Masterplan Zukunftssichere Wasserversorgung im Saarland 2040
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66115
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vewsaar.de
Abschnitt II: Gegenstand
Masterplan Zukunftssichere Wasserversorgung im Saarland 2040
Erstellen des Masterplans 2040 als Entscheidungshilfe für die saarländischen Wasserversorgungsunternehmen als Grundlage zur Sicherung der Qualität der Wasserversorgung
Saarland
Gegenstand sind die gutachterlichen und beratenden Leistungen in der Wasserversorgung.
Aufgabenstellung Masterplan „Zukunftssichere Wasserversorgung im Saarland 2040“ Um die hohe Qualität der saarländischen Wasserversorgung auch in Zukunft aufrecht zu erhalten, sind nachhaltige Investitionen in die Infrastruktur erforderlich. Damit die 45 saarländischen Wasserversorgungsunternehmen hierzu in der Lage sind, ist eine sichere Finanzierung, unter anderem durch entsprechend kalkulierte Wasserpreise, erforderlich.
Bei der langfristigen Sicherstellung der Qualität spielen häufig Herausforderungen wie demographische Entwicklung, Klimawandel, steigende Qualitätsanforderungen aber auch veränderte Kreditbedingungen eine wichtige Rolle. Um diese Herausforderungen zu konkretisieren und Lösungsansätze zu entwickeln, ist die Erstellung des Masterplans „Zukunftssichere Trinkwasserversorgung im Saarland 2040“ vorgesehen. Es sollen die Weichen gestellt werden, um auch in Zukunft die Qualität der Wasserversorgung gewährleisten zu können.
Der Masterplan 2040 schafft Entscheidungshilfen für die saarländischen Wasserversorger, auf deren Grundlage sie auch vor dem Hintergrund zukünftiger Herausforderungen die Qualität der Wasserversorgung gewährleisten können. Dazu gliedert sich der Masterplan in 5 Themenkreise.
Themenkreis 1:
Das Ökologische Wasserversorgungskonzept Saar (ÖWAV) aus dem Jahr 1996 wird evaluiert. Hierzu ist die IST-Versorgungssituation aller saarländischen WVUs mit den Ergebnissen des ÖWAV zu vergleichen. Es gilt eine Prüfung der Grundlagen des ÖWAV auf Gültigkeit hinsichtlich Quantität und Qualität durchzuführen. Die im ÖWAV formulierten Leitziele müssen überprüft und gegebenenfalls korrigiert und angepasst werden. Zudem gilt es folglich eine Bewertung und Überprüfung der umgesetzten Maßnahmen des ÖWAV anzuschließen. Darauf aufbauend werden die Leitziele des ÖWAV für die nächsten 20 Jahre fortgeschrieben.
Themenkreis 2:
Die Ist-Situation der saarländischen Versorgungsunternehmen wird erfasst. Dazu werden die Strukturdaten der Versorger erhoben und sowohl in Form von Berichten als auch als landesweiter Geodatensatz (GIS) und darauf aufbauendem digitalen Kartenlayer (GIS) dargestellt.
Themenkreis 3:
Für die Abschätzung der zukünftigen Entwicklung der Wasserressourcen wird das aktuelle Grundwasserdargebot dargestellt und mit Langzeitbeobachtungen, Stresstests und Klimaprojekten eine Prognose mit Zeithorizont bis 2040 erstellt. Von den Auftragnehmern ist die Bevölkerungsentwicklung und der zukünftige Trinkwasserbedarf abzuschätzen, insb. hinsichtlich des Tagesspitzenbedarfs während Hitzeperioden. Aus den Bilanzen sind zukünftige Mehrbedarfe abzuleiten. Außerdem ist die Versorgungssicherheit zu bewerten. Aus den erhobenen Daten und Bewertungen sind Maßnahmen abzuleiten und Handlungsempfehlungen zu entwickeln.
Themenkreis 4:
Abschließend wird die Finanzierung einer dauerhaften Infrastruktur als Herausforderung der saarländischen Wasserversorgung untersucht. Dazu gehören neben der nachhaltigen Finanzierung der Wasserversorgung auch die Darstellung der Wasserpreis- und Wassergebührenkalkulation und deren Unterschiede. Die Aufgaben dieses TKs beziehen sich darüber hinaus auf die Definition von abgestimmten Kalkulationsansätzen für die Preis- und Gebührengestaltung, die Darstellung grundsätzlicher Ansätze für unternehmensübergreifende Zusammenarbeiten und die Ausarbeitung des Human Resource Planning.
Themenkreis 5:
Als Schlussfolgerung der Studie „Masterplan 2040“ wird ein Leitfaden der „guten wasserfachlichen Praxis“ für die WVUs erarbeitet. Dieser soll die betriebswirtschaftlichen, technischen und rechtlichen Leitlinien für eine nachhaltige Wasserversorgung liefern.
Die unter III.1.1), III.1.2) und III.1.3 geforderten Angaben, Nachweise und Eigenerklärungen sind mit der Bewerbung vorzulegen (einzutragen in die auf Subreport zur Verfügung gestellten Formblätter). Voraussetzung für die weitere Teilnahme am Verfahren ist die Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit der abgefragten Angaben, Nachweise und Erklärungen.
Eine Bewertung erfolgt anhand der unter III.1.3) beschriebenen Kriterien. Die Bewerber mit den höchsten Bewertungszahlen werden ausgewählt und aufgefordert, am weiteren Verfahren teilzunehmen.
Bei Punktegleichstand wird gelost.
Mit der Projektbearbeitung soll unmittelbar nach Beauftragung begonnen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Eigenerklärung, dass keine Personen im Zuständigkeitsbereich des Bewerbers tätig sind, die zum Ausschluss von Personen gemäß § 6 VgV führen.
b) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen.
c) Allgemeine Angaben zum Bewerber gemäß Formblatt; es wird darauf hingewiesen, dass Mehrfachbewerbungen einzelner Bewerber oder von Mitgliedern einer BG/ARGE zum Ausschluss aller betroffenen Angebote führen können.
d) Eigenerklärung zu § 43 Abs. 1 VgV: Namentliche Nennung der tatsächlichen Leistungserbringer, gegliedert in Projektleiter im Auftragsfall, Stellvertreter des Projektleiters, Projektingenieure und Bauleiter unter Angabe der von ihnen im Auftragsfall bearbeitenden Teilleistungen. Für den im Auftragsfall Projektverantwortlichen und seinen Stellvertreter ist mit der Bewerbung ein Nachweis der Befähigung für die vorliegende Aufgabenstellung (z. B. Kammernachweis) und ein fachlicher Lebenslauf vorzulegen;
e) Angaben über die beabsichtigte Weitergabe des Auftrages oder eines Teils des Auftrages.
Die vorgenannten Nachweise/Eigenerklärungen sind mit der Bewerbung fristgerecht, unterschrieben, vollständig vorzulegen. Bei Bewerbergemeinschaften (BG) und Arbeitsgemeinschaften (ARGE) jeweils von allen Mitgliedern der BG/ARGE. Details, die bei den Angaben zu berücksichtigen sind, sind in den auf Subreport zur Verfügung gestellten Formblättern zu sehen. Bei BG/ARGE sind die Formblätter von den Mitbewerbern (einschließlich Nachunternehmern) ebenfalls auszufüllen.
Zusätzlich sind • eine Vollmachtserklärung für den Federführenden,
• eine Erklärung über die Rechtsform und die gesamtschuldnerische Haftung,
• eine Erklärung für das Vorhandensein einer Haftpflichtversicherung mit den geforderten Rahmenbedingungen für die BG/ARGE mit den Bewerbungsunterlagen vorzulegen.
a) Nachweis einer entsprechenden und aktuellen (nicht älter als 12 Monate) Berufshaftpflichtversicherungsdeckung bei einem Versicherer gemäß § 45 (1) 3 VgV in Höhe [Betrag gelöscht] EUR für Personen sowie [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden bzw. bei geringeren Deckungssummen eine zusätzliche Erklärung der Versicherungsgesellschaft über die Bereitschaft einer Erhöhung der Deckungssumme im Auftragsfalle.
b) Eigenerklärung und aktuelle Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes, dass keine Steuerschulden bestehen (nicht älter als 6 Monate), bei BG jeweils von allen Mitgliedern der BG/ARGE bzw. Nachunternehmern.
a) Technische Leistungsfähigkeit: Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit sind folgende Referenzen vom Bewerber/der BG/ARGE vorzulegen:
Die Angaben zu den Referenzen sind in die zur Verfügung gestellten Formblätter (FB) einzutragen.
Grundsätzliche Voraussetzungen:
- Vollständige und wahrheitsgemäße Angaben.
- Wertbar sind max. 3 Referenzobjekte im Zeitraum der letzten 10 Jahre
Der Beginn der gewählten Referenz ist das Datum der Auftragserteilung und als Bearbeitungsende gilt das Datum der rechtsgeschäftlichen Abnahme.
Ein Referenzobjekt kann sowohl für eine, wie auch mehrere Wertungskriterien in Frage kommen, wenn Sie die nachstehenden Mindestanforderungen erfüllen. Dies ist in diesem Fall explizit anzugeben.
Mit den drei gewählten Referenzobjekten sind folgende Mindestanforderungen zu erfüllen:
1. Für alle Referenzobjekte ist mindestens ein Themenschwerpunkt im Rahmen eines Gurtachtens erarbeitet worden (s. auch Bewerbungsboden F1.1):
- Grundwasserbetrachtung
- Folgen des Klimawandels
- Strukturgutachten der Wasserversorgung
- Finanzielle Betrachtung der Wasserpreiskalkulation/Gebührenkalkulation
2. Mit mindestens einem Referenzobjekt sind Erfahrungen mit der Planung und Realisierung von Projekten mit öffentlichen Auftraggebern nachzuweisen.
3. Bei mindestens einem Referenzprojekt handelt es sich um ein mit öffentlichen Mitteln gefördertes Projekt.
Es erfolgt ein Ausschluss, sofern diese drei Mindestanforderungen nicht in mindestens einem Referenzobjekt nachgewiesen werden.
Die Erfüllung einer wertbaren Mindestanforderung erhält jeweils die angegebenen Wertungspunkte; es sind somit insgesamt 75 Punkte möglich.
Zusatzpunkte werden vergeben, wenn es sich bei dem Referenzprojekt um ein Projekt in der saarländischen Wasserversorgung handelt (maximal 15 Punkte).
Maximal 9) Punkte können erzielt werden.
b) Berufliche Leistungsfähigkeit (Personalstärke):
Hierfür ist die Anzahl der Mitarbeiter mit jeweiliger Qualifikation zu benennen.
Zur Wertung ist die aktuelle Anzahl der fachlich qualifizierten Mitarbeiter im technischen Bereich zur Bearbeitung und Betreuung der Maßnahme entscheidend.
Der Nachweis zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist zu erbringen.
Anzahl der fachlich qualifizierten Mitarbeiter: 5 Personen, 5 Punkte Anzahl der fachlich qualifizierten Mitarbeiter: > 5 Personen, 10 Punkte Maximal 10 Wertungspunkte können erzielt werden.
Örtliche Präsenz:
x < 50 km, 20 Punkte; 50 km ≤ x < 150 km, 10Punkte; x ≥ 150 km, 0 Punkte Maximal 20 Wertungspunktekönnen erreicht werden.
Insgesamt können130 Punkte erreicht werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Fristgerechte, vollständige und unterschriebene Einreichung der Bewerbungen.
b) Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen.
c) Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
d) Änderungen an den Eintragungen müssen zweifelsfrei sein.
e) Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen, Nachweise und Referenzen berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen bleiben bei der Wertung unberücksichtigt.
f) Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss aus dem Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen oder Unternehmen innerhalb verschiedener Bewerbungen von Bietergemeinschaften. In diesem Fall werden alle betroffenen Bewerbungen ausgeschlossen.
g) Die Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich in digitaler Form zur Verfügung gestellt.
h) Evtl. auftretende Fragen sind über www.subreport.de unter „Bieterkommunikation“ zu stellen.
i) Arbeitssprache ist deutsch. Anträge müssen in deutscher Sprache verfasst und eingereicht werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]