Projekt 30 RÜB 8-1.0
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Illingen
NUTS-Code: DEC03 Neunkirchen
Postleitzahl: 66557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://av-illtal.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projekt 30 RÜB 8-1.0
Erstellen eines Stauraumkanals mit Anschlusskanälen in der Ortslage Illingen Auszuführende Leistungen: Erd-, Maurer-, Beton-, Vortriebs- und Kanalbauarbeiten Elektroarbeiten
Illingen/Saar
Bau des Regenwasserentlastungsanlage RÜB 8-1.0 Erd-, Maurer-, Beton-, Vortriebs- und Kanalbauarbeiten, Elektroarbeiten Wesentliche Leistungen:
ca. 8.500 m3 Erdaushub ca. 2.000 m3 Bodenklasse 2 ca. 2.800 m3 Bodenklasse 6+7 ca. 5.200 m3 Flüssigboden ca. 8.400 m3 Aushubabtransort ca. 3.000 m2 Kammerdielenverbau ca. 3.600 m2 Spundwandverbau, dichtschließend, erschütterungsarm gerammt ca. 310 m2 Spritzbetonsicherung mit Vernagelung ca. 160 m Ortbetonpfahl ca. 220 m SB Rohre DN 400 - DN 600 ca. 50 m SB-Rohr DN 800 - DN 1000 ca. 23 m SB-Rohr DN 1600 - DN 2200 ca. 1.070 m Pressung DN 2000 ca. 113 m Pressung DN 1000 ca. 43 m Pressung DN 400 ca. 11 Stk Fertigteilschächte LW 1000 - LW 2000 ca. 8 Stk Ortbetonschachtbauwerke
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
Bei Bietergemeinschaften sind die Erklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Für die Ausführung des Auftrages gelten die Besonderen Bedingungen über die Sicherung von Sozialstandards, Tariftreue und Mindestlöhnen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Saarland (Saarländisches Tariftreuegesetz - STTG) vom 6. Februar 2013 (Amtsbl. I S. 84) und die Verordnung zur Anpassung des Mindestlohns gemäß § 3 Absatz 5 Satz 3 STTG vom 11. Dezember 2020 (Amtsbl. I S. 56).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angebote können nur elektronisch in Textform über https://www.subreport.de/E67482635 abgegeben werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.saarland.de/3339.htm
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Fristen nach § 160 Abs. 3 GWB. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen. Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB, insbesondere § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).