Vergabeverfahren Mandatardienstleistungen für Bürgschaftsverfahren Referenznummer der Bekanntmachung: 85/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.saarland.de/mwaev/DE/home/home_node.html
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabeverfahren Mandatardienstleistungen für Bürgschaftsverfahren
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes beabsichtigt, ein geeignetes Unternehmen mit Mandatardienstleistungen zur Begleitung von Bürgschaftsverfahren des Landes zu beauftragen.
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Unterstützungsleistungen in der Funktion eines Mandatars zur Begleitung von Bürgschaftsverfahren. Die Mandatartätigkeit umfasst insbesondere die Entgegennahme, Prüfung, Bearbeitung, Abwicklung von Anträgen auf Gewährung von Landesbürgschaften sowie die Bürgschaftsverwaltung und Ausfallschadensbearbeitung unter Berücksichtigung aller einschlägigen rechtlichen Rahmenbedingungen einschließlich des Beihilfe- und Haushaltsrechts. Zudem soll der Mandatar verbundene, nicht zwingend einzelfallbezogene Leistungen erbringen, u.a. bei Voranfragen zu Bürgschaftsanträgen. Die Einzelheiten des Leistungsumfangs ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung.
Die zu betreuenden Bürgschaftsverfahren betreffen primär Bürgschaftsprogramme des Saarlandes. Optional kann der Mandatar auch mit Leistungen im Zusammenhang mit der Abwicklung von Bund-Länder-Bürgschaften und Länder-Länder-Bürgschaften beauftragt werden. Ein Anspruch des erfolgreichen Bieters besteht insoweit jedoch nicht. Vielmehr behält sich der Auftraggeber vor, bei Bund-Länder-Bürgschaften die jeweils bereits beauftragten Mandatare des Bundes mit der Begleitung der Verfahren zu betrauen.
Verlängerungsoption: Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, sofern der Auftraggeber einer Vertragsverlängerung nicht binnen einer Frist von sechs Monaten vor Laufzeitende widerspricht. Der Vertrag endet spätestens nach sechs Jahren ab dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung.
Liegen mehr als 3 Teilnahmeanträge vor, die alle bekannt gemachten Kriterien erfüllen, werden die 3 Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl anhand folgender Kriterien ausgewählt und zur Abgabe von Erstangeboten aufgefordert:
a) Gesamtzahl der im Unternehmen tätigen Mitarbeiter der Kategorie 1 Berufsträger (Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte - nach Köpfen; Mehrfachqualifikationen zählen nicht doppelt) im Bereich von Dienstleistungen bei Bürgschaftsverfahren der öffentlichen Hand: Der Bewerber erhält für jeden im Unternehmen tätigen Mitarbeiter der Kategorie 1, der über Erfahrungen im Bereich von Dienstleistungen bei Bürgschaftsverfahren der öffentlichen Hand verfügt, einen Punkt, maximal 5 Punkte.
b) Gesamtanzahl der Referenzen: Für jede vorgelegte und als vergleichbar anzuerkennende (= wertbare) Referenz erhält der Bewerber 2 Punkte, maximal 10 Punkte.
c) Qualität der Referenzen
- Der Bewerber erhält für jede Referenz, die eine Tätigkeit als Bürgschaftsmandatar für einen öffentlichen Auftraggeber (§ 99 GWB) zum Gegenstand hat, 5 Punkte, maximal 25 Punkte.
- Der Bewerber erhält für jede Referenz, die die Behandlung von beihilferechtlichen Fragestellungen zum Gegenstand hat, 3 Punkte, maximal 15 Punkte.
Haben mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl und kommt es dadurch zu einer Überschreitung der geplanten Höchstzahl, so werden alle betroffenen Bewerber, d. h. die mit dem Drittbesten nach Punkten gleichauf liegenden Bewerber, zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert.
Verlängerungsoption: Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, sofern der Auftraggeber einer Vertragsverlängerung nicht binnen einer Frist von sechs Monaten vor Laufzeitende widerspricht. Der Vertrag endet spätestens nach sechs Jahren ab dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.) Kopie eines Auszugs aus dem Handels-, Partnerschafts- oder Berufsregister; der Auszug darf nicht älter sein als drei Monate, gerechnet von dem Schlusstermin der Teilnahmeanträge. Ausländische Bewerber legen einen vergleichbaren Nachweis vor. Bieter, die aufgrund ihrer Rechtsform in keinem Register eingetragen sind, legen eine Eigenerklärung vor, dass keine Eintragungspflicht besteht.
2.) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB (Formblatt F1)
3.) Kurze Darstellung des Unternehmens einschließlich Angaben zur Unternehmensgröße, zu Tätigkeits- und Beratungsfeldern und Standorten (max. 2 Seiten)
4.) Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem Gesetz über die Sicherung von Sozialstandards, Tariftreue und fairen Löhnen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Saarland (Saarländisches Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz, STFLG) vom 8. Dezember 2021 gemäß amtlichem Muster (Anlage)
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Die vorstehend geforderten Erklärungen sind für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und im Falle einer Eignungsleihe vom Eignungsgeber gesondert vorzulegen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist auch das Formblatt F5 ausgefüllt vorzulegen.
1.) Angabe des Gesamtumsatzes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Formblatt F2)
2.) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (Bestätigung des Versicherungsunternehmens) mit einer Versicherungssumme von mind. EUR 5,0 Mio. je Versicherungsfall, zweifach maximiert im Versicherungsjahr. Alternativ kann eine unwiderrufliche Deckungszusage eines Versicherungsunternehmens vorgelegt werden, die bescheinigt, dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der oben genannten Mindestsumme und der genannten Maximierung abgeschlossen werden wird. Die Versicherungsbestätigung bzw. die Deckungszusage darf nicht älter sein als sechs Monate, gerechnet von dem Schlusstermin der Teilnahmeanträge.
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Die vorstehend geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und im Falle einer Eignungsleihe vom Eignungsgeber gesondert vorzulegen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist auch das Formblatt F5 ausgefüllt vorzulegen.
1.) Personal
1a) Eigenerklärung zur Anzahl der im Unternehmen tätigen Mitarbeiter (nach Köpfen), gegliedert in zwei Kategorien: Kategorie 1: Berufsträger (Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte); Kategorie 2: Sonstige Mitarbeiter.
1b) Eigenerklärung zur Anzahl der im Unternehmen tätigen Mitarbeiter (nach Köpfen), die über Erfahrungen im Bereich von Dienstleistungen bei Bürgschaftsverfahren der öffentlichen Hand verfügen, gegliedert in zwei Kategorien: Kategorie 1: Berufsträger (Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte); Kategorie 2: Sonstige Mitarbeiter.
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Die Angaben beziehen sich auf den Stichtag 31.12.2021. Der Begriff "Mitarbeiter" umfasst auch Geschäftsführer und Gesellschafter des Unternehmens. Für die Erklärungen ist Formblatt F3 zu verwenden. Im Falle einer Eignungsleihe muss der Nachweis (Formblatt F3) vom Eignungsgeber vorgelegt werden. Zudem ist eine Verpflichtungserklärung (Formblatt F6) vorzulegen.
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2.) Referenzen
Eigenerklärung über mindestens eine Referenz mit folgenden Mindestanforderungen:
Eine Referenz über die Ausführung von Leistungen, die mit den verfahrensgegenständlichen Leistungen vergleichbar sind. Als vergleichbare Leistungen gelten die Beratung und Begleitung eines Auftraggebers i. S. d. § 99 GWB im Zusammenhang mit der Konzeption, Vergabe und/oder Abwicklung von öffentlichen Bürgschaften.
Die Referenz muss aus den letzten fünf Jahren stammen.
Es ist eine aussagekräftige Kurzdarstellung je Referenz auf Formblatt F4 (jeweils maximal 2 DIN A4-Seiten je Referenz) einzureichen. Die Darstellung enthält folgende Angaben:
- Gegenstand der Referenzleistung;
- Auftragswert;
- Angabe des Auftraggebers einschließlich Anschrift;
- Angabe des Ausführungszeitraums;
- Kurzbeschreibung der vom Bewerber erbrachten Leistungen.
Im Falle einer Eignungsleihe muss der Nachweis (Formblatt F4) vom Eignungsgeber vorgelegt werden. Zudem ist eine Verpflichtungserklärung (Formblatt F6) vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Bewerbergemeinschaften: Bewerbergemeinschaften haben in ihrem Teilnahmeantrag jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Verfahrens sowie des Vertrages zu benennen. Hierfür ist Formblatt F5 zu verwenden.
2. Eignungsleihe: Ein Bewerber kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Hierfür ist das Formblatt F6 zu verwenden. Die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, haben die geforderten Erklärungen und Nachweise zu den Ausschlussgründen und zu den entsprechenden Eignungskriterien vorzulegen. Eine Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmer für die berufliche Befähigung oder die berufliche Erfahrung ist nur möglich, wenn diese Unternehmen die Arbeiten ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Hinweis: Soweit sich ein Bewerber zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen und/oder der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf Kapazitäten oder Referenzen von verbundenen Unternehmen oder Konzerngesellschaften berufen möchte, unterfällt diese Möglichkeit den Vorschriften über die Eignungsleihe. Auch beherrschte oder abhängige Konzerngesellschaften sind, solange sie rechtlich selbständig sind, "andere Unternehmen" im Sinne von § 47 Abs. 1 VgV (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.04.2019, Verg 36/18).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YP3RK53
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.saarland.de/mwaev/DE/themen-aufgaben/weitere_aufgaben/vergabekammern/vergabekammern_node.html
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. In diesem Zusammenhang sei auf die § 160 Abs. 3, § 134 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt ist:
§ 160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 134 Abs. 1, Abs. 2 GWB:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.