kindergarten marpingen-alsweiler architektenleistungen - auftragsvergabe Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-07-marpingen-kiga-architekt
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marpingen
NUTS-Code: DEC06 St. Wendel
Postleitzahl: 66646
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://marpingen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
kindergarten marpingen-alsweiler architektenleistungen - auftragsvergabe
Die Gemeinde Marpingen plant die Erweiterung des kommunalen Kindergartens in Alsweiler durch einen Anbau (2.BA).
Ende 2020 wurde mit dem Umbau und der Erweiterung des Kindergartens, Bauabschnitt 1, begonnen. Der 1.BA befindet sich jetzt in den letzten Zügen zur Fertigstellung. Im 2. BA soll ein Anbau geplant und erbaut werden.
Nachdem die freiwillige Ganztagsschule aus dem Obergeschoss in angemietete Container untergebracht wurde, wurden im 1. BA zwei neue Kindergartengruppen im Obergeschoss und 2 neue Krippengruppen im Erdgeschoss ausgebaut. Durch die Erweiterung der 2 Krippengruppen und 2 Kindergartengruppe sind im Moment 5 Krippengruppen und 5 Kindergartengruppen vorhanden.
Nach Rücksprache mit den zuständigen Stellen (Kreis-, Landesjugendamt und Ministerien) müssen noch weitere Gruppen mit den dazugehörigen Nebenräumen vorgesehen werden. Erste diesbezügliche Vorüberlegungen haben ergeben, dass dies nur mittels eines Anbaus möglich ist, der in einem 2. Bauabschnitt realisiert werden soll.
Der Anbau soll mindestens zwei neue Kindergartengruppen mit den dazugehörigen Förder- und Nebenräumen, 2 Bewegungsräume, ein Elternraum, Personalräume, ein Aufzug und eine neue Mensa enthalten. Die benötigten Mindestgrößen für das Raumprogramm sind nach dem "Raumprogramm für Kindertageseinrichtungen vom Ministerium für Bildung und Kultur Saarland" anzupassen und einzuhalten! Die bestehende Raumstruktur ist bei der Planung zu beachten und bei Bedarf zu integrieren.
Die Außenanlage für die Kinder, sowie die Planung der Zufahrt und den Parkplätzen sollte in das Gesamtkonzept passen.
Zurzeit wird das Essen von einem Cateringunternehmen angeliefert und vor Ort in der bestehenden Küche angerichtet. Es besteht momentan die Überlegung, die komplette Zubereitung der Speisen vor Ort zu tätigen. Hierfür muss dann noch geprüft werden, ob die Küche für die Anzahl der Kinder ausgelegt und mit den notwendigen Geräten ausgestattet ist.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Architektenleistungen Objektplanung (Leistungsphasen 1-9 des § 34 HOAI).
Kommunaler Kindergarten Marpingen-Alsweiler Schulstraße 11 66646 Marpingen
Die Gemeinde Marpingen plant die Erweiterung des kommunalen Kindergartens in Alsweiler durch einen Anbau (2.BA).
Ende 2020 wurde mit dem Umbau und der Erweiterung des Kindergartens, Bauabschnitt 1, begonnen. Der 1.BA befindet sich jetzt in den letzten Zügen zur Fertigstellung. Im 2. BA soll ein Anbau geplant und erbaut werden.
Nachdem die freiwillige Ganztagsschule aus dem Obergeschoss in angemietete Container untergebracht wurde, wurden im 1. BA zwei neue Kindergartengruppen im Obergeschoss und 2 neue Krippengruppen im Erdgeschoss ausgebaut. Durch die Erweiterung der 2 Krippengruppen und 2 Kindergartengruppe sind im Moment 5 Krippengruppen und 5 Kindergartengruppen vorhanden.
Nach Rücksprache mit den zuständigen Stellen (Kreis-, Landesjugendamt und Ministerien) müssen noch weitere Gruppen mit den dazugehörigen Nebenräumen vorgesehen werden. Erste diesbezügliche Vorüberlegungen haben ergeben, dass dies nur mittels eines Anbaus möglich ist, der in einem 2. Bauabschnitt realisiert werden soll.
Der Anbau soll mindestens zwei neue Kindergartengruppen mit den dazugehörigen Förder- und Nebenräumen, 2 Bewegungsräume, ein Elternraum, Personalräume, ein Aufzug und eine neue Mensa enthalten. Die benötigten Mindestgrößen für das Raumprogramm sind nach dem "Raumprogramm für Kindertageseinrichtungen vom Ministerium für Bildung und Kultur Saarland" anzupassen und einzuhalten! Die bestehende Raumstruktur ist bei der Planung zu beachten und bei Bedarf zu integrieren.
Die Außenanlage für die Kinder, sowie die Planung der Zufahrt und den Parkplätzen sollte in das Gesamtkonzept passen.
Zurzeit wird das Essen von einem Cateringunternehmen angeliefert und vor Ort in der bestehenden Küche angerichtet. Es besteht momentan die Überlegung, die komplette Zubereitung der Speisen vor Ort zu tätigen. Hierfür muss dann noch geprüft werden, ob die Küche für die Anzahl der Kinder ausgelegt und mit den notwendigen Geräten ausgestattet ist.
Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung einzelner Leistungsphasen vor. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Im Falle des Abrufs von Leistungsphasen ist der Auftragnehmer verpflichtet, die jeweiligen Leistungen zu erbringen.
Das Projekt wird mit öffentlichen Mitteln gefördert. Die wirtschaftliche Umsetzung sowie die Begleitung bei Terminen und die Erstellung von Unterlagen für den Zuwendungsempfänger ist erforderlich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Architektenleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.3bstoff.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Teilnahmeunterlagen gemäß dieser Bekanntmachung sowie nach den Vergabeunterlagen sind gegliedert nach der Aufzählung gemäß der Liste der dem Teilnahmeantrag beizufügenden Unterlagen (vgl. Vergabeunterlagen) einzureichen,
2) Eine Mehrfachbewerbung z. B. in Form einer Einzelbewerbung und zusätzlich in einer oder in mehreren Bewerbergemeinschaften führt im Sinne eines möglichst umfassenden Wettbewerbs zum Ausschluss aller Bewerbungen,
3) Es erfolgt eine pflichtgemäße Ermessensentscheidung, ob fehlende oder inhaltlich falsche Unterlagen, die gemäß dieser Bekanntmachung und gemäß der Vergabeunterlagen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben waren, nachgefordert werden,
4) Zur Erläuterung von Honorarfragen ist der Erlass des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 5.8.2019 zu beachten,
5) Auf der zweiten Stufe dieses VgV-Verfahrens erfolgt eine wettbewerbsähnliche Aufgabenstellung gemäß § 77 Abs. 2 VgV,
6) Der Beginn der Leistungen erfolgt nach dem Zuschlag.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YC1RK4H
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß §§ 160, 134, 135 GWB