Gemeinde Tholey - Erweiterung Feuerwehrhaus Hasborn
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tholey
NUTS-Code: DEC06 St. Wendel
Postleitzahl: 66636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.tholey.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gemeinde Tholey - Erweiterung Feuerwehrhaus Hasborn
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind sämtliche Leistungen in der Tragwerksplanung gemäß Teil 4 Abschnitt 1 HOAI 2021, die erforderlich sind im Zusammenhang mit der Erweiterung des Feuerwehrhauses in Hasborn-Dautweiler.
66636 Tholey
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind sämtliche Leistungen in der Tragwerksplanung gemäß Teil 4 Abschnitt 1 HOAI 2021, die erforderlich sind im Zusammenhang mit der Erweiterung des Feuerwehrhauses in Hasborn-Dautweiler.
Das bestehende Feuerwehrhaus in Hasborn-Dautweiler entspricht nicht mehr den Anforderungen hinsichtlich des Raumbedarfes nach DIN 14092 „Feuerwehrhäuser“, den Vorschriften des Unfallschutzes und der Arbeitssicherheit sowie dem Stand der Technik.
Im Vorfeld wurde im Rahmen einer Machbarkeitsstudie, welche dieser Ausschreibung als Anlage B1 beigefügt ist, untersucht, inwiefern sich das bestehende Feuerwehrhaus an den heutigen Standard und die geltenden Vorschriften für Feuerwehrhäuser anpassen lässt.
In diesem Zusammenhang wurden auch die aktuellen Anforderungen an das Funktions- und Raumprogramm geprüft und berücksichtigt.
Folgende wesentliche Defizite wurden identifiziert:
- Bauliche und sicherheitstechnische Mängel im Außenbereich, im Bestandsgebäude und in der technischen Gebäudeausrüstung;
- Raumdefizite in den Bereichen Stellplätze für FW-Anhänger und Nebenräume der Fahrzeughalle, Umkleiden und Sanitärbereiche für Einsatzkräfte, Büroflächen, Jugendfeuerwehr, Lagerflächen und Flächen für die technische Gebäudeausrüstung;
- Erfordernis der Erweiterung und Aufrüstung der Atemschutzwerkstatt als zentrale Funktion für den Landkreis;
- Fehlende Parkplätze für die Feuerwehreinsatzkräfte.
Durch die Machbarkeitsstudie sollten folgende Fragen beantwortet werden:
- Ist das bestehende Gebäude hinsichtlich seines baulichen Zustandes und das Grundstück hinsichtlich der Lage und Größe für die Erweiterung des Feuerwehrhauses entsprechend aller Vorgaben geeignet?
- Wie könnte eine mögliche bauliche Erweiterung des Feuerwehrhauses aussehen?
- Welche Kosten sind zu erwarten?
Nach einer Bedarfsermittlung hinsichtlich Personal und Fuhrpark wurde ein Raum-programm entwickelt.
Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass das bestehende Feuerwehrhaus in Hasborn-Dautweiler für einen Umbau und eine Erweiterung geeignet ist.
Auf Grundlage der untersuchten Variante 3 wurde eine Konzeptplanung für den Erweiterungsbau erstellt, zugehörige Flächen und Kubaturen wurden ermittelt. Es erfolgte eine Grobkostenermittlung für den Erweiterungsbau auf Grundlage von Kostenkennwerten nach BKI.
Grundlage für die weitere Planung des Erweiterungsbaus sollen das Raum- und Funktionsprogramm sowie die Konzeptplanung vom 06.04.2021 (Anlage B1) sein.
Es wird auch Aufgabe der jetzt anstehenden Planung sein, den Bedarf von Sanierungs- und Umbauarbeiten im Bestandsgebäude zu untersuchen, insbesondere im Bereich der technischen Gebäudeausrüstung und im Hinblick auf die spätere Ge-samtfunktionalität Erweiterungsbau/Bestandsgebäude. Dabei sollen entsprechende Sanierungs- und Umbauarbeiten auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt blei-ben.
Grundsätzlich sind die Leistungsphasen 1 und 2 vollständig zu erbringen. Ob durch die Machbarkeitsstudie vom April 2021 (Anlage B1) einzelne Teilleistungen daraus bereits vorliegen, bleibt der Einschätzung des Bieters überlassen. Je nachdem wie diese ausfällt, kann der Bieter einen Abschlag auf die Bewertung der Leistungsphasen 1 und 2 vornehmen.
Die Beauftragung der Planungsleistungen wird stufenweise erfolgen:
- Leistungsstufe 1: Leistungsphasen 1, 2, 3
- Leistungsstufe 2: Leistungsphase 4
- Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 5, 6
Die in den einzelnen Leistungsstufen bzw. Leistungsphasen jeweils zu erbringenden Teilleistungen können der Anlage „Spezifische Leistungspflichten“ zum Vertragsentwurf (Anlage A9) entnommen werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf einzelne Leistungsstufen, auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken.
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Vertragsschluss mit der Erbringung der Leistungsstufe 1. Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen einzeln oder im Ganzen abzurufen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsstufen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Bearbeitungszeiten:
Zwischen den einzelnen Leistungsstufen können aufgrund von Prüfungen und erforderlichen Freigaben Pausen entstehen.
Die Leistungsstufe 1 ist bis Ende August 2022 abzuschließen.
Die Planungsleistungen der Leistungsstufe 2 sind bis Mitte Oktober 2022 zu erbringen.
Die Planungsleistungen der Leistungsstufe 3 sind bis Ende November 2022 zu erbringen.
Der Baubeginn ist im Frühjahr 2023 geplant. Für die Bauausführung ist ein Zeitraum von ca. 12 Monaten vorgesehen.
Mehrfachangebote im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung für den zu vergebenden Auftrag sind nicht zulässig. Mehrfachangebote im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung einzelner Bieter oder einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft können zum Ausschluss aller betroffenen Angebote führen, wenn dem Bieter, der Bietergemeinschaft oder den betroffenen konkurrierenden Mitgliedsunternehmen oder Bietergemeinschaften der Nachweis, dass die fraglichen Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden, nicht gelingt.
In Abhängigkeit des jeweils aktuellen Terminplans.
stufenweise Vergabe, siehe II.2.4)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter muss in seinem Angebotsbogen die unten genannten Anforderungen nachweisen (bei Bietergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft, sowie ggf. von Nachunternehmern). Details zu den Anforderungen können den auf subreport zur Verfügung gestellten Formblättern entnommen werden. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Federführende zu benennen, eine Vollmachtserklärung für den Federführenden, eine Erklärung über die Rechtsform und die gesamtschuldnerische Haftung sowie eine Erklärung für das Vorhandensein einer Haftpflichtversicherung mit den geforderten Rahmenbedingungen für die Bietergemeinschaft vorzulegen. Außerdem ist die Zuordnung der Leistungen zu den Mitgliedern der Bietergemeinschaft darzulegen.
- Eigenerklärung, dass keine Personen im Zuständigkeitsbereich des Bieters/der Bietergemeinschaft tätig sind, die zum Ausschluss von Personen nach § 6 VgV führen
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 GWB und § 124 GWB
- im Bedarfsfall Nachweise der Selbstreinigung nach § 125 GWB
- Fremdnachweis zur Berechtigung der Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieur"
- Fremdnachweis über den Eintrag in die Liste der Tragwerksplaner
- Nachweis der Eintragung in ein Berufs- und/oder Handelsregister oder ein vergleichbares Register (nicht älter als 6 Monate)
- Ggf. Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe sowie entsprechende Eignungsnachweise
Es sind Angaben über die ggf. beabsichtigte Einschaltung von Nachunternehmern zu machen.
Die Details zu den geforderten Angaben und Informationen sind den zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen, dem Angebotsbogen und den Formblättern zu entnehmen. Angebotsbogen und Formblätter sind vom Bieter und allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft auszufüllen. Die darin aufgeführten zusätzlichen Dokumente sind beizufügen.
Der Bieter muss in seinem Angebotsbogen folgende Anforderungen nachweisen (bei Bietergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft):
- Erklärung über die wirtschaftliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen
- Formlose Bankerklärung als Fremdnachweis (nicht älter als 3 Monate)
- Eigenerklärung über das Nichtbestehen von Steuerschulden
- Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall für Personenschäden plus [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall für sonstige Schäden mit jeweils zweifacher Maximierung pro Versicherungsjahr abgeschlossen wird oder eine solche Versicherung bereits ständig abgeschlossen ist. Vor Unterzeichnung des Vertrages ist eine entsprechende aktuelle Bestätigung des Haftpflichtversicherers vorzulegen. (Bei Bietergemeinschaften muss die Haftpflicht für die ARGE bzw. für ARGE-Leistungen vorgehalten werden.)
Mindestanforderungen:
Mindestens 100.000,00 € netto Umsatz für Planungsleistungen gemäß Teil 4 Abschnitt 1 HOAI 2021 "Tragwerksplanung", LP 1 - 6, pro Jahr in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
Der Bieter muss mit seinem Angebotsbogen folgende Anforderungen nachweisen:
- Personelle Kapazitäten
- Qualifikation/Berufserfahrung Projektteam
Mindestanforderungen:
- Mindestens 2 festangestellte Bauingenieure (Dipl.-Ing. TH/TU/FH oder Master oder Bachelor, jeweils des Bauingenieurwesens) einschließlich Büroinhaber im Bereich "Tragwerksplanung", jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren; ersatzweise 1 festangestellter Bauingenieur (Dipl.-Ing. TH/TU/FH oder Master oder Bachelor, jeweils des Bauingenieurwesens) und 1 festangestellter staatlich geprüfter Techniker Fachrichtung Bautechnik im Bereich "Tragwerksplanung" einschließlich Büroinhaber, jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
- Eigenerklärung über die technische Ausstattung (CAD-Software, Berechnungssoftware)
- Der Projektleiter muss über eine Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren in der Tragwerksplanung und über einen der folgenden Berufsabschlüsse verfügen: Dipl.-Ing. TH/TU/FH oder Bachelor oder Master der Fachrichtung Bauingenieurwesen.
- Der stellvertretende Projektleiter muss über eine Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren in der Tragwerksplanung und über einen der folgenden Berufsabschlüsse verfügen: Dipl.-Ing. TH/TU/FH oder Bachelor oder Master, jeweils der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder staatlich geprüfter Techniker der Fachrichtung Bautechnik.
Die Bieter weisen ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit außerdem anhand der geforderten Referenzen nach.
Inhaltlich vergleichbar sind Referenzen für Leistungen der Tragwerksplanung mit vergleichbarem Inhalt und Umfang in der Aufgabenstellung.
Sind folgende Mindestanforderungen an die Referenzprojekte nicht erfüllt, wird das Angebot ausgeschlossen:
Mindestens zwei (maximal drei) Referenzprojekte mit vergleichbaren Anforderungen an die Tragwerksplanung:
- Jedes Projekt muss ein Hochbauprojekt sein.
- Jedes Projekt muss ein Neubauprojekt oder ein kompletter Neubau zur Erweiterung eines bestehenden Gebäudes sein.
- Für jedes Projekt müssen die Baukosten der Kostengruppen 300 + 400 mindestens 650.000,00 € brutto betragen.
- Für jedes Projekt muss die Brutto-Grundfläche mindestens 300 m² betragen.
- Für jedes Projekt müssen die Leistungen in der Tragwerksplanung mindestens der Honorarzone II zuzuordnen sein.
- Für jedes Projekt müssen die Leistungsphasen 2 bis 5 jeweils vollständig (d.h. jeweils mit Beginn und Ende der Bearbeitung) im Leistungszeitraum 01.01.2012 bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung erbracht worden sein.
Das Angebot wird ausgeschlossen, wenn nicht mindestens zwei Referenzprojekte vorliegen, die jedes für sich alle zuvor genannten Mindestanforderungen erfüllen.
Referenzpojekte, welche die folgenden Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden nicht gewertet:
- Bei jedem zu wertenden Referenzprojekt handelt es sich um ein Hochbauprojekt.
- Bei jedem zu wertenden Referenzprojekt handelt es sich um ein Neubauprojekt bzw. einen kompletten Neubau zur Erweiterung eines bestehenden Gebäudes.
- Für jedes zu wertende Referenzprojekt betragen die Baukosten der Kostengruppen 300 + 400 mindestens [Betrag gelöscht] Euro brutto.
- Für jedes zu wertende Referenzprojekt beträgt die Brutto-Grundfläche mindestens 300 m².
- Für jedes zu wertende Referenzprojekt sind die Leistungen in der Tragwerksplanung mindestens der Honorarzone II zuzuordnen.
- Für jedes zu wertende Referenzprojekt wurden mindestens die Leistungsphasen 2 bis 5 vollständig (d. h. jeweils mit Beginn und Ende der Bearbeitung) im Leistungszeitraum 01.01.2012 bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung erbracht.
Die Angaben zu den Referenzprojekten sind im Angebotsbogen einzutragen.
Es werden maximal 3 Referenzprojekte gewertet. Werden mehr Referenzprojekte vorgelegt, hat der Bieter anzugeben, welche Referenzprojekte gewertet werden sollen.
Die vorgelegten Referenzen müssen im Unternehmen des Bieters bearbeitet worden sein. Bei Bietergemeinschaften aus mehreren Unternehmen gelten die Angaben und die Referenzen in Summe für die Bietergemeinschaft. Eine Referenz wird auch dann gewertet, wenn der vorgesehene verantwortliche Projektleiter die Leistung in einem anderen Unternehmen erbracht hat.
Angaben zu erreichbaren Punkten:
1) Fachkunde / Erfahrungen des Bieters bei vergleichbaren Leistungen in der Tragwerksplanung:
Durch die Benennung von vergleichbaren Referenzprojekten aus dem Bereich Tragwerksplanung können je Referenzprojekt 60 Punkte erreicht werden. Es können je Referenzprojekt jeweils 10 Zusatzpunkte erreicht werden, wenn die Leistungen der Tragwerksplanung mindestens der Honorarzone III zuzuordnen sind. Je Referenzprojekt sind inklusive Zusatzpunkte somit 70 Punkte und insgesamt maximal 210 Punkte zu erreichen.
2) Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, personelle Ressourcen und Verfügbarkeit:
2.1 In Abhängigkeit des Netto-Umsatzes (U) für Planungsleistungen gemäß Teil 4 Abschnitt 1 HOAI 2021 "Tragwerksplanung", LP 1 - 6, pro Jahr in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren können je Geschäftsjahr bis zu 15 Punkte erreicht werden. Die letzten drei Geschäftsjahre werden hierbei getrennt gewertet.
- 100.000 € netto ≤ U < 150.000 € netto (5 Punkte)
- 150.000 € netto ≤ U < 200.000 € netto (10 Punkte)
- U ≥ 200.000 € netto (15 Punkte)
2.2 In Abhängigkeit der Anzahl der festangestellten Bauingenieure (Dipl.-Ing. TH/TU/FH oder Master oder Bachelor, jeweils des Bauingenieurwesens) und der festangestellten staatlich geprüften Techniker Fachrichtung Bautechnik einschließlich Büroinhaber im Bereich der Tragwerksplanung in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren können je Geschäftsjahr bis zu 15 Punkte erreicht werden. Für zwei festangestellte Ingenieure und Techniker gibt es 5 Punkte, für drei festangestellte Ingenieure und Techniker gibt es 10 Punkte und für vier oder mehr festangestellte Ingenieure oder Techniker können 15 Punkte erreicht werden. Die letzten drei Geschäftsjahre werden hierbei getrennt gewertet.
2.3 In Abhängigkeit der Verfügbarkeit der Projektleitung vor Ort während der gesamten Planungsmaßnahme können maximal 10 Punkte erreicht werden.
Verfügbarkeit innerhalb von:
- 2 Stunden (10 Punkte)
- 4 Stunden (8 Punkte)
- 8 Stunden (6 Punkte)
- 12 Stunden (4 Punkte)
- 24 Stunden (2 Punkte)
- mehr als 24 Stunden (0 Punkte)
Hinweis: Je nach Verfügbarkeit werden 0 oder 2 oder 4 oder 6 oder 8 oder 10 Punkte vergeben (keine Addition).
Einzelheiten zur Wertung und Wichtung der Eignungskriterien können der Wertungsmatrix (Anlage A7) entnommen werden.
3) Honorar Für das Honorar können maximal 90 Punkte erreicht werden. Das Angebot mit dem niedrigsten Netto-Gesamtpreis (gemäß Formblatt Honorarangebot) erhält die Maximalpunktzahl.
Ein Angebot mit einem höheren Netto-Gesamtpreis erhält einen prozentualen Punktabzug, welcher dem Prozentwert entspricht, um den der Netto-Gesamtangebotspreis über dem niedrigsten Netto-Gesamtangebotspreis liegt. Dabei wird die Punktzahl auf eine Nachkommastelle gerundet.
- Insgesamt können 400 Punkte erreicht werden.
Einzelheiten zur Wertung und Wichtung der Eignungs-/Zuschlagskriterien können der Wertungsmatrix (Anlage A7) entnommen werden.
VgV § 75 (2) in Verbindung mit § 44 (1) Zugelassen sind:
- natürliche und juristische Personen, die nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Ingenieur" zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden,
- juristische Personen (hierzu zählen auch Bietergemeinschaften), wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die Berufsbezeichnung "Ingenieur" zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.
Bieter mit Sitz im Ausland müssen mit dem Angebotsbogen die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführte Registereintragung einschlägig ist; bei Bietergemeinschaften gilt dies für jeden Mitbieter.
Beifügung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für die Vergabe von öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen nach dem Saarländischen Tariftreuegesetz - STTG. Das Formular ist von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und von jedem Nachunternehmer zu unterzeichnen und beizufügen.
Das Honorarangebot ist in Form des in den Ausschreibungsunterlagen enthaltenen Formulars Honorarangebot von den Bietern vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die beigefügte Infobroschüre zum Vergabeverfahren ist zu berücksichtigen.
2. Allgemeine Angaben des Bieters/der Bietergemeinschaft sind im Angebotsbogen einzutragen.
3. Mehrfachangebote als Einzelbieter oder als Mitglied von Bietergemeinschaften führen zum Ausschluss des Angebots.
4. Die Leistungsteile, die durch einen Nachunternehmer erbracht werden sollen, sind zu benennen. Der Nachunternehmer ist zu benennen.
5. Im Falle einer Eignungsleihe sind vom Eignungsleihenden auch alle geforderten Eigenerklärungen abzugeben.
6. Die Arbeitssprache ist deutsch. Anträge in anderer Sprache werden aus dem Verfahren ausgeschlossen.
7. Für die Angebotsabgabe sind die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen und Formblätter zu verwenden und um die geforderten Angaben und Nachweise zu ergänzen. Nicht unterschriebene Formblätter werden aus dem Verfahren ausgeschlossen.
8. Als Nachweis der Eignung für die zu vergebenden Leistungen hat der Bieter entweder die Formblätter nebst beigefügten Nachweisen oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis vorzulegen.
9. Die Kommunikation und Einreichung der Unterlagen erfolgt gemäß § 53 (1) VgV ausschließlich elektronisch.
10. Angebote, die per E-Mail, schriftlich auf dem Postweg oder persönlich eingehen, werden ausgeschlossen.
11. Bieterfragen werden nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 7 Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Angebote elektronisch auf der Plattform unter der genannten Bekanntmachungs-ID gestellt werden.
Bekanntmachungs-ID: GTHO-2021-1105
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Vorgaben und Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gemäß § 160 Abs. 3 GWB.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.