Abwasseranlage St. Wendel (110), RÜB und Hauptsammler 6.0 Parkstraße

Auftragsbekanntmachung

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC0 Saarland
Postleitzahl: 66117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.evs.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E44831866
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Abwasseranlage St. Wendel (110), RÜB und Hauptsammler 6.0 Parkstraße

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45231300 Bauarbeiten für Wasser- und Abwasserrohrleitungen
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Abwasseranlage St. Wendel (110), RÜB und Hauptsammler 6.0 Parkstraße.

Im Teilabschnitt 1 wird das System Hauptsammler mit Regenwasserbehandlung innerhalb der bebauten Ortslage von St. Wendel erneuert und umgebaut zu einem Staukanal bestehend aus einem 3-Rohrsystem mit einem Stauvolumen von 500m³ mit einer Drosselwassermenge von 155 l/s und den zugehörigen Abwasserkanälen: Entlastungsleitung, Drosselwasserleitung, Anbindung der Ortskanalisation.

Im Teilabschnitt 2 wird der Hauptsammler 6.0 innerhalb der Parkstraße mit Transportfunktion von DN 600 vorhanden auf DN 1300 vergrößert und erst mit dieser Dimension hydraulisch ausreichend für die ankommenden Wassermengen. Einzubinden sind Ortskanalisation aus Bahnhofstraße und Goethestraße in ihren jeweiligen Kreuzungsbereichen mit der Parkstraße.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEC06 St. Wendel
Hauptort der Ausführung:

St. Wendel

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Teilleistung 1:

Einbau erf. Volumen und Ableitung QBÜ:

Einbau 3-Rohrsystem aus 2 x DN 1100 Kreisprofil aus schalungserhärteten SB-Rohren mit PEHD Innenauskleidung plus 1 x Eiprofil 700/1050 aus Polymerbeton,

Abschnittsänge rd. 325m Rückbau HS 6.0 auf 325m Länge einschl. Schachtbauwerke 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28 Rodung und Nachpflanzung der einseitigen Platanenreihe (parkseitig) Einbau SK 1 mit Anbindung HS 6.0 Parkstraße auf Höhe Goethestraße und Anbindung Schleppsammler AWW Einbau SK 2, SK 3, mit Anbindung Ortskanäle und Schleppsammler AWW Einbau SK 4 als Kurvenbauwerk mit Anbindung Schleppsammler AWW Einbau Trennbauwerk mit Schwelle und Drosselkammer, Rückbau RÜ 2 (20) Entlastungsleitung DN 1.400, L rd. 85 m,

Neubau Schachtbauwerk 20.1N an Stelle 20.1 Neubau Auslaufbauwerk an gleicher Stelle wie Bestand (Auslauf RÜ 2) 3 Ableitung Drosselwassermenge QD Einbau Strahldrossel (kein Sohlsprung erforderlich) in Trennbauwerk Freispiegelleitung DN 600, L rd. 110m in PVCU Rückbau Schachtbauwerke 19, 18, 17, 16 Neubau Schachtbauwerke 18.1, 17.1, 16.1 Anbindung HS Parkstraße und Ortskanäle Rückbau Schachtbauwerke 8480060087, 8480060490 Neubau Schachtbauwerke W1, W2, W3, SCHLEPP P, SCHLEPP T, SCHLEPP M, SCHLEPP G Anbindung Ortskanäle sowie Schleppsammler:

Freispiegelleitung DN 1.000, L rd. 40m in PVCU Freispiegelleitung DN 800, L rd. 6m in PVCU Freispiegelleitung DN 600, L rd. 10m in PVCU Freispiegelleitung DN 300, L rd. 40m in PVCU Verdämmen von Kanälen rd. 200 m in unterschiedlichen Dimensionen (Haltungslängen sind gerundet, da die erf. Schächte „übermessen“ werden) Einbau von WASTOP in SK 1, SK 2, SK3, SK 4 als Geruchs- und Rückflussverhinderer.

Teilleistung 2:

Eingebaut werden zum Neubau HS 6.0 Parkstraße zw. Bahnhof- und Goethestraße:

2 Schachtbauwerke (32N, 29N) aus Stahlbetonfertigteilen und insgesamt rd. 110m Freispiegelleitungen DN 1300 aus schalungserhärteten SB-Rohren mit PEHD Innenauskleidung.

Zur Querung eines Dükerbauwerks (Bachverrohrung Bosenbach im Kreuzungsbereich mit der Goethestraße) werden rd. 10m GFK DN 1280 und einer Mindestnennsteifigkeit SN 20.000 N/m² verbaut.

Anschluss Ortskanäle Bahnhofstraße erfolgt über je rd. 3m DN 600 bzw. DN 800 aus PVCU welche in die vorh. Bestandsschächte des AWW eingebunden werden.

Zum Anschluss Ortskanal Goethestraße werden insgesamt rd. 15m DN 300 verlegt und 2 Normschächte DN 1000 aus Fertigteilen sowie 1 Bogen 30° eingebaut.

Der Einbau des neuen Sammlers erfolgt unter gleichzeitigem Rückbau des Vorhandenen einschl. der dazugehörigen Schachtbauwerke.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Tagen: 600
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung)nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.

Bei Bietergemeinschaften sind die Erklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung)nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.

Bei Bietergemeinschaften sind die Erklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Eignungsnachweis Kanalverlegung:

Bieter müssen mit Angebotsabgabe und während der Werkleistung die fachliche Qualifikation (Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit der technischen Vertragserfüllung) und Gütesicherung des Unternehmens nachweisen. Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 9611) sind für die nachstehend angegebenen Beurteilungsgruppen zu erfüllen und mit Angebotsabgabe nachzuweisen:

• AK (Offener Kanalbau) o AK1 o AK1 oder AK2 mit Angabe der Ausführung von Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.

Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen und die Gütesicherung des Unternehmens nach Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 mit dem Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens Kanalbau für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) nachweist.

Der Nachweis gilt insbesondere als gleichwertig erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen durch einen Prüfbericht entsprechend Güte- und Prüfbestimmungen Abschnitt 4.1 für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) nachweist und eine Verpflichtung vorlegt, dass der Bieter im Auftragsfall für die Dauer der Werkleistung einen Vertrag zur Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 entsprechend Abschnitt 4.3 abschließt und die zugehörige „Eigenüberwachung“ entsprechend Abschnitt 4.2 durchführt.

Eignungsnachweis Flüssigboden:

Bieter müssen mit Angebotsabgabe die fachliche Qualifikation (Fachkunde des Personals, technische Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit der technischen Vertragserfüllung) nachweisen. Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. herausgegebenen https://www.ral-gg-fluessigboden.de/index.php/bietereignung/guete-pruef-bestimmungen in der jeweiligen Beurteilungsgruppe Anwender (A1-A5) und / oder Hersteller (H1-H4) siehe auch Güte-und Prüfbestimmungen Abschnitt 3 "Anforderung an die Qualifikation der Beteiligten" sind zu erfüllen und mit Angebotsabgabe nachzuweisen.

Geforderte Beurteilungsgruppe:

• Beurteilungsgruppe A1 und H1 Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen und die Gütesicherung des Unternehmens nach Gütesicherung Flüssigboden RAL-GZ 507 mit dem Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens Flüssigboden für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) nachweist.

Aufgrund des Diskriminierungsverbotes darf die Ausschreibende Stelle keinen Bieter benachteiligen. Deshalb gilt der Nachweis gleichwertig erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen durch einen Überwachungsvertrag / Prüfzeugnis, welches inhaltlich den Anforderungen den Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 507 Abschnitt 3 und 4 für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) entspricht und mit einem Prüfbericht der RAL Gütegemeinschaft Flüssigboden e.V. nachweist. Der Prüfbericht muss die Erfüllung der gestellten Anforderungen nachvollziehbar belegen. Mit dem Prüfbericht sind vorzulegen: Angaben zur Personalausstattung mit Aus- und Weiterbildungsnachweisen / Angaben zur Betriebs- und Geräteausstattung / Angaben zu den in den letzten drei Jahren durchgeführten vergleichbaren Projekten / Muster der Dokumentation der Eigenüberwachung.

Dieses Prüfzeugnis wird lediglich für die jeweilige Ausschreibung anerkannt. Demgegenüber ist die Nutzung des RAL Gütezeichens als Nachweis der Bietereignung aufgrund der regelmäßigen verpflichtenden Eigen-und Fremdüberwachung auf Dauer angelegt.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Für die Ausführung des Auftrages gelten die Besonderen Bedingungen über die Sicherung von Sozialstandards, Tariftreue und fairen Löhnen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Saarland (Saarländisches Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz - STFLG) vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2688).

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 23/02/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 10/05/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 23/02/2022
Ortszeit: 10:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Angebote können nur elektronisch in Textform über https://www.subreport.de/E44831866 eingereicht werden.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.saarland.de/3339.htm
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es gelten die Fristen nach § 160 Abs. 3 GWB. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen. Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.

Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB, insbesondere § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/01/2022