Abrechnungsprüfung vertragsärztlicher und vertragszahnärztlicher Leistungen nach § 106d SGB V Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-AB-06

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Abrechnungsprüfung vertragsärztlicher und vertragszahnärztlicher Leistungen nach § 106d SGB V

Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-AB-06
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
85321000 Verwaltungsdienste im Sozialwesen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die IKK Südwest schreibt die Durchführung der Abrechnungsprüfung in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung (BEMA-Teil 1) nach § 106d SGB V sowie die Bereitstellung der korrigierten TP1/TP2-Daten für den Morbi-RSA aus.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
85321000 Verwaltungsdienste im Sozialwesen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Hauptort der Ausführung:

in den Vergabeunterlagen aufgeführt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Krankenkassen sind nach § 106d Abs. 3 SGB V verpflichtet die vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Abrechnungen auf Plausibilität und Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Die Krankenkassen prüfen die Abrechnungen der an der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Einrichtungen insbesondere hinsichtlich• des Bestehens und des Umfangs ihrer Leistungspflicht• der Plausibilität von Art und Umfang der für die Behandlung eines Versicherten abgerechneten Leistungen in Bezug auf die angegebene Diagnose, bei zahnärztlichen Leistungen in Bezug auf die angegebenen Befunde• der Plausibilität der Zahl der von dem Versicherten in Anspruch genommenen Ärzte, unter Berücksichtigung ihrer Fachgruppenzugehörigkeit.Gegenstand der hier ausgeschriebenen Leistungen ist die Datenannahme, Datenprüfung, Korrektur der Daten, Bewertung und Bereitstellung der Prüfergebnisse, Archivierung, Datenbereitstellung und Datenvernichtung gemäß §§ 110 b SGB IV sowie als zusätzliche Leistungen die Antragstellung nach § 106d Abs. 3 und Abs. 4 SGB V und die Bearbeitung der Rückläufe der KV/KZV einschließlich der Bearbeitung von Widersprüchen. Das zu verarbeitende Datenvolumen beträgt ca. 1.500.000 Einzelfallnachweise (TP1-Datensätze) und ca. 198.000 Behandlungsfallnachweise (TP2-Datensätze für BEMA- Teil 1) incl. Korrekturlieferungen pro Quartal. Die Zahlen wurden auf Basis des Abrechnungsjahres 2020 ermittelt. Die Dienstleistung ist ab dem Abrechnungsquartal 3/2021(TP1) und 4/2021 (TP2) zu erbringen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Anwenderfreundlichkeit des Web-Portals (Prüfpunkte: Bedienbarkeit, Übersichtlichkeit Datenarchivs, Auswertungs-, Auswahl- u. Filtermöglichkeiten, zusätzliche Funktionen) / Gewichtung: 30
Preis - Gewichtung: 70
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 206-537567
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
17/12/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04316
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Für die Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf die §§ 155 ff. GWB verwiesen. Hinsichtlich der zu beachtenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:

"Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der First zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/12/2021