Architektenleistungen (Objektplanung) für die Erweiterung und Modernisierung des Gebäudes 76.02 (Zahnmedizin) der Universität des Saarlandes auf dem Campus des Universitätsklinikums Homburg
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66123
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.agsta.de
Abschnitt II: Gegenstand
Architektenleistungen (Objektplanung) für die Erweiterung und Modernisierung des Gebäudes 76.02 (Zahnmedizin) der Universität des Saarlandes auf dem Campus des Universitätsklinikums Homburg
Die Universität des Saarlandes plant zur Verbesserung der Lehre in der Zahnmedizin die Erweiterung und Modernisierung des Gebäudes 76.02 auf dem Campus des Universitätsklinikums Homburg. Hierfür werden die Architektenleistungen (Objektplanung) gem. § 34 HOAI vergeben.
Das Gebäude 76.02 und die ehemalige Garage (Gebäude 76.03) sind von großer Bedeutung für die Lehre der Zahnmedizin. Die Gebäude beherbergen einen Hörsaal sowie Praktikumsflächen. Die Praktikumsflächen sind unterteilt in drei unterschiedliche Arten technischer Labore: Labore mit Phantomarbeitsplätzen, Labore mit technischen Arbeitsplätzen, Labore mit Behandlungsboxen.
Zur sinnvollen Nutzung der technischen Labore sind an diese jeweils ein Lagerraum und ein Vorbereitungsraum angegliedert.
Nach Ertüchtigung des ehemaligen Garagengebäudes vor dem Gebäude 76 zur Nutzung durch die Zahnmedizin sind dort 9 Phantomarbeitsplätze für die Studierenden der Zahnmedizin verfügbar. Zur Aufrechterhaltung der Lehre müssen den Studierenden in der Zukunft 21 weitere Phantomarbeitsplätze zur Verfügung gestellt werden, so dass insgesamt 30 Phantomarbeitsplätze vorhanden sein werden.
Die erforderlichen Flächen sollen durch die Vergrößerung des derzeitigen technischen Labors mit Phantomarbeitsplätzen geschaffen werden. Die Errichtung weiterer Phantomarbeitsplätze ist denkbar, hierbei ist zu berücksichtigen, dass gemäß Betreuungsschlüssel für das Praktikum an den Phantomen ein Betreuer maximal 15 Studierende zeitgleich betreuen kann. Darüber hinaus sind Lagerräume, Vorbereitungsräume, Büroflächen, Sozialräume und eine Teeküche für Mitarbeiter/innen notwendig. Ferner besteht der Bedarf, Räumlichkeiten für Umkleiden mit Spinden für den Kleidungswechsel der Studierenden und entsprechende Sanitärräume bereitzustellen.
Für eine zukunftsfähige Nutzung des Gebäudes muss eine barrierefreie Zugänglichkeit aller Geschosse und Räume des Gebäudes hergestellt werden.
Da das Gebäude 76.02/76.03 auch in der Zukunft für die Zahnmedizin zentrale Bedeutung haben wird, soll der oben umrissene Flächenbedarf durch einen Anbau als Erweiterung des Gebäudes befriedigt werden. Dieser Erweiterungsbau soll die notwendigen Flächen für die zusätzlichen Phantom- und Büroarbeitsplätze, die Umkleiden und die erforderlichen Technik- und Funktionsflächen enthalten.
Im Zuge dieser Maßnahme sind Eingriffe in das Bestandsgebäude unumgänglich. Daher ist es sinnvoll, die Erweiterungsbaumaßnahme auf notwendige Modernisierungen im Bestandsgebäude zu erweitern. Hierdurch erfolgen auch Instandsetzungen und brandschutztechnische Ertüchtigungen des Gebäudes. Das Hörsaalgebäude 76.02 wird heute über Leitungsanbindungen von Gebäude 76.01 versorgt, die die Versorgung eines Anbaus nicht mehr leisten können. Zudem ist die Zukunft des Gebäudes unsicher. Ein Rückbau des Gebäudes ist wahrscheinlich. Es ist daher technisch und wirtschaftlich sinnvoll, im Zuge dieser Maßnahme die Gebäude 76.02 und 76.03 getrennt vom Gebäude neu an die Leitungsnetze Netze des Universitätsklinikums anzubinden.
Das Baufeld ist nicht erschlossen. Für den gesamten Gebäudekomplex sind neue Räume für die Gebäudetechnik und für die Hausanschlüsse zu erstellen, wodurch sich die Notwendigkeit einer Unterkellerung des Erweiterungsbaus ergibt.
Eine detailliertere Projektbeschreibung ist der Anlage "Projektskizze-Aufgabenstellung" zu entnehmen.
Hinsichtlich des Zeitplans ist davon auszugehen, dass unmittelbar nach Auftragsvergabe mit den Planungsarbeiten begonnen werden soll. Baubeginn soll Ende des 2. Quartals/Anfang des 3. Quartals 2022 sein, die Fertigstellung der Baumaßnahme muss bis Ende des 3. Quartals 2023 erfolgen.
Gebäude 76.02 auf dem Campus des Universitätsklinikums Homburg der Universität des Saarlandes,
(siehe Anlage "Projektskizze-Aufgabenstellung", Kap. 1.2 und 1.3)
Benötigt werden Architektenleistungen (Objektplanung) gemäß § 34 HOAI für die Erweiterung und Modernisierung des Gebäudes 76.02 auf dem Campus des Universitätsklinikums Homburg.
Der zu vergebende Auftrag umfasst die Grundleistungen der vorgenannten Objektplanungsleistungen nach HOAI und den Spezifischen Leistungspflichten zum Vertrag Objektplanung aus den Vertragsmustern der RBBau/RL-Hochbau des Saarlandes:
Leistungsstufe 1:
- Lph 2: Vorplanung,
- Lph 3: Entwurfsplanung,
- Lph 4: Genehmigungsplanung.
Leistungsstufe 2:
- Lph 5: Ausführungsplanung.
Leistungsstufe 3:
- Lph 6: Vorbereitung der Vergabe,
- Lph 7: Mitwirkung bei der Vergabe.
Leistungsstufe 4:
- Lph 8: Objektüberwachung - Bauüberwachung und Dokumentation.
Leistungsstufe 5:
- Lph 9: Objektbetreuung.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Seitens des Auftragnehmers besteht kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen bzw. einer Gesamtbeauftragung.
Die Leistungsphase 1 - Grundlagenermittlung ist in den Augen des Auftraggebers mit den im Zuge dieses Verfahrens zur Verfügung gestellten Informationen erfüllt und wird deshalb nicht beauftragt.
Auf Grundlage der Grundleistungen zu Leistungsphase 2 soll als besondere Leistung das Aufstellen eines Raumbuches beauftragt werden sowie als Bestandteil der Leistungsphasen 3 und 5 das detaillierte Fortschreiben des Raumbuches. Ein Beispiel mit den erforderlichen Inhalten des Raumbuches ist den Vergabeunterlagen (siehe Anlage "Beispiel-Raumbuch") zu entnehmen.
Für die genannte Maßnahme sind Unterlagen (Projektskizze-Aufgabenstellung, Rahmenterminplan, Raumbuch) vorhanden, welche den Bewerbern auf subreport zur Verfügung gestellt werden. Die Vertragsschließung erfolgt mit den Vertragsmustern der RBBau /RL-Hochbau des Saarlandes. Ein entsprechendes Vertragsmuster ist ebenfalls den Vergabeunterlagen zu entnehmen (siehe Anlage "Entwurf-Vertrag-Objektplanung"). Im Rahmen der Bewerbungsphase gibt es über die vorliegende Bekanntmachung sowie die unter subreport zur Verfügung gestellten Formblätter und Informationen keine weiteren Unterlagen, die angefordert werden können. Weitere Unterlagen werden ggf. denjenigen Bewerbern, die nach Abschluss der Bewerbungsphase (Phase 1) ausgewählt und zur Abgabe eines Honorarangebotes sowie zur Teilnahme an einem Verhandlungsgespräch (Phase 2) aufgefordert werden, zur Verfügung gestellt.
Sonstige zu vergebende Leistungen sind nicht Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung und werden gesondert vergeben.
Parallel zur vorliegenden Ausschreibung werden drei weitere Leistungen europaweit vergeben:
1.) Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI (Lph 2-6),
2.) Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung gemäß § 55 HOAI der Anlagengruppen 1-3, 8 (HLKS) (Lph 2-9) sowie 3.) Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung gemäß § 55 HOAI der Anlagengruppen 4-6 (ELT) (Lph 2-9).
Weitere Leistungen, z.B. Vermessung, Baugrunduntersuchung, Brandschutzkonzept, Sicherheits- und Gesundheitskoordination, Prüfingenieure für Statik und Brandschutz, Bauphysik werden ebenfalls parallel vergeben.
Es ist zulässig, dass sich Bewerber für mehrere dieser Leistungen bewerben. Doppelbewerbungen im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung für den zu vergebenden Auftrag „Architektenleistungen (Objektplanung)“ sind nicht zulässig. Mehrfachbewerbungen im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung einzelner Bewerber oder einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft können zum Ausschluss aller betroffenen Angebote führen, wenn dem Bewerber, der Bietergemeinschaft oder den betroffenen konkurrierenden Mitgliedsunternehmen oder Bietergemeinschaften der Nachweis, dass die fraglichen Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden, nicht gelingt.
Der unter II.1.5) genannte Wert von rund [Betrag gelöscht] EUR ist die derzeit geschätzte Gesamtinvestitionssumme (KG 200-700 gem. DIN 276) netto, inkl. Planungs-/Baunebenkosten. Auf die KG 300 entfallen davon rund [Betrag gelöscht] EUR netto auf die KG 400 rund [Betrag gelöscht] EUR netto. Das genannte Budget ist einzuhalten.
Stufenweise Vergabe, siehe II.2.4); Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen bzw. einer Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Homburg
NUTS-Code: DEC05 Saarpfalz-Kreis
Postleitzahl: 66424
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Arbeitssprache ist deutsch. Anträge in anderer Sprache werden ausgeschlossen.
2) Für den Teilnahmeantrag sind die auf subreport zur Verfügung gestellten Formblätter (FB) entsprechend II.2.9) zu verwenden. Die FB sind um die geforderten Angaben und Nachweise zu ergänzen. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Inhaltliche Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Formale Erweiterungen können zulässig sein, sofern dies in den FB ausdrücklich zugelassen wird (z. B. Ergänzung weiterer Mitbewerber). Bewerber haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung entweder:
— die FB nebst beigefügten Nachweisen,
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) unter https://www.evergabe.de/assets/imagescms/Anleitung_und_Formular_EEE.PDF (mit den vollständigen in der vorliegenden Bekanntmachung geforderten Inhalten, was vom Bewerber zu beachten ist) als vorläufigen Nachweis, vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen, Bietergemeinschaften (BG), usw. sind die Unterlagen/die EEE auch für diese anzugeben. BG's, die sich erst nach Einreichung eines Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Ein Wechsel der Identität des Bieters oder der BG ist nicht zugelassen. Nach Ablauf der Eingangsfrist eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Die Bewerber haben selbst dafür Sorge zutragen, dass ihre Bewerbungsunterlagen rechtzeitig bei der angegebenen Stelle eingehen.
3) Wichtig: Seit dem 18.10.18 besteht die Pflicht zur eVergabe. Die Kommunikation und die Abgabe der Teilnahmeanträge erfolgt gem. § 53 (1) VgV ausschließlich elektronisch über subreport. Die zum Download bereitgestellten Unterlagen sind auf www.subreport.de frei verfügbar. Um regelmäßig über Informationen/Rückfragen in Kenntnis gesetzt zu werden und für die Abgabe der Teilnahmeanträge, ist eine Registrierung erforderlich. Diese ist für die Bieter kostenfrei. Teilnahmeanträge oder Angebote, die nicht über subreport, sondern per E-Mail, schriftlich auf dem Postweg oder persönlich eingehen, werden ausgeschlossen. Es wird empfohlen, dass sich interessierte Bewerber/Bieter rechtzeitig mit den technischen Anforderungen des Vergabeportals vertraut machen.
4) Der AG behält sich vor, bei Bedarf von den Bietern Folgeangebote einzuholen. Wenn der AG Verhandlungen führt, wird jeder Bieter zu einem Verhandlungsgespräch eingeladen. Hierzu behält sich der AG aufgrund der derzeit noch bestehenden Kontaktbeschränkungen und Verhaltensregeln vor, die ggf. zu führenden Verhandlungsgespräche per Videokonferenz durchzuführen.
5) Die Lph 9 – Objektbetreuung ist in der Laufzeit unter II.2.7) nicht enthalten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Siehe § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.