Neubau Innovation Center - Estrich-, Spachtel- und Hohlraumbodenarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: UdS-IC-2021-32
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66041
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.agsta.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Innovation Center - Estrich-, Spachtel- und Hohlraumbodenarbeiten
Neubau Innovation Center – Estrich-, Spachtel- und Hohlraumbodenarbeiten.
Universität des Saarlandes Campus,
66123 Saarbrücken
Die Universität des Saarlandes plant auf dem Campusgelände den Neubau des Innovation Center.
Die im Wesentlichen auszuführenden Leistungen der Estrich-, Spachtel- und Hohlraumbodenarbeiten beinhalten folgende Hauptleistungen:
- Estrich, ca. 600 m²,
- Bodenbeschichtung, ca. 700 m²,
- Hohlraumboden, ca. 1900 m².
EFRE-Mittel
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Alsbach-Hähnlein
NUTS-Code: DE716 Darmstadt-Dieburg
Postleitzahl: 64665
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Zusatz zur Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für die Vergabe von Öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen:
„Der Bieter verpflichtet sich zur Einhaltung des saarländischen Tariftreuegesetzes in der jeweils gültigen Fassung und reicht mit der Angebotsabgabe die unterschriebene Verpflichtungserklärung ein. Dies gilt nicht für Vergaben, deren Leistungserbringung durch Unternehmer oder Nachunternehmer erfolgt, die ihren Sitz im EU Ausland haben und deren Arbeitnehmer den Auftrag ausschließlich in diesem Staat ausführen“.
2. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform, die agstaUMWELT GmbH ist seitens der Universität des Saarlandes mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.
3. Die Fremdfirmenrichtlinie der Universität des Saarlandes wird ebenfalls Vertragsgrundlage.
4. Enthalten die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, nach Meinung des Bieters Unklarheiten (z. B. Widersprüche, Mehrdeutigkeiten, Missverständnisse), so hat der Bieter den Auftraggeber vor Angebotsabgabe unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
5. Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) und die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C) werden gemäß § 8a Abs. 1 VOB/A EU (Abschnitt 1) Bestandteil des Vertrags.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.saarland.de
Sollten Sie eine Rüge erheben, die der Auftraggeber zurückweist, muss ein auf die Rüge gestützter Nachprüfungsantrag spätestens am 15. Kalendertag nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingehen (§ 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB). Vorsorglich wird auch auf die Fristen gemäß § 134 Abs. 1 und 2, § 135 Abs. 2 sowie § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis 3 GWB hingewiesen.