MWAEV Machbarkeitsstudie Referenznummer der Bekanntmachung: MWAEV Verg 01/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wirtschaft.saarland.de
Abschnitt II: Gegenstand
MWAEV Machbarkeitsstudie
Das Saarland hat einen Verkehrsentwicklungsplan für den ÖPNV im Saarland (VEP ÖPNV) neu aufgestellt, abgestimmt und am 13.07.2021 beschlossen. Dieser soll nun unverzüglich, immer unter der Voraussetzung, dass die Finanzierung der Einzelmaßnahmen gesichert ist, umgesetzt werden.
Wesentliches Kernelement des neuen VEP ÖPNV ist die Weiterentwicklung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) im Saarland und in die angrenzenden Regionen. Hierfür ist der Ausbau des vorhandenen Regionalbahnnetzes zu einem S-Bahn-System, die Reaktivierung vorhandener Schienenstrecken für den Personennahverkehr sowie teilweise auch der Neubau von Schienenstrecken bzw. -teilstrecken für den SPNV vorgesehen.
Im Rahmen der beabsichtigten Beschaffung soll eine Machbarkeitsstudie und Nutzen-Kosten-Untersuchung für einen Teil dieser vorgesehenen Projekte durchgeführt werden. Dies betrifft die geplanten Reaktivierungen von Schienenstrecken für den Personenverkehr im Saarland, die nicht grenzüberschreitend sind. Dabei soll auch die Integration dieser Strecken in das Gesamtsystem betrachtet werden.
Der neue VEP ÖPNV wurde im Rahmen eines umfangreichen Planungs- und Beteiligungsverfahrens aufgestellt und nunmehr abschließend beschlossen.
Im Rahmen der Aufgabenstellung des VEP ÖPNV wurden in einem ersten Schritt für sämtliche vorhandenen und aufgelassenen Schienenstrecken im Saarland und den angrenzenden Bereichen untersucht, inwieweit sie grundsätzlich für eine Reaktivierung in Frage kommen. Hierfür wurde grob die grundsätzliche Realisierbarkeit analysiert und die zu erwartenden Kosten und Nutzen grob abgeschätzt. Für alle Strecken, die bei dieser ersten Betrachtung nicht von vornherein als unrealistisch oder nicht realisierbar identifiziert wurden, wurden in Anlehnung an die Standardisierte Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen im schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehr vertiefende Untersuchungen durchgeführt - allerdings nicht mit dem dafür abschließend erforderlichen Detaillierungsgrad. Es wurde eine grobe Planung des Streckenverlaufs und von Haltepunkten durchgeführt sowie ein grobes Betriebskonzept aufgestellt. Die Auswirkungen auf das Gesamtnetz und insbesondere auf die heute vorhandenen Buslinien wurden dabei nur grob abgeschätzt und nicht im Detail geplant.
Im Rahmen der jetzt vorgesehenen Machbarkeitsstudie und Nutzen-Kosten-Untersuchung sollen nun die Strecken genauer analysiert werden, die in dieser Bewertung im VEP ÖPNV ein Nutzen-Kosten-Verhältnis erreicht haben, das mindestens bei etwa 1,0 liegt.
Im Rahmen einer Detailbetrachtung soll dieses NKV nicht nur überprüft, sondern auch durch eine detailliertere Planung von Strecken, Stationen, Betriebsablauf und begleitenden Maßnahmen optimiert werden. Ziel ist die Überprüfung der technischen Machbarkeit und der volkswirtschaftlichen Tragfähigkeit.
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr Franz-Josef-Röder-Straße 17 66119 Saarbrücken
Aufgabe des Auftragnehmers ist die konkrete Bearbeitung der Machbarkeitsstudien und der Nutzen-Kosten-Untersuchungen für die im VEP ÖPNV positiv gewerteten und somit für eine Reaktivierung vorgesehenen Schienenstrecken.
Es sollen folgende Strecken betrachtet werden:
- Saarbrücken - Fürstenhausen - Großrosseln ("Rosseltalbahn")
- Überherrn - Fürstenhausen / Bf. Völklingen ("Bisttalbahn")
- Merzig - Losheim (ehemalige Merzig - Büschfelder Eisenbahn)
- Dillingen / Saarlouis - Schmelz - Wadern bzw. Dillingen / Saarlouis - Lebach-Jabach ("Primstalbahn")
- Homburg (Schwarzenacker) - Blieskastel ("Bliestalbahn")
Für diese Strecken soll nun eine detaillierte Untersuchung durchgeführt werden in Bezug auf Trassenführung, Stationen, Ausbaustandards der Strecke und Betriebskonzept. Hierbei sollen ggf. auch verschiedene mögliche Varianten betrachtet und bewertet werden. Zum Betriebskonzept gehört auch eine Neuplanung der anschließenden und parallelen Busverkehre und der Park-and-Ride- bzw. Bike-and-Ride-Angebote. Ebenso ist die Netzintegration der über die zu reaktivierenden Strecken verlaufenden Verkehre sowie ggf. auch die Anpassung der Zulaufstrecken zu den zu reaktivierenden Strecken Bestandteil der Untersuchungen.
Eine Vorzugsvariante ist dabei begründet auszuwählen und zu empfehlen. Das Auswahlverfahren soll der gängigen Praxis entsprechen, im Angebot aufgezeigt und final mit dem Auftraggeber abgestimmt werden.
Für die Vorzugsvariante sind die Kosten für Bau, Erhaltung und Betrieb sowie die zu erwartenden Fahrgeldeinnahmen möglichst genau zu ermitteln.
Auf dieser Basis ist eine Nutzen-Kosten-Untersuchung nach der Methode der Standardisierten Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen im schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehr durchzuführen, wobei eine Sensitivitätsanalyse hinsichtlich weiterer nicht direkt im Verfahren zu berücksichtigenden Einflussfaktoren (z.B. Güterverkehr, Anschlussverbindungen, Verlängerungsoptionen ins benachbarte Ausland) vorzunehmen ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
MWAEV Machbarkeitsstudie
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 60314
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6HRKVJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften muss vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder dieser Bedingungen für den Teilnahmewettbewerb erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist für die Abgabe des Teilnahmeantrags gerügt werden; Verstöße, die in den Vergabe- unterlagen erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem AG gerügt werden.
Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingehen.
In diesem Zusammenhang wird ergänzend auf § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]