Neubau Ausstellungs- und Besucherzentrum Nationalpark Hunsrück-Hochwald in Nonnweiler / Otzenhausen - Kälte- und Lüftungsanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: NPT-400.02
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nonnweiler
NUTS-Code: DEC06 St. Wendel
Postleitzahl: 66620
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.tribast.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Ausstellungs- und Besucherzentrum Nationalpark Hunsrück-Hochwald in Nonnweiler / Otzenhausen - Kälte- und Lüftungsanlagen
Der Zweckverband Nationalparktor Keltenpark errichtet ein Besucherzentrum mit Ausstellungsräumen und Gastronomieangebot als Ausgangs- und Ankunftspunkt für Besuche im Nationalpark Hunsrück-Hochwald.
Das Gebäude wird als hybrider Stahlbeton-Holzskelettbau mit vorgehängter, hinterlüfteter Holzfassade und flach geneigtem Gründach errichtet. Die Besonderheiten des Baukörpers liegen in einem kreuzförmigen Grundriss mit ausgerundeten Innenecken, sowie der teilweisen Einbettung in das Gelände, so dass Besucher*innen die natürliche Topgraphie im Inneren des Gebäudes überwinden können.
Gemeinde Nonnweiler, Ortsteil Otzenhausen, Keltenpark
Für die Konditionierung der Luft sind im Gebäude 2 Lüftungszentralen mit insgesamt 3 Lüftungsgeräte vorgesehen. 2 Lüftungsgeräten befinden in der Lüftungszentrale über der Gastronomie und 1 weiteres in der Lüftungszentrale über der Verwaltung. Getrennt werden die Geräte in Verwaltung, Ausstellung und Küche. Alle Lüftungsgeräte sind mit einen Heizregister und einer Wärmerückgewinnung ausgestattet. Insgesamt werden rund 12.500 m3/h ins Gebäude eingeblasen. Bei der Küche ist zu berücksichtigen, dass nur die Ablufthaube der Durchschubspülmaschine über das Lüftungsgeräte geführt wird. Die Fetthaltige Luft der Küchengeräte wird direkt über das Dach geführt. Die gesamte Lüftungsnetz erstreckt sich über 255m Wickelfalzrohr in den Dimensionen von NW 80 – NW 250 und 715m² Rechteckkanal. Für die Klimatisierung des Ausstellungsraums befindet sich ein separates Kühlregister in der Lüftungsleitung.
Die Kühlung des Gebäudes findet über eine VRF-Außenkühleinheit statt. Dieses versorgt ein separates Kühlregister in der Lüftungsleitung (Ausstellung), sowie 2 Wand-Inneneinheiten und 2 Decken-Inneneinheiten im Ausstellungsraum. Die Gesamtkälteleistung der VRF-Anlage beträgt 22,6 kW. Die gesamte Kälteleitung erstreckt sich über 125m Kupferrohr.
Lüftung Lüftungsgerät Verwaltung: 1715 m³/h / 1715 m³/h Lüftungsgerät Ausstellung: 6500 m³/h / 6500 m³/h Lüftungsgerät Küche: 4250 m³/h / 2650 m³/h Wickelfalzrohr: 255m (NW 80 – NW 250) Rechteckkanal: 715 m² Kälte VRF-Außenkühleinheit: 22,6 kW Kühlregister Lüftung: 7,0 kW Wand Inneneinheit: 3,6 kW Decken Inneneinheit: 3,6 kW Rohrlänge: 125m (Cu-Rohr)
EFRE
Finale Abnahme / Mängelbeseitigung: 10.02.2023 - Fertigstellung: 07.04.2023
- Inbetriebnahme: 10.04.2023 - 30.06.2023
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kälte- und Lüftungsanlagen
Ort: Überherrn
NUTS-Code: DEC04 Saarlouis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angebote können ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform eingereicht werden. Auch die gesamte Bieterkommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.saarland.de/mwaev/DE/home/home_node.html
Auf folgende Rechtsvorschrift nach GWB wird hingewiesen:
§ 160 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags.