Vergabe von Leistungen hinsichtlich der Implementierung einer Digitalen Einsatzdokumentation sowie Fakturierung im saarländischen Rettungsdienst (System DED) Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-01-DED
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bexbach
NUTS-Code: DEC05 Saarpfalz-Kreis
Postleitzahl: 66450
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.zrf-saar.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bexbach
NUTS-Code: DEC05 Saarpfalz-Kreis
Postleitzahl: 66450
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.zrf-saar.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10719
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.skwschwarz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Leistungen hinsichtlich der Implementierung einer Digitalen Einsatzdokumentation sowie Fakturierung im saarländischen Rettungsdienst (System DED)
Der Auftraggeber plant die Vergabe von Leistungen hinsichtlich der Implementierung einer Digitalen Einsatzdokumentierung sowie Fakturierung im saarländischen Rettungsdienst (System DED) Gegenstand der Beschaffung sind im Wesentlichen die Konzeption, Erstellung, Einführung, Integration und Pflege eines Systems zur digitalen Einsatzdokumentation (DED) nach den Anforderungen des Auftraggebers nebst Lieferung und Einbau von Komponenten. Die vom Auftragnehmer geschuldeten Leistungen umfassen insbesondere die Erstellung eines Feinkonzepts, die Erstellung und Einrichtung des Systems, die Erstellung und Bereitstellung von Schnittstellen zu bestehenden Systemen, die Anbindung des Systems an die bestehenden Systeme, die Unterstützung beim Betrieb des Systems, die Einräumung der erforderlichen Rechte, die Integration von Anwendungen Dritter, die Dokumentation, Schulungsleistungen sowie die Pflege des Systems und die Unterstützung bei Supportleistungen für das System zur digitalen Einsatzdokumentation (DED).
Die Leistungen sollen zugleich die Implementierung eines Telenotarzt Systems im Saarland vorbereiten.
Bexbach, DE
Die Ausschreibung umfasst die Beschaffung einer Digitalen Einsatzdokumentierung sowie Fakturierung im saarländischen Rettungsdienst (DED). Die Leistungen bestehen im Wesentlichen aus der Entwicklung, Lieferung und Implementierung der benötigten Hardwarekomponente und den Softwarekomponenten des System DED einschließlich aller Lizenzen, der Installation auf bzw. der Integration mit den IT-Systemen des ZRF, Test und Inbetriebnahme sowie Schulungen. Weiterhin sollen u.a. Serviceleistungen zum technischen Betrieb (SLBT) einschließlich Schnittstellenprogrammierung und Systempflege, Störungsservice, Updates, Hardwareaustauschservice mit vergeben werden. Die Leistungen sollen zugleich die Implementierung eines Telenotarzt Systems im Saarland vorbereiten.
Eine umfassende Beschreibung der zu erbringenden Leistung ist in den Vergabeunterlagen zu finden.
Verlängerungsoption zugunsten des AG zu je einem Jahr (max. drei Jahre); Option muss spätestens sechs Monate vor Ablauf des Vertrages gezogen werden.
Im TNW wird auf Grundlage d. bekanntgegebenen Eignungskriterien eine Auswahl aus d. Bewerbern getroffen. Eine Maximalzahl an Unternehmen ist dabei nicht vorgesehen. Hierzu reichen d. Bewerber form- und fristgerecht einen entsprechenden Teilnahmeantrag elektronisch ein.
Die beizubringenden Nachweise und Erklärungen sowie die maßgeblichen Kriterien für diese Vorauswahl ergeben sich aus der Bekanntmachung.
Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren:
1. Stufe: Es wird geprüft, ob der Teilnahmeantrag alle geforderten Angaben und Unterlagen enthält. Fehlende Angaben und Unterlagen sind auf Verlangen des Auftraggebers innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen. Teilnahmeanträge, die auch bei Ablauf der Nachfrist noch unvollständig sind, werden nicht berücksichtigt.
2. Stufe: Es wird geprüft, ob der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft nach den von ihm/ ihr eingereichten Angaben und Unterlagen grds. geeignet erscheint, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht auszuführen, insbesondere die festgelegten Mindestanforderungen an die wirtschaftl. und finanz. sowie techn. Leistungsfähigkeit erfüllt (A-Kriterien unter Ziff. III.1, vgl. Anlage_13_Eignungskriterien_TNW; Hierbei handelt es sich um sog. „KO-Kriterien“).
3. Stufe: Im Folgenden wird bei den Bewerbern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, eine differenzierte Eignungsprüfung anhand von Bewertungskriterien vorgenommen, um ein qualifiziertes Eignungsniveau für den Bewerberkreis sicherzustellen, vgl. Anlage_13_Eignungskriterien_TNW). Zu dem Zweck werden die Unterlagen und eingereichten nachgewiesenen Referenzen – neben den KO-Kriterien – mit einem Punktesystem bewertet (sog. Bewertungskriterien/B-Kriterien, Anlage_13_Eignungskriterien_TNW). Hierbei können max. 85 Pkt. erreicht werden. Für die Verhandlungsphase qualifizieren sich diejenigen Unternehmen, die 50% oder mehr an Punkten im Sinne einer qualifizierten Eignungshürde erreichen (d.h. >=42,5 Pkt.). Im Einzelnen:
1) Mehrpkt. bei den Umsatzangaben (max. 5 Pkt.), vgl. Ziff. III.1.2
- 1 Pkt. bei mehr als 2 Mio. EUR; 3 Pkt. bei mehr als 4 Mio. EUR und 5 Pkt. bei mehr als 6 Mio. EUR
2) Mehrpkt. bei den Angaben zum Personalbestand (max. 25 Pkt.), vgl. Ziff. III.1.2
- Mehrpkt. Gesamt-MA-zahl für den betreffenden Bereich mit vergleichbaren Leistungen (branchenspezifische Softwarepakete): 1 Pkt. bei mehr als 25 MA; 3 Pkt. bei mehr als 35 MA; 5 Pkt. bei als 50 MA
- Mehrpkt. Anzahl der MA im Bereich der Softwareentwicklung: 1 Pkt. bei mehr als 3 MA; 3 Pkt. bei mehr als 5 MA; 5 Pkt. bei mehr als 10 MA.
- Mehrpkt. Anzahl der MA im Bereich Service/Support: 1 Pkt. bei mehr als 3 MA; 3 Pkt. bei mehr als 5 MA; 4 Pkt. mehr bei mehr als 10 MA; 5 Pkt. bei mehr als 20 MA.
- Mehrpkt. für den Sitz der Entwicklungsabteilung (10 Pkt.): Entwicklungsabteilung in Deutschland oder im europ., dt.-sprachigen Ausland (10 Pkt.)
3) Mehrpkt. bei den Referenzen (max. 55 Punkte) vgl. Ziff. III.1.3
a) Mehrpkt zu Anbindung Endgeräte/Fahrzeuge Basisreferenzen: Es werden je zuvor genannter Basisreferenz im Bereich Modul Medizinanwendungen Mehrpkt. für die Anzahl der mobilen Endgeräte in den Rettungsdienstfahrzeugen, die über die Mindestanzahl von 20 hinausgehen, vergeben und zwar wie folgt:
- 21 - 30 Endgeräte in Rettungsdienstfahrzeugen 1 Pkt.
- 31 - 40 Endgeräte in Rettungsdienstfahrzeugen 2 Pkt.
- 41 - 50 Endgeräte in Rettungsdienstfahrzeugen 3 Pkt.
- 51 - 100 oder mehr Endgeräte in Rettungsdienstfahrzeugen 4 Pkt.
(insg. max. 4 Pkt. je Referenz, d.h. max. 8 Pkt.. bei 2 Basisreferenzen)
b) Mehrpkt. zur Anzahl Rechnungen Basisreferenzen: Es werden je zuvor genannter Basisreferenz im Bereich Modul Fakturaanwendungen Mehrpunkte für die Höhe des Fakturierungsaufkommens, das über die Mindestanzahl von 25.000 Rechnungen p.a. hinausgeht, vergeben und zwar wie folgt:
- 25.001 bis 35.000 fakturierte Rechnungen p.a. 1 Pkt.
- 35.001 bis 50.000 fakturierte Rechnungen p.a. 2 Pkt.
- 50.001 bis 70.000 fakturierte Rechnungen p.a 3 Pkt.
- 70.001 bis 100.000 o. mehr fakturierte Rechnungen p.a. 4 Pkt.
(insg. max. 4 Pkt. je Referenz, d.h. max. 8 Punkte. bei 2 Basisreferenzen)
c) Mehrpunkte Nachhaltigkeit (max. 6 Pkt.)
Bei den 2 Basisreferenzen wird 1 Referenz mit Mehrpkt. bewertet, wenn sie älter als 4 Jahre (ausgehend vom Veröffentlichungsdatum) ist und noch vollständig im Betrieb befindlich ist sowie vollständig supportet wird.
- 3 Mehrpkt. für Erfüllung beim Modul Medizinanwendungen
- 3 Mehrpkt. bei Erfüllung beim Modul Fakturaanwendungen
d) Mehrpunkt. Anzahl der Zusatzreferenzen (max. 9 Pkt.)
Es werden max. 6 weitere Referenzen (3 x Modul Medizinanwendungen + 3 x Modul Fakturaanwendungen) zur Bewertung herangezogen. Je weiterer positiver, den Mindestanforderungen genügender Referenz werden 1,5 Zusatzpkt. vergeben.
e) Mehrpkt. zur Anbindung Endgeräte/Fahrzeuge bei den Zusatzreferenzen
Es werden je zuvor genannter Zusatzreferenz Modul Medizinanwendungen Mehrpunkte für d. Anzahl der mobilen Endgeräte in den Rettungsdienstfahrzeugen, die über die Mindestanzahl von 20 hinausgehen, vergeben und zwar wie folgt:
21 - 30 Endgeräte in Rettungsdienstfzg. 1 Pkt.
31 - 40 Endgeräte in Rettungsdienstfzg. 2 Pkt.
41 - 50 Endgeräte in Rettungsdienstfzg. 3 Pkt.
51 - 100 oder mehr Endgeräte in Rettungsdienstfzg.n 4 Pkt.
(insg. max. 4 Pkt. je Referenz, d.h. max. 12 Pkt. bei max. 3 Zusatzreferenzen)
f) Mehrpkt. zur Anzahl Rechnungen bei den Zusatzreferenzen
Es werden je zuvor genannter Zusatzreferenz Modul Fakturaanwendungen Mehrpunkte für die Höhe des Fakturierungsaufkommens, das über die Mindestanzahl von 25.000 Rechnungen p.a. hinausgeht, vergeben und zwar wie folgt:
25.001bis 35.000 fakturierte Rechnungen p.a. 1 Punkt
35.001 bis 50.000 fakturierte Rechnungen p.a. 2 Punkte
50.001 bis 70.000 fakturierte Rechnungen p.a. 3 Punkte
70.001 bis 100.000 oder mehr fakturierte Rechnungen p.a. 4 Punkte
(insg. max. 4 Punkte je Referenz, d.h. max. 12 Punkte. bei max. 3 Zusatzreferenzen)
Optionen sind Gegenstand der Verhandlungen (iÜ Verlängerungsoption s.o.).
Ergänzende Hinweise zum Teilnahmeantrag: Die beizubringenden Nachweise und Erklärungen sowie die maßgeblichen Kriterien für diese Vorauswahl ergeben sich aus der Bekanntmachung. Im Bewerberpaket sind Formulare enthalten, die den Bietern die Arbeit erleichtern sollen. Die Formulare sind grds. im Word-Format (nicht geschützt), um das Ausfüllen zu erleichtern, ergänzt um eine PDF-Datei zur Kontrolle. Es dürfen keine inhaltlichen Änderungen vorgenommen werden (z.B. Löschen von Teilen einer Erklärung). Ein Abweichen von den Vergabeunterlagen kann den Ausschluss vom Verfahren bedeuten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Eigenerklärung gem. §§ 123, 124 GWB: Bewerber müssen ein den Vergabeunterlagen beiliegendes Formblatt bezüglich des Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ausfüllen und unterschreiben.
2. Ferner vorzulegen ist ein aktueller (nicht älter als 6 Monate) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder ein Nachweis einer vergleichbaren Eintragung je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist.
3. Formloses Anschreiben, incl. genauer Nennung des Bewerber-Unternehmens und der Niederlassung sowie formloser Unternehmensbeschreibung samt Benennung der Kernkompetenzen des Bewerbers), unterschrieben
Soweit der Auftraggeber Vordrucke stellt, sind diese zu verwenden. Formulare für die Erklärungen sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
1. Eigenerklärung zum Umsatz, unterschrieben: Der Gesamtumsatz des Bewerbers muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Durchschnitt 1,5 Mio. Euro brutto betragen.
2. Eigenerklärung zum durchschnittlichen Personalbestand in den letzten drei Jahren, unterschrieben
a. Gesamtmitarbeiterzahl für den betreffenden Bereich mit vergleichbaren Leistungen (branchenspezifische Softwarepakete) muss bei mindestens 15 liegen.
aa. Die relevanten Mitarbeiter sind sämtliche Personen, die im betreffenden Bereich fest angestellt oder als feste freie Mitarbeiter tätig sind. Als feste freie Mitarbeiter gelten insb. Selbstständige, die regelmäßig von dem Bieterunternehmen Aufträge erhalten, ohne weisungsabhängig und in die Betriebsorganisation eingegliedert zu sein. Die Tätigkeit ist als regelmäßig einzuordnen, wenn sie mind. 40h pro Monat im Durchschnitt über ein Jahr für den Bieter erfolgt. Teilzeitkräfte sind überdies anteilig anzugeben.
bb. Die Mitarbeiterzahl bei Softwareentwicklung und Service Support setzt sich aus beiden Bereichen (Medizin und Faktura) zusammen
b. Mindestens drei Mitarbeiter müssen davon im Bereich der Softwareentwicklung arbeiten.
c. Mindestens drei Mitarbeiter müssen davon im Bereich Service/Support arbeiten.
d. Die Entwicklungsabteilung muss in Europa ansässig sein.
3. Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, unterschrieben
s. III.1.2)
1) Referenzen
2 (zwei) Referenzen Modul Medizinanwendungen und 2 (zwei) Referenzen Modul Faktura bilden zusammen die beiden Basisreferenzen, dabei können die Einzelreferenzen aus getrennten Projekten stammen. Es muss sich um Referenzen mit vergleichbaren Leistungen mit Angabe von Auftragswert, Leistungszeitraum sowie Kurzdarstellung des Projektes handeln, von denen eine Referenz nicht älter als vier Jahre und die weitere Referenz im Übrigen nicht älter als acht Jahre ausgehend vom Veröffentlichungsdatum ist. Vergleichbar sind Tätigkeiten zur Implementierung einer Digitalen Einsatzdokumentierung sowie Fakturierung, die die unten stehenden Mindestanforderungen erfüllen.
Form: Formularmuster (unterschrieben) in den Bewerbungsunterlagen siehe Ziff. I.3
Für alle Referenzen gilt: Es ist der Vertragspartner, dort ein Ansprechpartner, der für Rückfragen kontaktiert werden kann (Angabe mindestens von Telefonnummer und E-Mail-Adresse), zu benennen. Alternativ kann vorgelegt werden
– bei Leistungen an öffentliche Auftraggeber eine durch die zuständige Behörde ausgestellte oder beglaubigte Bescheinigung oder
– (bei privaten Auftraggebern) eine von dieser ausgestellten Bescheinigung.
Der Bieter hat bei allen Referenzen die Implementierung einer Digitalen Einsatzdokumentierung sowie Fakturierung umgesetzt (auf die Möglichkeiten der Bildung einer Bietergemeinschaft bzw. Eignungsleihe wird verwiesen).
Mindestvorgabe: 2 Basisreferenzen bestehend aus 2 x Modul Medizinanwendungen + 2 x Modul Fakturaanwendungen (s.o.)).
Darüber hinaus müssen die Referenzen folgende weitere Mindestanforderungen erfüllen:
a. Die Module Medizinanwendungen verwalten dabei je Projekt mindestens 20 mobile Endgeräte bzw. Fahrzeuge und muss zudem Daten aus Endgeräten, Medizingeräten und ELS zusammenführen.
b. Die Module Medizinanwendungen und die Module Fakturaanwendungen ermöglichen statistische Auswertungen sowie Trendanalysen und sind befähigt, exportfähige Berichte und Übersichten zu generieren.
c. Die technische Lösung beinhaltet funktionsfähige Workflows von den Modulen Medizinanwendungen zu den Modulen Fakturaanwendungen zur Weiterbearbeitung bzw. die Freigabe abrechnungsfähiger Fälle.
d. Die Module Fakturaanwendungen gewährleisten eine Leistungsabrechnung bis hin zur Rechnungsstellung und dem Rechnungsversand; es müssen bis zu 25.000 Rechnungen pro Jahr erzeugt werden können.
e. Die Gesamtverantwortung hinsichtlich der Erstellung und Implementierung der jeweiligen Module lag bei dem Bewerber/Bieter.
f. Die Module Medizinanwendungen und Faktuaranwendungen müssen derzeit noch in Betrieb (inkl. Pflege/Wartung/Software-Update und Upgrade) sein.
2) Nachweis der Möglichkeit zur Anbindung an das Telenotarztsystem (Form: unterschriebene Eigenerklärung)
Der Bewerber/Bieter muss technisch in der Lage sein, ein DED-System bereitzustellen, das die Anbindung eines Telenotarztes ermöglicht. Das Telenotarztsystem muss zum Zeitpunkt der Veröffentlichung in Deutschland im Einsatz sein, wobei es sich sowohl um ein System im Voll- als auch Pilotbetrieb handeln kann. Das DED-System hat die sich aus der räumlichen Trennung von Telenotarzt und der weiteren beteiligten Rettungsmittel ergebenden Besonderheiten abzubilden.
s. III.1.3)
1) Der Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung ist erforderlich und vorgesehen. Die Höhe der Versicherungssumme für die Haftpflichtversicherung und die weiteren Modalitäten des entsprechenden Versicherungsschutzes sind im Vertragsentwurf berücksichtigt und werden im weiteren Verfahren verhandelt.
Der Auftragnehmer hat eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen und für die Dauer des Vertrages aufrecht zu erhalten. Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen bei einer dreifachen Maximierung pro Schadensfall mindestens betragen:
- Personenschäden: 3 Mio. EUR
- Sach- und sonstige Schäden 2 Mio. EUR
Der Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung ist spätestens 10 Tage nach Zuschlag gemäß der Vorgabe der Auftragsunterlagen nachzureichen.
2) Die Bildung von Bietergemeinschaften ist zulässig. Die Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist,
— in der bestätigt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter alle Mitglieder der Bieter- / Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— in der erklärt wird, dass alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch haften,
— in der angegeben wird, welches Mitglied welche Leistungen ausführt.
Weiter ist in einer kurzen Begründung anzugeben, aus welchem (kaufmännischen oder technischen) Grund eine Bietergemeinschaft eingegangen wird.
Es ist grundsätzlich nicht zulässig, dass ein Mitglied einer Bietergemeinschaft parallel ein eigenes Angebot abgibt bzw. parallel an einer anderen Bietergemeinschaft teilnimmt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die vorliegende Beschaffung unterliegt dem Anwendungsbereich der §§ 97 ff. GWB, VgV
2. Wir bitten, die Unterlagen frühestmöglich durchzuarbeiten, so dass Bewerber-/Bieterfragen fristgerecht gestellt werden können. Rechtzeitig eingehende Fragen werden gesammelt und zeitnah in Form eines Fragen- und Antwortkataloges anonymisiert an alle Bieter versandt. Der letzte Zeitpunkt für Bewerberfragen ist der 02.03.2022. Der Auftraggeber behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten. Die Fragen und die entsprechenden Antworten werden Bestandteil der Vertragsunterlagen und konkretisieren diese gegebenenfalls.
3. Die Vergabeunterlagen sind auf der Plattform eVergabe.de hinterlegt (die einschlägige Vergabe-Nr./Referenz-Nr. lautet: "2022-01-DED"). Um die Vergabeunterlagen herunterzuladen, Informationen über Fragen/Antworten und Änderungen an den Vergabeunterlagen zu erhalten und Angebote elektronisch einzureichen, ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform eVergabe.de erforderlich. Die Registrierung ist kostenfrei. Die Unterlagen sind auch ohne Registrierung erhältlich, was aber die Kommunikation deutlich erschwert und daher nicht ratsam ist.
4. Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind in der Reihenfolge der in den Auftragsunterlagen befindlichen Checkliste einzureichen.
5. Der Bewerber/Bieter hat sämtliche Angaben auf den vorgegebenen Formblättern zu machen, soweit vorgesehen. Die Verwendung der Formblätter dient der besseren Vergleichbarkeit und soll dem AG die Auswahl erleichtern.
6. Bewerbungen/Angebote und deren Anlagen sowie Anfragen sind in deutscher Sprache zu verfassen und vorzulegen. Verfahrenssprache ist deutsch.
7. Geforderte Nachweise unter Ziff. III.1.1 sind auch von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen. Dies gilt auch für Nachunternehmer, wenn sich der Bewerber/Bieter zum Nachweis der Eignung des Nachunternehmers bedient. Soweit sich der Bewerber/Bieter zum Nachweis der Eignung des Nachunternehmers bedient, ist mit dem Angebot eine Erklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass er dem Bewerber/Bieter im Auftragsfall seine Ressourcen zur Verfügung stellen wird.
8. Das Angebot (bzw. der Teilnahmeantrag [TNA]) muss handschriftlich unterzeichnet sein (eingescannte Unterschrift reicht aus) und auf elektronischem Wege über die Vergabeplattform eVergabe.de übermittelt werden. Das Angebot bzw. der TNA ist bis zu dem unter Abschnitt IV.2.2) genannten Schlusstermin einzureichen.
9. Der Bieter verpflichtet sich zur Einhaltung des MiLoG und des Gesetzes über die Sicherung von Sozialstandards, Tariftreue und fairen Löhnen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Saarland (Saarländisches Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz — STFLG — vom 16.12.2021, Amtsbl. I S. 2688) und reicht mit dem Teilnahmeantrag die unterschriebene Verpflichtungserklärung ein. Dies gilt nicht für Vergaben, deren Leistungserbringung durch Unternehmer oder Nachunternehmer erfolgt, die ihren Sitz im EU Ausland haben und deren Arbeitnehmer den Auftrag ausschließlich in diesem Staat ausführen.
Bieter erklären ferner bei Angebotsabgabe, im Auftragsfall den im STFLG vorgesehen Pflichten zur Frauenförderung gemäß § 27 Landesgleichstellungsgesetz Saarland (LGG) die Grundzüge des LGG zu beachten.
10. Gewerbezentralregisterauskunft: Die Vergabestelle wird von dem Unternehmen, das den Zuschlag erhalten soll, eine Gewerbezentralregisterauskunft gem. § 150a GewO einholen. Mit der Abgabe des Angebotes erklärt das Unternehmen sein Einverständnis hierzu. Eintragungen können zum Ausschluss führen.
11. Bitte beachten Sie, dass sich der Auftraggeber vorbehält, von dem Zuschlagsprätendenten (avisierter Zuschlagsbieter nach Maßgabe der Zuschlagskriterien) vor Zuschlag eine Teststellung oder einer Live-Demo bzw. Demo bei einem Referenzkunden vornehmen zu lassen. In diesem Fall steht der Zuschlag unter dem Vorbehalt einer erfolgreichen Teststellung bzw. Live-Demo. Dies ist der Fall, wenn die maßgeblichen Inhalte des Angebotes (Einhaltung des Lastenheftes etc.) umgesetzt werden können.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.saarland.de/mwaev/DE/themen-aufgaben/weitere_aufgaben/vergabekammern/vergabekammern_node.html
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfe sind die Vergabekammern des Saarlandes. Die Vergabekammern sind bei dem saarländischen Ministerium für Wirtschaft, Energie und Verkehr des Saarlandes angesiedelt. Bewerber/Bieter, deren Bewerbungen/Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens oder vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 Abs. 1 S. 1 GWB informiert. Ein Bewerber/Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der zuständigen Vergabekammer überprüfen lassen. Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahren ist, dass der vergaberechtliche Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird. Auf § 160 Absatz 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird hiermit hingewiesen. Der Nachprüfungsantrag ist danach unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Der Nachprüfungsantrag muss bei den Vergabekammern des Saarlandes, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes, Franz-Josef-Röder-Straße 17, 66119 Saarbrücken, eingelegt werden. https://www.saarland.de/mwaev/DE/themen-aufgaben/weitere_aufgaben/vergabekammern/vergabekammern_node.html
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