Rahmenvereinbarung mit einem Handelspartner für den Bezug von Microsoft Lizenzen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-MS-08
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung mit einem Handelspartner für den Bezug von Microsoft Lizenzen
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Beitritt der IKK Südwest zum Rahmenvertrag „U7765287“ zwischen dem Bundeministerium des Inneren und Microsoft. Im ersten Schritt soll der Beitritt zum Enterprise Agreement mit Wirkung zum 01.12.2021 erfolgen, um eine Weiterführung der Software Assurance sicherzustellen. Die IKK Südwest hat am 11.06.2019 die Ergänzungen zum Enterprise Vertrag M23, M97, N77-7-QIKJHMFTT und N79-7-T7CHUXE42 abgeschlossen. Die Online Dienste (Cloud-Verträge) sollen Bestandteil des neuen Vertrags werden. Zur Zeit werden allerdings noch keine Online Lizenzen benötigt. Weitere Verträge können Bestandteil des Vertrages werden. Ziel ist die Auswahl eines Auftragnehmers, der die IKK Südwest bei dem Beitritt zum und der Abwicklung des Rahmenvertrages berät und unterstützt
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Auftragnehmer hat insbesondere folgende Leistungen zu erbringen:• Lieferung der jeweils bestellten Software und Einräumung der entsprechenden Rechte daran für dieVersorgung von ca. 1725 Arbeitsplätzen und ca. 10 physikalischen Servern• Bereitstellung etwaiger Mehrwert-Leistungen des Lizenzgebers im Rahmen des Lizenzerwerbs und im Rahmen der Software-Assurance• Unterstützung im Software-Assetmanagement wie z.B. Zulieferung aller Aktivierungs-Informationen (Lizenzschlüssel) in elektronischer und maschinenlesbarer Form, aktuelle Dokumentation der gelieferten Lizenzen (Art und Umfang) in schriftlicher und elektronischer Form• Beratung zur richtigen Lizenzierungsstrategie und zu diesbezüglichen Optimierungsmöglichkeiten• Unterstützung des Auftraggebers beim Nachweis einer bestehenden Lizenzierung gegenüber dem Hersteller Microsoft während der Vertragslaufzeit• Unterstützung des Auftraggebers bei der Verwaltung der Lizenzen.• Lieferung einer zu dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung aktuellen Microsoft Preisliste (Auflistung aller über den BMI Vertrag zu beziehenden Produkte mit aktuellem Tagespreis).Mit Beginn des Beitritts zum Rahmenvertrag wird für die bestehenden Lizenzen in Form von Software Assurance (SA) ein Großteil der Leistungen anfallen, die im ersten Jahr insgesamt über den Rahmenvertrag mit dem Auftragnehmer bezogen werden. In den Folgejahren kommen im Rahmen von True-Ups (aktualisierte Lizenzbedarfsmeldung mit der Möglichkeit fehlende Lizenzen nach zu ordern) ggf. weitere Lizenzen inklusive Software Assurance hinzu.Als Vertragsform ist ein sogenannter Bezugsvertrag vorgesehen. Die während der Vertragslaufzeit bestellten Mengen richten sich ausschließlich nach dem Bedarf des Auftraggebers. Eine Mindestabnahmemenge kann nicht garantiert werden. Höchstabnahmemengen sind in der Leistungsbeschreibung entsprechend festgelegt.Sofern bei einzelnen Positionen die maximale Abrufmenge aus Punkt „4.3 Auflistung Lizenzbestand zukünftig“ erreicht wird, besteht der Vertrag fort und die übrigen Positionen dürfen weiterhin abgerufen werden, bis jeweils die maximale Abrufmenge erreicht wird oder die Vertragslaufzeit endet.Die Rahmenvereinbarung verliert ihre Wirkung und der Vertrag endet bei Erreichen der maximalen Gesamtabrufmenge aller Positionen unter Punkt „4.3 Auflistung Lizenzbestand zukünftig“ oder die angegebene Vertragslaufzeit ist erreicht.Die Möglichkeit des Auftraggebers, in den Grenzen des § 132 GWB weitere Einzelabrufe vor Erreichen der maximalen Abrufmenge zu beauftragen, bleibt unberührt.Sofern Leistungen des Auftragnehmers einen Beitritt des Auftraggebers zu weiteren BMI Konditionenverträgen voraussetzen, ist der Auftraggeber als Mitwirkungsleistung zu einem solchen Beitritt bereit.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40472
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Für die Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf die §§ 155 ff. GWB verwiesen. Hinsichtlich der zu beachtenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der First zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.