Hochauflösendes Massenspektrometer mit Ionenmobilitäts-Analysator und Workstation Referenznummer der Bekanntmachung: ZB-2021-082
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66041
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-saarland.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.uni-saarland.de/verwaltung/zbd/start.html
Abschnitt II: Gegenstand
Hochauflösendes Massenspektrometer mit Ionenmobilitäts-Analysator und Workstation
Art und Umfang gemäß Leistungsbeschreibung
Hochauflösendes Massenspektrometer mit Ionenmobilitäts-Analysator
Campus Homburg Kirrberger Straße 100 66421 Homburg
siehe Leistungsbeschreibung
Workstation
Campus Homburg Kirrberger Straße 100 66421 Homburg
siehe Leistungsbeschreibung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
gemäß Eigenerklärung Formblatt 124_LD
Eigenerklärung Formblatt 124_LD
Eigenerklärung Formblatt 124_LD
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Allgemeinen Vertragsbedingungen (VOL/B) werden gemäß § 29 Abs. 2 VgV Bestandteil des Vertrags.
2. Der Bieter verpflichtet sich zur Einhaltung des saarländischen Tariftreuegesetzes (STTG) und reicht mit der Angebotsabgabe die unterschriebene Verpflichtungserklärung ein. Dies gilt nicht für Vergaben, deren Leistungserbringung durch Unternehmer oder Nachunternehmer erfolgt, die ihren Sitz im EU Ausland haben und deren Arbeitnehmer den Auftrag ausschließlich in diesem Staat ausführen.
3. Enthalten die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, nach Meinung des Bieters Unklarheiten (z.B. Widersprüche, Mehrdeutigkeiten, Missverständnisse), so hat der Bieter den Auftraggeber vor Angebotsabgabe unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Die letzte Mitteilung muss bis zur genannten Frist zur Einreichung von Angebotsfragen beim Auftraggeber eingehen.
4. Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Sollten Sie eine Rüge erheben, die der Auftraggeber zurückweist, muss ein auf die Rüge gestützter Nachprüfungsantrag spätestens am 15. Kalendertag nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingehen (§ 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB). Vorsorglich wird auch auf die Fristen gemäß § 134 Abs. 1 und 2, § 135 Abs. 2 sowie § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis 3 GWB hingewiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRBYYBE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.saarland.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.saarland.de
Sollten Sie eine Rüge erheben, die der Auftraggeber zurückweist, muss ein auf die Rüge gestützter Nachprüfungsantrag spätestens am 15. Kalendertag nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingehen (§ 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB). Vorsorglich wird auch auf die Fristen gemäß § 134 Abs. 1 und 2, § 135 Abs. 2 sowie § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis 3 GWB hingewiesen.