Knappschaft Klinikum Saar GmbH - Ausschreibung Personaldienstleister - Offenes Verfahren gem. §§ 14, 15 VgV Referenznummer der Bekanntmachung: KKS2021-PD
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Püttlingen
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66346
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kksaar.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Knappschaft Klinikum Saar GmbH - Ausschreibung Personaldienstleister - Offenes Verfahren gem. §§ 14, 15 VgV
Die Knappschaftsklinikum Saar GmbH (Auftraggeberin) vergibt im Rahmen des hiesigen Vergabeverfahrens Leistungen eines Personaldienstleisters. Leistungsgegenstand ist insbesondere die Vermittlung von ärztlichem Personal, sowie von Mitarbeitern eines Krankenhauses in den Bereichen der Verwaltung und Pflege gegen Erfolgsprämie. Hierzu avisiert die Auftraggeberin den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern gem. § 21 VgV.
Knappschaftsklinikum Saar GmbH In der Humes 35 66346 Püttlingen, Knappschaftsklinikum Saar GmbH - Klinik Sulzbach An der Klinik 10 66280 Sulzbach
A. Leistungsgegenstand
Die Knappschaftsklinikum Saar GmbH (Auftraggeberin) vergibt im Rahmen des hiesigen Vergabeverfahrens Leistungen eines Personaldienstleisters. Leistungsgegenstand ist insbesondere die Vermittlung von ärztlichem Personal, sowie von Mitarbeitern eines Krankenhauses in den Bereichen der Verwaltung und Pflege gegen Erfolgsprämie. Hierzu avisiert die Auftraggeberin den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern gem. § 21 VgV.
Der Auftraggeberin sind je Stellenbesetzungsbedarf (Suchauftrag) grundsätzlich drei Stellenprofile zu übermitteln. Die späteste Rückmeldefrist, d.h. Übermittlung von Bewerberprofilen, beträgt 14 Tage ab Zugang des Suchauftrags beim Rahmenvertragspartner (Einzelauftrag). Der Auftragnehmer hat insbesondere die folgenden Teilleistungen zu erbringen:
- Übermittlung von Qualifikationsprofilen bzw. Bewerbungsunterlagen geeigneter Kandidaten
(m/w/d) an die Auftraggeberin;
- Koordinierung der Bewerbungstermine bei der Auftraggeberin;
- Bei Bedarf Teilnahme des vertraglich zugesicherten Ansprechpartners des Rahmenvertragspartners an den Bewerbungsgesprächen
- Besprechung des Vertragsangebotes mit den jeweiligen Kandidaten (z.B. zu Kündigungsfristen, Gehaltsvorstellungen)
Die vom Rahmenvertragspartner an die Auftraggeberin heranzutragenden Bewerberprofile bestehen aus mindestens den nachfolgend benannten Unterlagen:
- Lebenslauf
- Arbeitszeugnisse
- Nachweis der Berufs- bzw. Hochschulabschlüsse
- Stellenrelevante Zertifikate
- Kündigungsfrist/Verfügbarkeit
B. Ablauf des Vermittlungsvorganges
Der Ablauf des Vermittlungsvorganges richtet sich zunächst nach der Rangfolge in dem hiesigen Vergabeverfahren. Rahmenvertragspartner werden diejenigen Bieter, welche die 5 wirtschaftlichsten Angebote eingereicht haben. Mithin wird eine Reihenfolge der 5 wirtschaftlichsten Angebote gebildet (Platzierung 1-5). Anhand dieser Reihenfolge erfolgt der jeweilige Einzelabruf.
C. Vertragslaufzeit
Vertragsbeginn ist der 01.01.2022. Die Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre. Der Rahmenvertrag endet damit spätestens am 31.12.2025. Verlängerungsoptionen bestehen hingegen nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe doctari GmbH
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe PSC Personal Success Company e.K.
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der unter den Abschnitten II.1.7) und V.2.4) ausgewiesene Betrag ist ein fiktiver
Wert. Eine Veröffentlichung der tatsächlichen Beträge würde gem. § 39 Abs. 6 Nr.
3 VgV den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden.
Demnach ist der öffentliche Auftraggeber nicht verpflichtet die tatsächlichen
Beträge zu veröffentlichen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6RYY03
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de