Dringlichkeits-(ersatz-)beschaffung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugs HLF10 inklusive der Beladung
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]6
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.eisenbeis-ra.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tholey
NUTS-Code: DEC06 St. Wendel
Postleitzahl: 66636
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.tholey.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dringlichkeits-(ersatz-)beschaffung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugs HLF10 inklusive der Beladung
Wegen des unvorhergesehenen und nicht mehr behebbaren Ausfalls eines Löschgruppenfahrzeugs im Löschbezirk Bergweiler/Sotzweiler der Gemeinde Tholey wird dringend ein Ersatzfahrzeug benötigt. Da derzeit übliche Lieferzeiten in der Regel mehr als 18 Monate betragen sowie aus Gründen einer angestrebten Begrenzung der Kosten, sind Angebote, die sich auf ein Vorführfahrzeug beziehen, willkommen.
Gegenstand der Beschaffung ist ein HLF 10 gemäß DIN EN 1846 Teil 2-3, DIN 14502 und DIN 14530 Teil 26.
Abmessungen und Gewicht: L x B x H: ca. 7000 x 2350 x 3100 mm; zul. Gesamtgewicht 12000 kg;
Motorisierung Behördenmotor mind. 184 kW;
Radstand max. 3900 mmm.;
Sicherheitsstandard Mannschaftskabine nach ECE-R29, Besatzung 1/8 (2+3+4);
Steuerung baiserend auf CAN-Bus-Technlogie;
Löschtechnik Normaldruckpumpe FPN 10-2000 mit Displaysteuerung;
Wassertankvolumen 2000 l mit automatischer Niveauregulierung;
Schaummitteltank 120 l;
Druckzumischanlage mit einer Förderleistung von mind. 24 l/min Schaummittelzumischung, Mindestmenge je 0,1 l/min,
Stufenlose Verstellung der Zumischrate von 0,1 bis 3 %.,
Verwendung von Schaummitteln mit einer Viskosität von über 1000 Centistokes bei 20 °C;
Arbeitsbereich der Zumischanlage von 50 - 2400 l/min.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der einen Bestandteil der Vergabeunterlagen bildenden Leistungsbeschreibung.
Fahrgestell und Aufbau
Tholey
Fahrgestell: GM 12.000 kg, BB, 4x2, Euro 6, Behördenmotor, Motorleistung: mindestens 184 kW (250 PS), Radstand: max. 3.900 mm.
Getriebe: automatisiertes 12-Gang-Getriebe mit Funktion am Lenkstockhebel, Unterfahrschutz.
Aufbau: für ein Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 10 gemäß EN 1846 Teil 2-3, DIN 14502 Teil 2-3 und DIN 14530 Teil 26. Selbsttragender Grißraumaufbau in Leichtbauweise, für besonders niedrige Belade- und Entnahmehöhen im Aufbauboden integrierter Hilfsrahmen, keine Auftrittklappen oder ausfahrende Trittbretter, die die Einsatzbreite des Aufbaus vergößern.
Abmessungen und Gewicht insgesamt: L x B x H : ca. 7.000 x 2.350 x 3.100 mm, zul. Gesamtgewicht: 12.000 kg.
Aus Gründen der Dringlichkeit sowie der Kostenbegrenzung sind Angebote, die sich auf ein Vorführfahrzeug beziehen, willkommen.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der einen Bestandteil der Vergabeunterlagen bildenden Leistungsbeschreibung.
Feuerwehrtechnische Beladung
Tholey
Gegenstand der Beschaffung ist die feuerwehrtechnische Beladung des den Gegenstand des Loses 1 bildenden Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugs. Die Beladung muss die Anforderungen mindestens von HLF 10 nach DIN 14530-26 (Stand: 11/2019) erfüllen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Formblatt 124_LD oder eine EEE ist ausgefüllt vorzulegen.
1. Vorlage von mindestens zwei geeigneten Referenzen über die Ausführung vergleichbarer Aufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Lieferleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
2. Nachweis über das Bestehen eines Qualitätsmanagementsystems nach ISO 9001; andere Unterlagen über gleichwertige Qualitätssicherungssysteme werden anerkannt, sofern der Bieter nachweist, dass die vorgeschlagenen Qualitätssicherungsmaßnahmen den geforderten Qualitätssicherungsnormen entsprechen. Gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten werden anerkannt.
3. Formblatt 124_LD oder eine EEE ist ausgefüllt vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Käthe-Kollwitz-Straße 11 66115 Saarbrücken
gemäß § 55 VgV
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen: Teilnahmeanträge von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs hat der Bewerber auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er mit anderen Wirtschaftsteilnehmern Vereinbarungen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Dies gilt insbesondere auch für Bewerbergemeinschaften.
2. Bieter haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die in der Auftragsbekanntmachung oder der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages angegebenen Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) sowie Formbaltt 124_LD oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
3. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen/die EEE auch für diese abzugeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
4. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung gemäß VHB Formblatt 234 abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der Arbeitsgemeinschaft ist darzustellen.
5. Ein Wechsel der Identität des Bieters oder der Bietergemeinschaft ist nicht zugelassen.
6. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft können zum Ausschluss aller betroffenen Angebote führen, wenn der Bietergemeinschaft bzw. dem konkurrierenden Mitgliedsunternehmen der Bietergemeinschaften der Nachweis, dass die Angebote vollkommen unabhängig voneinander erstellt wurden, nicht gelingt.
7. Beabsichtigt der Bieter, bei der Erfüllung eines Auftrages die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so hat er dies anzugeben und durch Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen (gemäß VHB Fb 236) mit dem Angebot nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten (Mittel, Fähigkeiten) zur Verfügung stehen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.saarland.de/3339.htm
Siehe § 160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ort: Saarbrücken
Land: Deutschland