Offenes Verfahren zur Bereitstellung einer Lizenz für eine Fragebogen-Forschungsinfrastruktur (Umfragesoftware) Referenznummer der Bekanntmachung: 211_2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66123
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://cispa.saarland/de/
Adresse des Beschafferprofils: https://cispa.saarland/de/about/organization/procurement/
Abschnitt II: Gegenstand
Offenes Verfahren zur Bereitstellung einer Lizenz für eine Fragebogen-Forschungsinfrastruktur (Umfragesoftware)
Das CISPA beabsichtigt den Auftrag für eine Lizenz einer Fragebogen-Forschungsinfrastruktur im Rahmen eines Offenen Verfahrens zu vergeben.
CISPA - Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit gGmbH Stuhlsatzenhaus 5 66123 Saarbrücken
Das CISPA beabsichtigt den Auftrag für eine Lizenz einer Fragebogen-Forschungsinfrastruktur im Rahmen eines Offenen Verfahrens zu vergeben.
Die Vertragslaufzeit für die Bereitstellung einer Lizenz für eine Fragebogen-Forschungsinfrastruktur beginnt mit Zuschlagserteilung und endet nach einem Vertragsjahr. Einer Kündigung bedarf es nicht. Der Vertrag kann einseitig dreimal um jeweils ein Vertragsjahr verlängert werden. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt insoweit 4 Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- Eigenerklärung zur Eignung / alternativ die Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Bewerber / Bieter hat die Eigenerklärung zur Eignung ODER ALTERNATIV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vollständig auszufüllen und dem Angebot hinzuzufügen.
- Eignungsleihe_Unterauftrag_OPTIONAL. (mit dem Angebot vorzulegen): Sofern der Bieter / Bewerber beabsichtigt, eine Eignungsleihe zu betreiben, muss das Formular Eignungsleihe_Unterauftrag vollständig ausgefüllt mit dem Angebot / der Bewerbung übermittelt werden.
- Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer_OPTIONAL (mit dem Angebot vorzulegen): Sofern der Bieter / Bewerber beabsichtigt, sich einer Unterauftragnehmerschaft zu bedienen, müssen die Formulare "Eignungsleihe_Unterauftrag" und "Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer" sowie die Eigenerklärung des Nachunternehmers vollständig ausgefüllt mit dem Angebot / der Bewerbung übermittelt werden.
- Verpflichtungserklärung_Bewerber-Bietergemeinschaft_OPTIONAL (mit dem Angebot vorzulegen): Sofern der Bieter / Bewerber eine Bewerber- / Bietergemeinschaft eingeht, ist dem Antrag / Angebot zwingend die Verpflichtungserklärung_Bewerber-Bietergemeinschaft, vollständig ausgefüllt, beizufügen.
- VHB_444_Referenzen (auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegen): Auf Nachfrage des Auftraggebers hat der Bieter das Formular VHB_444_Referenzen auszufüllen.
Einzureichende Unterlagen:
- Aktuelle steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom zuständigen Finanzamt (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Der Bewerber / Bieter hat seinem Teilnahmeantrag / Angebot eine Bescheinigung in Steuersachen (Unbedenklichkeitsbescheinigung) vom zuständigen Finanzamt hinzuzufügen.
Einzureichende Unterlagen:
- Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung_Anhänge 1,2 und 3 (mit dem Angebot vorzulegen): Die Bewerber / Bieter müssen die Anhänge 1, 2 und 3 der Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung vollständig ausfüllen und dem elektronischen Teilnahmeantrag / Angebot zwingend beifügen (dem Teilnahmeantrag / Angebot über das Bietertooll hinzufügen und hochladen)
Einzureichende Unterlagen:
- Angebotsschreiben_633 (mit dem Angebot vorzulegen): Die Bieter müssen das Angebotsschreiben_633 zwingend vollständig ausfüllen (und die Preise eintragen) und dem Angebot elektronisch über das Bietertool beifügen.
- Preisblatt / Preisblätter (mit dem Angebot vorzulegen): Die Bieter müssen die Preisblätter vollständig ausfüllen und dem Angebot zwingen beifügen (über das Bietertool mit Angebot hochladen).
Bei Losvergabe ist das Preisblatt / sind die Preisblätter für jedes Los, auf das geboten wird, auszufüllen.
- Nachweis Kompatibilität zu dem entsprechenden Exportformat (qsf-Format) für Fragebögen des Anbieters (mit dem Angebot vorzulegen): Der Bieter muss seinem Angebot einen schriftlichen Nachweis beifügen, aus dem hevorgeht, dass die angebotene Software kompatibel mit dem Exportformat (qsf-Format) umgehen kann. Zur Kompatibilität wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen. Der schriftliche Nachweis soll nicht mehr als eine halbe DIN A4-Seite umfassen. EINE BLOßE BESTÄTIGUNG DER FORMAT-KOMPATIBILITÄT GENÜGT INDESSEN NICHT!
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der öffentliche Auftraggeber ist zur Umsetzung und Anwendung der elektronsichen Vergabe gemäß UVgO und VgV verpflichtet. Die Angebotsabgabe / Abgabe des Teilnahmeantrages via E-Mail erfüllt die Anforderungen an die elektronsichen Mittel im Vergabeverfahren nicht. Die Abgabe von Angeboten / Teilnahmeanträgen via E-Mail ist insoweit nicht zulässig.
Rechnungsstellung / X-Rechnung
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber Rechnungen ausschließlich in elektronischer Form als sog. X-Rechnung zu erteilen (siehe E-Rechnungsverordnung des Bundes (E-RechV)). Ausnah-men von der Verpflichtung sind in § 3 Absatz 3 der E-RechV geregelt. Für die Übermittlung der elektro-nischen Rechnung ist die Nutzung der OZG-konformen Rechnungseingangsplattform des Bundes (OZG-RE) vorgesehen, welche unter https://xrechnung-bdr.de/edi/ abrufbar ist. Damit die Rechnung dem CISPA korrekt zugeordnet werden kann, ist die Angabe unserer Leitweg-Identifikationsnummer "9928025564" zwingend erforderlich.
PREISOBERGRENZE i. H. v. [Betrag gelöscht] EURO netto für die gesamte Vertragslaufzeit
Für dieses Verfahren wird eine Preisobergrenze i. H. v. maximal [Betrag gelöscht] EURO netto festgelegt. Die Preisobergrenze gilt für die gesamte Vertragslaufzeit inklusiver aller Optionsjahre (sie gilt damit für den Gesamtpreis von maximal 4 Vertragsjahren).
Zur Zulässigkeit wird beispielhaft auf den Beschluss der VK Rheinland (B. v. 26.3.2019 - Az.: 5/19) verwiesen. Die Preisobergrenze wurde konform der einschlägigen Rechtsprechung und damit auch nicht willkürlich festgelegt. Sie ist im vorliegenden Fall vergaberechtlich belastbar festgelegt und umgesetzt.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YHKYY7W
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spä-testens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragsnach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oderelektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://cispa.saarland/de/