Tragwerksplanung für den Neubau einer Bildungswerkstatt für Malstatt in der Landeshauptstadt Saarbrücken
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66111
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.agsta.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tragwerksplanung für den Neubau einer Bildungswerkstatt für Malstatt in der Landeshauptstadt Saarbrücken
Auf der "Grünen Insel Kirchberg" wird ein eingeschossiger transparenter Pavillon/Bungalow mit den Außenabmessungen ca. 18x18 m errichtet, der durch seine architekt. Ausführung den größtmöglichen Bezug zu den Außenanlagen zulässt. Es entsteht ein, im Inneren, flexibles Gebäude für vielfältige Lern- und Pädagogikangebote. Hierzu werden die Leistungen der Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI vergeben.
Vision:
Die Bildungswerkstatt ist ein Gebäude, das auf dem Kirchberggelände der LH Saarbrücken im Unteren Malstatt errichtet wird. Als Quartiersbildungszentrum wird es Raum bieten, um Kompetenzen im Umgang mit Vielfalt aufzubauen, neue Formen der Kooperation zu entwickeln und innovative Gelegenheiten des Lernens und der Kommunikation zu schaffen.
Die Bildungswerkstatt soll ein Ort werden, an dem neue Konzepte u. Erfahrungen geteilt, diskutiert u. vermittelt werden in den Bereichen Pädagogik der Vielfalt, Inklusionspädagogik, Migrationspädagogik, Sprachbildung und Mehrsprachigkeit, digitale Bildung, Demokratiebildung, gendersensible Pädagogik. Es soll ein Ort entstehen, an dem Kinder und Erwachsene, Junge und Alte, Menschen mit u. ohne Migrationsgeschichte, mit u. ohne Behinderung, unter Anleitung o. selbstorganisiert mit Freude lernen u. einander begegnen, an dem sich Fachkräfte fortbilden u. an dem neue Netzwerkknoten in d. Bildungslandschaft im Stadtteil Malstatt geknüpft werden.
Um die zwischen Verwaltung u. Akteuren im Stadtteil entwickelten Ideen weiter auszuarbeiten u. durch innovative Ideen zu ergänzen, hat die Werkstattgruppe im Nov. 2018 das „Visionenspiel“ der Baupiloten (www.baupiloten.de) eingesetzt. Bei diesem Planspiel werden verschiedene fachliche u. lebensweltliche Expertisen ins Gespräch gebracht. In drei Spielrunden haben die Teilnehmenden pädagogische Ideen entworfen u. auf räumliche Konzepte übertragen. Trotz der unterschiedlichen Modellentwürfe zeigten sich übergreifende Charakteristika in allen Gruppen, die die Bildungswerkstatt künftig auszeichnen sollen:
Charakteristika:
Im Mittelpunkt steht das „Sprachelernen mit Herz“. Die Bildungswerkstatt soll eine lebendige, sich wandelnde Organisationsform mit starker Anbindung an Stadtteil, Stadt, Hochschulen, Theater etc. sein (Kooperation, gemeinsame Angebote).
Planerische Vorgaben:
Das Gebäude soll auf dem Kirchberg südl. der Grundschule Wallenbaum entstehen. Die genaue Lage u. Anordnung sollen optimal zum bestehenden Freiraum der „Grünen Insel Kirchberg“ gewählt werden.
Die max. Personenanzahl, auf die das Gebäude ausgelegt werden soll, beträgt 199 Personen (keine Versammlungsstätte).
Auf ökonomische Ausführbarkeit ist zu achten. Kosten für die Erstausstattung mit losem Mobiliar seitens der LHS sind derzeit nicht o. nur teilweise vorgesehen.
Für den Neubau ist eine ökologische Bauweise mittels regenerativer Baustoffe zu prüfen, welche z.e. die Umweltverträglichkeit u. Langlebigkeit der verwendeten Materialien und z.a. einen niedrigen Energiebedarf des Gebäudes begünstigt. Es ist denkbar, dass eine Holzkonstruktion gewählt wird. Der AN muss in der Lage sein, auch dies zu rechnen.
Auf die Fassadengestaltung wird besonderer Wert gelegt.
Die aktuell gültige EnEV ist einzuhalten.
Das Gebäude soll als eingeschossiger, nicht unterkellerter „pavillonartiger“ Baukörper mit ca. 300m² u. starken Bezug zw. Innen- u. Außenraum geplant werden. Dabei spielen die flexible Raumaufteilung u. Nutzungsmöglichkeit die entscheidende Rolle. Das Gebäude soll sich tagsüber zur „Grünen Insel Kirchberg“ öffnen können.
Eine detailliertere Projekt-/Leistungsbeschreibung, auch zum Raumprogramm u. zum Standort, ist der Anlage 1 - "Projekt-/Leistungsbeschreibung" zu entnehmen (siehe Vergabeunterlagen).
Zeitplan: es ist davon auszugehen, dass unmittelbar nach Auftragsvergabe mit den Planungsarbeiten begonnen werden soll. Die Maßnahme muss im IV Quartal 2023 abgeschlossen u. abgerechnet sein. Die HU-Bau bzw. ein erster Entwurf muss bis zur Landtagswahl im Februar 2022 vorgestellt werden.
Bildungswerkstatt Malstatt,
Grüne Insel Kirchberg,
66115 Saarbrücken,
(siehe Anlage 2 - "Lageplan")
Benötigt werden die Leistungen der Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI für den Neubau einer Bildungswerkstatt für Malstatt in der Landeshauptstadt Saarbrücken. Der vorliegende Auftrag umfasst die Grundleistungen der vorgenannten Tragwerksplanung für die folgenden Leistungsphasen:
— Lph 1: Grundlagenermittlung,
— Lph 2: Vorplanung,
— Lph 3: Entwurfsplanung,
— Lph 4: Genehmigungsplanung.
Der Auftraggeber behält sich vor, die folgenden Leistungsphasen stufenweise zu vergeben:
— Lph 5: Ausführungsplanung,
— Lph 6: Vorbereitung der Vergabe.
Weitere Leistungen, die im Rahmen dieses Auftrages vergeben werden sollen, sind:
- Erstellung des GeG-Nachweises (Ermitteln und Bewerten von Kennwerten des Bestandsgebäudes, Aufstellen des für die baurechtliche Genehmigung erforderlichen förmlichen Nachweises nach GEG, aktueller Stand zum Zeitpunkt der Einreichung bei der UBA),
- Erbringung des Nachweises des Feuerwiderstandes tragender Bauteile,
- Erbringung des Schallschutznachweises (entsprechend SchulbauR und LBO).
Seitens des Auftragnehmers besteht kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen bzw. einer Gesamtbeauftragung. Für die Maßnahme sind neben der bereits genannten Projekt-/ Leistungsbeschreibung Planunterlagen (Lageplan), eine Perspektive, Vorgaben zum Raumprogramm sowie ein grober Rahmenterminplan vorhanden, welche den Bietern auf subreport zur Verfügung gestellt werden.
Im Rahmen der Angebotsphase gibt es über die vorliegende Bekanntmachung sowie die auf subreport eingestellten Formblätter und Informationen keine weiteren Unterlagen, die angefordert werden können.
Sonstige zu vergebende Leistungen sind nicht Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung und werden gesondert vergeben. Parallel zur vorliegenden Ausschreibung werden drei weitere Leistungen europaweit ausgeschrieben:
1. Architektenleistungen (Objektplanung) gemäß § 34 HOAI für den Neubau einer Bildungswerkstatt für Malstatt in der Landeshauptstadt Saarbrücken (LHS) (Lph 1-9),
2. Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung gemäß § 55 HOAI der Anlagengruppen 1-8 für den Neubau einer Bildungswerkstatt für Malstatt in der Landeshauptstadt Saarbrücken (LHS) (Lph 1-9),
3. Planungsleistungen der Freianlagenplanung gemäß § 39 HOAI für die Neugestaltung der Freianlagen im Umfeld der neuen Bildungswerkstatt für Malstatt in der Landeshauptstadt Saarbrücken (LHS) (Lph 1-9).
Es ist zulässig, dass sich Bewerber/Bieter für mehrere dieser Leistungen bewerben. Doppelbewerbungen im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung für den zu vergebenden Auftrag „Tragwerksplanung" sind nicht zulässig. Mehrfachbewerbungen im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung einzelner Bieter oder einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft können zum Ausschluss aller betroffenen Angebote führen, wenn dem Bieter, der Bietergemeinschaft oder den betroffenen konkurrierenden Mitgliedsunternehmen oder Bietergemeinschaften der Nachweis, dass die fraglichen Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden, nicht gelingt.
Der unter II.1.5) genannte Wert von [Betrag gelöscht] EUR ist derzeit die geschätzte Gesamtinvestitionssumme (KG 200-700 gem. DIN 276, ohne KG 600) netto, inkl. Planungs-/Baunebenkosten. Auf die Kostengruppe 300 entfallen dabei rund [Betrag gelöscht] EUR netto, auf die KG 400 rund [Betrag gelöscht] EUR netto.
Stufenweise Vergabe, siehe II.2.4) Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen bzw. einer Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe auch III.2.1): Die folgenden Nachweise/Eigenerklärungen sind mit dem Angebot vollständig vorzulegen, bei Bietergemeinschaften (BG) jeweils von allen Mitgliedern der BG; Details, die bei den Angaben zu berücksichtigen sind, siehe in den auf subreport zur Verfügung gestellten Formblättern. Bei Bietergemeinschaften sind die Formblätter von den Mitbietern (einschließlich Nachunternehmern) ebenfalls auszufüllen. Ferner ist in diesem Fall eine Vollmachtserklärung für den Federführenden, eine Erklärung über die Rechtsform und die gesamtschuldnerische Haftung und eine Erklärung für das Vorhandensein einer Haftpflichtversicherung mit den geforderten Rahmenbedingungen für die Bietergemeinschaft/ARGE mit dem Angebot vorzulegen.
1) Allgemeine Angaben zum Bieter gemäß Formblatt; es wird darauf hingewiesen, dass Mehrfachbewerbungen einzelner Bieter oder von Mitgliedern einer BG zum Ausschluss aller betroffenen Angebote führen können,
2) Eigenerklärung, dass keine Personen im Zuständigkeitsbereich des Bieters tätig sind, die zum Ausschluss von Personen nach § 6 VgV führen,
3) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB vorliegen,
4) Eigenerklärung zu § 43 Abs. 1 VgV; namentliche Nennung der tatsächlichen Leistungserbringer zum Stichtag 01.01.2021, gegliedert in Projektleiter im Auftragsfall, Stellvertreter des Projektleiters, Bauleiter und Projektingenieure unter Angabe der von ihnen im Auftragsfall bearbeitenden Teilleistungen; für den im Auftragsfall Projektverantwortlichen und seinen Stellvertreter ist mit dem Angebot ein Nachweis der Befähigung für die vorliegende Aufgabenstellung (z. B. Kammernachweis, o. ä.) vorzulegen,
5) Angaben über die beabsichtigte Weitergabe des Auftrags oder eines Teils des Auftrags,
6) Eigenerklärung der Bieter/der BG im Falle der Weiterbeauftragung die Leistungen der Leistungsphasen 5+6 (siehe II.2.4)) zu erbringen.
Die folgenden Angaben sind mit dem Angebot vollständig vorzulegen, bei BG jeweils von allen Mitgliedern der BG bzw. Nachunternehmern:
1) Eigenerklärung, dass aktuell keine Steuerschulden bestehen,
2) Eigenerklärung zum Vorhandensein der erforderlichen Berufshaftpflichtversicherung in der Höhe mind. [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden, mind. [Betrag gelöscht] EUR für Sonstige Schäden. Sollte eine Versicherung in dieser Höhe nicht vorhanden sein, ist eine Eigenerklärung erforderlich, dass die Berufshaftpflicht im Auftragsfall auf die geforderten Höhen angehoben wird.
Weitere (durch Eigenerklärung) nachzuweisende Voraussetzung: Jährliche Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen. (Bei Bietergemeinschaften muss die Haftpflicht für die ARGE bzw. für ARGE-Leistungen vorgehalten werden). Die auf subreport zur Verfügung gestellten Formblätter sind für die Angaben zu verwenden.
s.o.
Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit sind folgende Referenzen vom Bieter/der BG vorzulegen. Die Angaben zu den einzelnen Referenzprojekten und Nachweise sind in die auf subreport zur Verfügung gestellten Formblätter einzutragen. Darüber hinaus gehendes Material (graphische Darstellungen, Planunterlagen, Broschüren, Referenzblätter, o. ä) ist nicht gefordert und wird nicht gewertet.
Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit gibt es folgende Mindestanforderungen an die Referenzen:
— Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit der in den FB abgefragten Angaben,
— Bearbeitung mind. der Leistungsphasen 2-3 oder mind. der Leistungsphasen 4-5 gem. § 51 HOAI im Zeitraum von 01/2014 bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der vorliegenden Bekanntmachung, d.h. die Lph 2-3 oder die Lph 4-5 müssen vollständig in diesem Zeitraum bearbeitet (begonnen und abgeschlossen) worden sein.
Es werden folgende spezielle Mindestreferenzen gefordert, d.h. mind. je 1 wertbare Referenz zu den Kriterien (R-1) bis (R-2) ist zu benennen:
Kriterium (R-1): Nachweis des Bieters über Erfahrungen mit vgl. Aufgabenstellungen; hier: Referenzen für die Tragwerksplanung des Neubaus eines öffentlich genutzten Gebäudes, z. B. Bildungs- oder Betreuungseinrichtungen, Büro- oder Verwaltungsgebäude, Einkaufszentren, Krankenhäuser oder Kliniken, o. ä.) mit einer Summe der Baukosten von mind. [Betrag gelöscht] EUR netto (KG 300 + 400).
Kriterium (R-2): Nachweis des Bieters über Erfahrungen mit der Tragwerksplanung von Projekten für öffentliche Auftraggeber (gem. § 99 GWB).
Gefordert ist ferner die Vorlage eines Honorarangebotes in Form des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Honorarformblattes. Nicht ausgefüllte und unterschriebene Angebote führen zum Ausschluss. Das Honorarformblatt steht als Download auf subreport zur Verfügung.
s.o.
Ingenieure gemäß § 75 VgV,
Bieter mit Sitz in Deutschland: Vorlage eines Nachweises über die Eintragung in ein Berufsregister als Beratender Ingenieur (Kammermitgliedschaft);
Bieter mit Sitz im Ausland müssen mit dem Angebot die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür eine im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführte Registereintragung einschlägig ist.
Bei Bietergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Arbeitssprache ist deutsch. Anträge in anderer Sprache werden ausgeschlossen.
2. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
3. Zur Angebotserstellung sind die vom Auftraggeber bereitgestellten Vergabeunterlagen zu verwenden.
4. Wichtig: Seit dem 18.10.18 besteht die Pflicht zur eVergabe. Die Kommunikation und die Abgabe der Angebotsunterlagen erfolgt gem. § 53 (1) VgV ausschließlich elektronisch über subreport. Die zum Download bereitgestellten Unterlagen sind auf www.subreport.de frei verfügbar. Um regelmäßig über Informationen/ Rückfragen in Kenntnis gesetzt zu werden und für die Abgabe der Angebote, ist eine Registrierung erforderlich. Diese ist für die Bieter kostenfrei. Angebote, die nicht über subreport, sondern per E-Mail, schriftlich auf dem Postweg oder persönlich eingehen, werden ausgeschlossen. Es wird empfohlen, sich rechtzeitig mit den technischen Anforderungen des Vergabeportals auseinanderzusetzen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Siehe § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.