Durchführung einer Verkehrserhebung im SPNV im Saarland Referenznummer der Bekanntmachung: Verkehrserhebung_2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Völklingen
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66333
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung einer Verkehrserhebung im SPNV im Saarland
Durchführung einer Verkehrserhebung auf der Schiene (DB, vlexx, Saarbahn) im Jahre 2022/23 im SPNV im Saarland.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die ausführliche Leistungsbeschreibung ist den beigefügten Vergabeunterlagen, hier insbesondere Anlage 2, zu entnehmen.
Der Vertrag beginnt mit seiner Unterzeichnung und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit vollständiger Auftragserfüllung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Insoweit wird auf die beigefügten Vergabeunterlagen, hier Anlage 3, Eignungs- und Zuschlagskriterien verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.