Imagingsystem
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 473/044/2021
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 66123
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.helmholtz-hzi.de/de/
Abschnitt II: Gegenstand
Imagingsystem
Imagingsystem
Campus E8.1
66123 Saarbrücken
Imagingsystem
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Es soll in Zukunft ein Fokus auf die Aktivität neuer Wirkstoffe gegen sogenannte Persisterzellen untersucht werden, die typischerweise in Biofilmen oder intrazellulär zu finden sind und die aufgrund ihrer intrinsischen Resistenz ein großes Problem in der Klinik darstellen. Bei einigen unserer Flagship Projekte hat sich außerdem herausgestellt, dass ein umfassendes De-Risking hinsichtlich potentieller Toxizitätsmechansimen (in vitro und in vivo) von großer Bedeutung ist um Gelder für die nächsten Entwicklungsstufen zu akquirieren. Für die Wirkstoffforschung am HIPS wird daher ein geboxtes Forschungsmikroskop für das Live Cell Imaging und High-Content Screening benötigt. Aufgrund des erhöhten Probenaufkommens - auch bedingt durch den Ausbau des HIPS und die Gründung eines Zentrums für Translationale Wirkstoffforschung am Stando1t Saarbrücken - sollte das Mikroskop flexibel einsetzbar und automatisie1t sein. Folgende Aspekte und technische Spezifikationen sind darüber hinaus für unsere geplanten Anwendungen besonders wichtig bzw. notwendig: • automatisiertes System mit der Möglichkeit zur Verwendung von LEDs und Lasern für die Anregung
• flexible Verwendung unterschiedlicher Probenträger (MTPs bis 384w, Glas Slides, Petrischalen etc.) und das automatische Erkennen der Labware und Voreinstellung z.B. passender Objektive
• passende Objektive für die Aufnahme hochaufgelöster Bilder (super resolution) auch in Standard-MTPs (Plastikboden) vorhanden; insbesondere für die Zebrabärblinglarven-Anwendungen
• maximal hohe Signalausbeute und Auflösung bei möglichst schonender Anregung zur 3D Evaluierung lebender Zebrafischlarven über mehrere Tage
• AI-gestützte Bildanalyse
• Environmental Control (28-37°C; zusätzlich mindestens C02 control)
• Sterilisierbares System (UV)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Multifermentationssystem
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oberkochen
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 73447
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer(Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Ort: Braunschweig
Postleitzahl: 38124
Land: Deutschland