Übernahme und Verwertung von Elektroschrott der Sammelgruppe 5 Referenznummer der Bekanntmachung: ZKE-2022-0003
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zke-sb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme und Verwertung von Elektroschrott der Sammelgruppe 5
Übernahme und Verwertung von Elektroschrott Sammelgruppe 5
ZKE
Zentraler Kommunaler Entsorgungsbetrieb
Gaschhübel 1
66113 Saarbrücken
1.720 Mg für 2 Jahre
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Angaben zur Unternehmensstruktur des Bieters (Firmenstruktur, Darstellung zu Rechtsform und Besitzverhältnissen, Register-Nummer einschließlich Registerart (z.B. HRB) und Registergericht, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Sitz der zuständigen Verwaltung/Geschäftsführung, Niederlassungen, verantwortlicher Ansprechpartner und dessen berufliche Qualifikation
- vom Bieter ausgefüllte Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
- vom Bieter ausgefüllte Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung
- vom Bieter ausgefüllte Nachunternehmererklärung;
Eingesetzte Nachunternehmer müssen die vorgenannten Eigenerklärungen bzw. Verpflichtungserklärungen ebenfalls ausfüllen und unterschreiben.
- Referenzen über in den vergangenen 3 Jahren erbrachten mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Leistungen (2019, 2020, 2021); Hierbei ist auch anzugeben, ob es sich um einen öffentlichen oder privaten Auftraggeber handelt und über welchen Zeitraum sich die Leistungserbringung erstreckte.
- vom Bieter ausgefüllte Eigenerklärung zur bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung und deren Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden; gleichwertig ist die Vorlage einer Bereitschaftserklärung einer Versicherung zum Abschluss einer solchen Versicherung. Der Abschluss der Versicherung ist zum Leistungsbeginn unaufgefordert nachzuweisen.
Eingesetzte Nachunternehmer müssen die vorgenannten Eigenerklärungen ebenfalls ausfüllen und unterschreiben.
- Nachweis eines gültigen Zertifikates als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und § 23 Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) in der jeweils gültigen Fassung für die gemäß Leistungsbeschreibung ausgeschriebenen Tätigkeiten und Fraktionen (AVV-Nummern).
Für eingesetzte Nachunternehmer muss das vorgenannte
Zertifikat ebenfalls vorliegen. Kann ein ausländischer Anbieter
diese Nachweise aus stichhaltigen Gründen nicht erbringen,
sind alternative, gleichwertige Bescheinigungen vorzulegen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter nachzuweisen.
- Angaben zur Verwertungsanlage und Kopie der Genehmigungsurkunde bzw. des Zertifikats nach § 21 ElektroG vom 20.10.2015 für Erstbehandlungsanlagen sowie Übernahmebestätigung des Verwerters/Entsorgers, falls der Bieter die Verwertung/Entsorgung nicht selbst durchführt.
- Kurzbeschreibung zur Demontagetiefe und zum Verbleib der Fraktionen. Bei Änderungen der Verwertungs-/Entsorgungswege ist der Auftraggeber unverzüglich zu unterrichten.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland