklärung über Erfahrungen im ökologisch orientierten Bauen,
7. Erläuterung der Sicherstellung der notwendigen Verfügbarkeit des Projektleiters für die gesamte Planungs- bzw. Bauzeit,
8. Angaben zur geplanten Kommunikation mit dem Auftraggeber, zur Projektdokumentation, zu Statusberichten,
9. Eigenerklärung, welche Teile des Auftrags als Unterauftrag vergeben werden sollen,
10. Eigenerklärung von Bewerbergemeinschaften über die Aufteilung der Leistungen auf die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft.
Erklärung gemäß Saarländisches Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz (STFLG)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Teilnahmeunterlagen gemäß dieser Bekanntmachung sowie nach den Vergabeunterlagen sind gegliedert nach der Aufzählung gemäß der Liste der dem Teilnahmeantrag beizufügenden Unterlagen (vgl. Vergabeunterlagen) einzureichen,
2. Eine Mehrfachbewerbung z. B. in Form einer Einzelbewerbung und zusätzlich in einer oder in mehreren Bewerbergemeinschaften führt im Sinne eines möglichst umfassenden Wettbewerbs zum Ausschluss aller Bewerbungen,
3. Es erfolgt eine pflichtgemäße Ermessensentscheidung, ob fehlende oder inhaltlich falsche Unterlagen, die gemäß dieser Bekanntmachung und gemäß der Vergabeunterlagen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben waren, nachgefordert werden,
4. Bewerberfragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die Kommunikationsfunktion der verwendeten e-Vergabe-Plattform "Deutsches Vergabeportal" (DTVP) (www.dtvp.de bzw. auch Ziffer I.3) der EU-weiten Bekanntmachung) einzureichen. Bitte stellen Sie Bewerberfragen bis sechs Tage vor Ablauf der Frist für die Abgabe des Teilnahmeantrags. Die Beantwortung der Fragen und sonstige Kommunikation im Rahmen des Verfahrens (z.B. über Änderungen) erfolgt ausschließlich über DTVP.
5. Teilnahmeanträge sind in elektronischer Form über DTVP bis zum Ende der Frist für die Abgabe der Teilnahmeanträge abzugeben. Eine Abgabe per Fax und/oder auf dem Postweg ist unzulässig. Für die Abgabe über das DTVP müssen Bieter einen sogenannten Bieterassistenten des DTVP (und ggf. Java) installieren. Die Installation, Orientierung mit dem Tool und die Datenübermittlung kann u.U. einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten dies bei der Abgabe zu berücksichtigen und empfehlen die Übermittlung des Teilnahmeantrags einen Tag vor Ablauf der Frist vorzunehmen. Bei Problemen mit der Abgabe kontaktieren Sie bitte den Support hinter dem DTVP, die Firma Cosinex unter folgenden Kontaktdaten: Service & Support-Center: http://support.cosinex.de, E-Mail: [gelöscht] , Telefon: 0234-298 796-11 Fax: 0234-298 796-55 und setzen Sie uns hierüber umgehend in Kenntnis.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YC1RSV5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß §§ 160, 134, 135 GWB