Kanalreinigung und Kanalinspektion 2022 - 2024 Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-53-680
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Homburg
NUTS-Code: DEC05 Saarpfalz-Kreis
Postleitzahl: 66424
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.homburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kanalreinigung und Kanalinspektion 2022 - 2024
Rahmenvertrag für die Reinigung und TV-Untersuchung von Grundleitungen und Abwasserkanälen im Stadtgebiet Homburg/Saar
Stadtgebiet Kreisstadt Homburg
66424 Homburg
Deutschland
Die vorliegende Leistungsbeschreibung umfasst die Unterhaltsreinigung (pro Jahr) von ca. 70 km Kanälen in unterschiedlichen Dimensionen von DN 200 bis DN 1500 sowie die Unterhaltsreinigung von ca. 3.500 Schachtbauwerken mit dem Hochdruckspülverfahren.
Des weiteren werden insgesamt ca. 2,4 km Kanäle und Hausanschlüsse auf Zustand verfilmt.
Der Auftraggeber behält sich die einseitige Option zur Vertragsverlängerung um ein Jahr vor!
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung (Formblatt 124) sowie die beigefügte Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem Saarländischen Tariftreuegesetz sind zu unterschreiben und mit
einzureichen. Bewerber oder Bieter haben je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates nachzuweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausbildung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.32014. S. 65) aufgeführt.
Der Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung ist zunächst in Form einer Eigenerklärung (Formblatt 124-Eigenerklärung zur Eignung) möglich.
Das Formblatt 124 ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Nachweis.
Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind vom Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen (Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragungin der Handwerksrolle
bzw. bei der Industrie- und Handelskammer) vorzulegen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl und wurden die Unterlagen und Nachweise nicht oder nicht vollständig mit dem Angebot vorgelegt, so sind diese innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Eignungsnachwiese, die durch Präqualifikation erworben werden, sind zugelassen.
Erklärungen zur Einhaltung des Saarländischen Tariftreuegesetzes (STTG)
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis oder Eigenerklärungen gemäß Formbltt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen. Das Formblatt 124 ist den
Vergabeunterlagen beigefügt. Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlische Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Nachweis.
Wurden die Unterlagen und Nachweise nicht oder nicht vollständig mit dem Angebot vorgelegt, so sind diese innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebots die unter I.1) benannte Kontaktstelle darauf hinzuweisen.
Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen über die Vergabeplattform zu übermitteln.
Fragen sind spätestens 10 Kalendertagen vor Ablauf der Angebotsfrist gemäß IV.2.2) zu stellen. Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unverzüglich zu rügen.
Soweit ihre Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) benannten Stelle für Nachprüfverfahren einzureichen.
Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://wirtschaft.saarland.de
Ort: derzeit nicht benannt
Land: Deutschland
Bezüglich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf die Regelungen zu Einleitung, Antrag, Fristen, Form usw. gemäß §§160 ff. GWB hingewiesen. Hinsichtlich der Rügeobliegenheiten als Zulässigkeitsvoraussetzungen für
Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://wirtschaft.saarland.de