Rahmenvereinbarung von digitaler Ausgangspost (Hybridpostdienstleistung) Referenznummer der Bekanntmachung: RVSBR_L-2021-0016
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.regionalverband-saarbruecken.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.regionalverband-saarbruecken.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung von digitaler Ausgangspost (Hybridpostdienstleistung)
Rahmenvereinbarung für digitale Ausgangspost (Hybridpostdienstleistung)
Regionalverband Saarbrücken
Fachdienst 10 - Hauptamt
Schlossplatz 1-15
66119 Saarbrücken
Die Laufzeit des Vertrages beträgt vom 01.03.2022 bis zum 29.02.2024 zunächst zwei Jahre. Dabei besteht für den Auftraggeber zweimalig die Option, den Vertrag jeweils bis zum 31.08. des Jahres um jeweils ein Jahr zu verlängern.
Der Vertrag endet somit spätestens mit Ablauf des 28.02.2026.
Der Auftraggeber geht derzeit von maximal 831.200 auf der Basis von vier Jahren Sendungen gesamt aus.
Zweimalig die Option, den Vertrag jeweils bis zum 31.08. des Jahres um jeweils ein Jahr zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis der personellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie der Zuverlässigkeit der Geschäftsleitung entsprechend den Anforderungen von § 5 EnWG. Der Nachweis gilt durch Vorlage der Anzeige gemäß § 5 EnWG als erbracht.
Eigenerklärung über den Eintrag im Handelsregister, Eigenerklärung über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft,
Eigenerklärung, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, dass die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, wie z. B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (132 a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO).
Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten im Unternehmen des Bewerbers zuzurechnen ist, innerhalb der letzten 5 Jahre rechtskräftig verurteilt ist wegen einer der folgender Strafnormen oder der entsprechenden Strafnormen anderer Staaten:
- § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
- § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tag oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nr. 2 StGB zu begehen,
- § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung, unrechtmäßige erlangte Vermögenswerte),
- § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in deren Auftrag verwaltet werden,
- § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in deren Auftrag verwaltet werden,
- § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
- § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
- §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete),
- Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
- §§ 232 und 233 StGB (Menschenhandel) oder § 233a StGB (Förderung des Menschenhandels).
Hinweis: Der Auftraggeber wird für die Bieter, die für die Vergabe des Auftrages in Betracht kommen, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß
§ 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anzufordern.
Der Bieter erklärt sich bewusst, dass er von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen werden kann, wenn er im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat.
Folgende Nachweise sind vom Bieter mit dem Angebot einzureichen:
- Eigenerklärung, dass über das Vermögen weder ein Konkurs- noch ein Vergleichsverfahren oder ein sonstiges Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde.
- Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet;
- Angaben zum Umsatz in den letzten drei Geschäftsjahren sowie Umsatz mit vergleichbaren Leistungen der letzten drei Geschäftsjahren.
- Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung
- Nachweis von mindestens drei Referenzen über einen vergleichbaren Auftrag über eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten
- Mindestjahresumsatz von 250.000 €
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).