Neubau Ausstellungs- und Besucherzentrum Nationalpark Hunsrück-Hochwald in Nonnweiler / Otzenhausen - Sanitär- und Heizungsanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: NPT-400.01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nonnweiler
NUTS-Code: DEC06 St. Wendel
Postleitzahl: 66620
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.tribast.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Ausstellungs- und Besucherzentrum Nationalpark Hunsrück-Hochwald in Nonnweiler / Otzenhausen - Sanitär- und Heizungsanlagen
Der Zweckverband Nationalparktor Keltenpark errichtet ein Besucherzentrum mit Ausstellungsräumen und Gastronomieangebot als Ausgangs- und Ankunftspunkt für Besuche im Nationalpark Hunsrück-Hochwald.
Das Gebäude wird als hybrider Stahlbeton-Holzskelettbau mit vorgehängter, hinterlüfteter Holzfassade und flach geneigtem Gründach errichtet. Die Besonderheiten des Baukörpers liegen in einem kreuzförmigen Grundriss mit ausgerundeten Innenecken, sowie der teilweisen Einbettung in das Gelände, so dass Besucher*innen die natürliche Topgraphie im Inneren des Gebäudes überwinden können.
Gemeinde Nonnweiler, Ortsteil Otzenhausen, Keltenpark
Für den Keltenpark ist eine Kesselanlage vom Typ Hackgutkessel mit der Leistung von 200 kW vorgesehen. Zur zwischen Speicherung der Wärme dient ein Schichtpufferspeicher mit einem Volumen von 3000L. Der mit Promat verkleidete Kamin führt senkrecht durch die Technikzentrale im 1. OG über Dach. Die Beschickung des Kessels erfolgt über eine Förderspirale. Der vorgesehen Pellet-Bunker fasst ein Volumen von rund 89 m³. Die Heizzentrale hat neben den Heizkörpern auch die Fußbodenheizung, Trinkwasserstationen, Deckensegel und die Lüftungsgeräte mit Wärme zu versorgen. Die gesamte Heizungsleitung erstreckt sich über 885 m in C-Stahl/Stahl in den Dimensionen von DN15 – DN65. Als Verbindung zwischen der Verwaltung und dem Gastro/ Ausstellungsbereich dient ein Verbindungsschacht im Boden. Hier sind die Rohrleitungen zu schweißen.
Kesselleistung: 200 kW Volumen Pufferspeicher: 3000 L Volumen Pelletbunker: 89m³ Rohrlänge: 885 m (C-Stahl/Stahl) Dimensionen: DN 15 - DN 65 Anzahl Heizkörper: 43 Stück Anzahl Deckensegel: 2 Stück Fläche FBH: ca. 450 m² Frischwasserstation: 2 Stück Pufferspeicher FWS: 2 Stück Die Trinkwasserleitung in DN 40 wird über die Bodenplatte im HAR in der Verwaltung eingeführt. Der Trinkwasserhausanschluss wird mit Hauswasserstation, Rückspülautomatik und KFR-Ventil DN 40 ausgeführt. Die gesamte Trinkwasserleitung erstreckt sich über ca. 575 m in den Dimensionen DN12 - DN40 und ist in Edelstahl auszuführen. Es befinden sich rund 16 WCs, 6 Urinale, 26 Waschtische/Ausgussbecken und 1 Dusche im Gebäude. Hiervon ist die Küche ausgeschlossen. Die Warmwasserbereitung findet über 2 Frischwasserstationen statt und versorgt die Sanitäranlagen/Sozialräume und die Küche mit Warmwasser.
Zur Versorgung der Außenbereiche dienen zwei Außenzapfstellen, die in einem in der Wand eingelassenen Edelstahlgehäuse untergebracht werden.
Hauswasserstation DN40: 1 Stück Rückspülfilter DN40: 1 Stück KFR-Ventil DN 40: 1 Stück Frischwasserstation: 2 Stück Rohrlänge: 577 m (Edelstahl) Dimension: DN 12 – DN 40 Anzahl WC: 16 Stück Anzahl Urinal: 6 Stück Anzahl WT/AB: 26 Stück Anzahl Dusche: 1 Stück Die Schmutz- und Regenwasserleitungen werden in getrennten Leitungen aus dem Gebäude geführt. Die Regenentwässerung und die Notentwässerung erfolgen im Unterdrucksystem und werden in ein Regenrückhaltebecken geführt.
Die Küchenabwässer werden zusätzlich noch über ein Fettabscheider geführt, welcher außerhalb des Gebäudes im Erdreich eingebaut wird.
Schmutzwasser Rohrlänge: 161 m (muffen loses gusseisernes Abflussrohr/(fetthaltig) Dimension: DN 50 – DN 100 Fettabscheider: NS 4 Regenwasser Rohrlänge: 203 m (PE-Rohr) Dimension: DN 50 – DN 200 Dacheinläufe: 5 Stück Noteinläufe: 5 Stück
EFRE
Finale Abnahme / Mängelbeseitigung: 10.02.2023 - Fertigstellung: 07.04.2023
- Inbetriebnahme: 10.04.2023 - 30.06.2023
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sanitär- und Heizungsanlagen
Ort: Idar-Oberstein
NUTS-Code: DEB15 Birkenfeld
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angebote können ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform eingereicht werden. Auch die gesamte Bieterkommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.saarland.de/mwaev/DE/home/home_node.html
Auf folgende Rechtsvorschrift nach GWB wird hingewiesen:
§ 160 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags.