Einsatz von Firmen-LKW im WD bei der SM Völklingen Referenznummer der Bekanntmachung: 21-0242SU
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 100100
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neunkirchen
NUTS-Code: DEC03 Neunkirchen
Postleitzahl: 66538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lfs.saarland.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einsatz von Firmen-LKW im WD bei der SM Völklingen
Zur Unterstützung und Mithilfe im Winterdienst werden bei den Meistereien des Landesbetriebes für Straßenbau zum Räumen und/oder Streuen der Bundesstraßen und Landstraßen bei Bedarf Lastkraftwagen von privaten Auftragnehmern (AN) eingesetzt. Der Auftragnehmer stellt zum Räumen und/oder Streuen in diesem Bereich auf Anforderung seinen Lastkraftwagen in einem betriebssicheren und verkehrssicheren Zustand einschließlich Fahrzeugführer zur Verfügung.
Straßenmeisterei Völklingen Hirschbachstraße 5 66280 Sulzbach Bundes- und Landesstraßen im Bereich der SM Völklingen
Räum- und Streudienst im Bereich der Straßenmeisterei Völklingen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Einsatz von Firmen-LKW im WD bei der SM Völklingen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wadgassen
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66787
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Laufzeit bis Ende Mai 2025
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6HR93Z
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]6
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrags gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB bei erkannten Verstößen gegen die Vergabevorschriften, die nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird, wird hingewiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist ferner gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB, 15 Kalendertage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids, unzulässig. Darüber hinaus sind, gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neunkirchen
Postleitzahl: 66538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lfs.saarland.de