Evangelische Kirchengemeinde Obere Saar, Saarbrücken - Anbau KiTa Güdingen / Los 2: Fachplanung Technische Ausrüstung nach HOAI §53 Abs. (2) Nr. 1-8
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66129
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.evangelisch-obere-saar.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Homburg
NUTS-Code: DEC05 Saarpfalz-Kreis
Postleitzahl: 66424
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.tribast.de
Abschnitt II: Gegenstand
Evangelische Kirchengemeinde Obere Saar, Saarbrücken - Anbau KiTa Güdingen / Los 2: Fachplanung Technische Ausrüstung nach HOAI §53 Abs. (2) Nr. 1-8
1. Ausgangssituation:
Die Evangelische Kirchengemeinde Obere Saar betreibt im Bestand einen 2-geschossigen Kindergarten in Güdingen. Dieser ist aus Kapazitätsgründen, um einen neuen Anbau (2-geschossig) mit weiteren Krippenräumen inkl. der erforderlichen Funktions- und Nebenräumen zu erweitern. Die Erschließung des Gebäudes soll barrierefrei gestaltet werden. Hierzu ist im Rahmen des Planungsprozesses auch zu klären, ob ein Aufzug im Gebäude auszuführen ist. Die Raumstrukturen im Bestand entsprechen im Wesentlichen den Anforderungen. Daher werden lediglich kleinere Umbaumaßnahmen, insbesondere im Anschlussbereich des Neubaus erforderlich. Vor der Errichtung des Anbaus ist der Abbruch von zwei Gebäuden und das Herrichten des Baufeldes erforderlich.
2. Projektziele:
Die Kapazität von derzeit 1 Kindergartengruppe, 1 Krippengruppe und 1 altersgemischte Gruppe soll um 2 Gruppen erweitert werden. Eine Abstimmung zum erforderlichen Raumprogramm hat bereits zwischen dem Träger und dem zuständigen Ministerium stattgefunden.
3. Planungsstand:
Für die Erweiterung und den Umbau der Kindertagesstätte im Bestand liegt eine Machbarkeitsstudie mit einer Grobkostenermittlung vor. Diese werden in der zweiten Stufe des Verfahrens den Bietern zur Verfügung gestellt. Weitere Planungsleistungen für das Projekt sind noch nicht erfolgt.
4. Geplanter Projektverlauf:
Die Planung der LPH 1-3 nach HOAI sollen unmittelbar nach Abschluss des VgV-Verfahrens beginnen und möglichst zügig abgeschlossen werden.
5. Sonstige Angaben:
Bei dem Projekt handelt es sich um eine geförderte Baumaßnahme, für die Anträge auf Förderung gestellt werden. Die Auflagen des Fördermittelgebers sind bei der Projektabwicklung zu beachten.
Evangelische KiTa Güdingen, Im Allmet 7, 66130 Saarbrücken
Die zu vergebenden Leistungen sind Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach HOAI §53 Abs. (2) Nr. 1-8. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. In der ersten Stufe werden die Leistungen bis Leistungsphase 3 nach HOAI vergeben.
Die voraussichtlichen Baukosten werden auf folgende Summen geschätzt (alle Angaben netto):
KG 200 - KG 500: rd. 1.315.000,00 €, KG 700: rd. 285.000,00 €. Besondere Anforderungen bestehen bei dieser Baumaßnahme durch den An- und Umbau der Kindertagesstätte im laufenden Betrieb.
III.1.2) a) Umsatz der letzten 3 Jahre: 20% III.1.3) a) Referenzliste: 50% III.1.3) b) Anzahl Mitarbeiter für entsprechende Dienstleistungen: 20% III.1.3) c) Ausstattung, Gerät und technische Ausrüstung: 10% Die Unterkriterien zur Wertungsmatrix sind auf der Vergabeplattform eingestellt und können dort heruntergeladen werden. Siehe hierzu I.3). Die Bewerber mit den höchsten Bewertungszahlen werden ausgewählt und aufgefordert, am weiteren Verfahren teilzunehmen. Bei Punktgleichstand wird gelost.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es werden Nachweise gefordert über die grundsätzliche Eignung (Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde) des Bewerbers:
— Berechtigung zur Erbringung der Leistung gem. § 43 Abs. 1 VgV — Unterauftragnehmer § 36 Abs. 1 VgV und Bewerber- / Bietergemeinschaften § 43 Abs. 2 VgV — Angabe der Rechtsform gem. § 43 Abs. 1 VgV — Angabe der Berufsqualifikation gem. § 75 Abs. 1 oder 2 VgV Eigenerklärung, dass keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und keine fakultativen Gründe nach § 124 GWB vorliegen.
a) Gemittelter Gesamtjahresumsatz (netto) der letzten drei Jahre in Euro (2019-2021) Gewichtung 20 v.H. Die höchste Bewertung wird erzielt, wenn im Mittel der 3 Geschäftsjahre mindestens 0,25 Mio. € netto Gesamtumsatz erzielt wurden.
a) Geeignete Referenzen gemäß § 46 Abs. 3 Nummer 1 VgV aus den letzten höchstens 3 Jahren, wobei nicht der Abschluss des Projektes im Referenzzeitraum erforderlich ist. Mindestanforderung für das beauftragte Leitungsbild sind die Leistungsphasen 3-8 nach HOAI. Für die Wertbarkeit der Referenzen müssen mindestens die LPH 3-5 abgeschlossen sein. Stichtag ist der Tag der Absendung der Bekanntmachung. Die Vergabestelle weist ausdrücklich gemäß § 46 Abs. 3 Nummer 1 2. Halbsatz VgV darauf hin, dass sie – soweit erforderlich, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen – auch einschlägige Referenzen berücksichtigen wird, die mehr als 3 Jahre zurückliegen. Höchstens 4 Projekte, Gewichtung 50 v.H. Die höchste Bewertung wird erzielt, wenn 4 Referenzen angegeben werden mit einem Bauvolumen KG 400 der Anlagengruppen 1-8 größer netto 0,25 Mio. €, von denen mindestens 2 aus dem Gebiet Neubau, sowie Umbau und Sanierung von Kindertagesstätten oder Gebäuden mit vergleichbaren Anforderungen sind. Zu Gebäuden mit vergleichbaren Anforderungen zählen Kindergärten und Kinderkrippen.
b) Anzahl der Mitarbeiter für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Jahren mit Angabe der Führungskräfte (gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV), Gewichtung 20 v.H. Dem Auftraggeber geht es hier darum sicherzustellen, dass der Bewerber auch für den Fall unvorhergesehener Ereignisse (z.B. Krankheit oder Kündigung des Projektleiters, längere Bauzeit …) über eine ausreichende Personaldecke verfügt. Als Führungskräfte gelten Geschäftsführer, Prokuristen und Architekten/Ingenieure mit mindestens 10 Jahren Berufserfahrung als Projektleiter. Die höchste Bewertung wird erzielt, wenn in jedem Geschäftsjahr mindestens 2 Führungskräfte und mindestens 2 technische Mitarbeiter (insgesamt mindestens 4 Personen) beschäftigt wurden.
c) Erklärung des Bewerbers gem. § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV zu Ausstattung, Gerät und technische Ausrüstung. Gewichtung 10 v.H. Dem Auftraggeber geht es hier darum sicherzustellen, dass die technische Ausrüstung für die Anzahl der Mitarbeiter und die Aufgabestellung geeignet ist. Die höchste Bewertung wird erzielt, wenn der Bewerber mindestens über 4 EDV-Arbeitsplätze verfügt, wovon 4 mit Office-Software, 2 EDV-Arbeitsplätze mit CAD-Software und 2 EDV-Arbeitsplätze mit AVA-Software ausgestattet sein müssen.
Nachweis einer objektbezogenen Haftpflichtversicherung - Deckungssumme pro Schadensfall Personenschaden: 1.500.000,00 €;
Sachschaden/sonstige Schäden: 1.000.000,00 €
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der vorgegebene Bewerbungsbogen ist zu verwenden. Dieser ist auf der Vergabeplattform eingestellt und kann dort heruntergeladen werden. Siehe hierzu I.3). Die in die engere Wahl kommenden Bewerber werden zu einer Präsentation am 29.03.2022 zwischen 09:00h und 17:00h separat eingeladen. Hier haben sich der Projektleiter und der Bauleiter vorzustellen.
Unterlagen und Angebote können ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform eingereicht werden.
Auch die gesamte Bieterkommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.saarland.de/mwaev/DE/home/home_node.html
siehe VI.4.1) Auf folgende Rechtsvorschrift nach GWB wird hingewiesen:
§ 160 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
Ort: Saarbrücken
Land: Deutschland