Wegenutzungsvertrag für die ausschließliche öffentliche Wasserversorgung von Letztverbrauchern im Gebiet der der Ortsteile Hangard und Münchwies in der Kreisstadt Neunkirchen

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 202-528862)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kreisstadt Neunkirchen
NUTS-Code: DEC03 Neunkirchen
Postleitzahl: 66538
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neunkirchen.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Wegenutzungsvertrag für die ausschließliche öffentliche Wasserversorgung von Letztverbrauchern im Gebiet der der Ortsteile Hangard und Münchwies in der Kreisstadt Neunkirchen

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
65111000 Trinkwasserversorgung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Kreisstadt Neunkirchen macht bekannt, dass das bestehende Rechtsverhältnis zwischen der Kreisstadt Neunkirchen und der Wasserversorgung Ostsaar GmbH betreffend die Wegenutzung für die ausschließliche öffentliche Wasserversorgung von Letztverbrauchern in den Ortsteilen Hangard und Münchwies zum 31.12.2021 endet. Die Kreisstadt Neunkirchen beabsichtigt, einen Wasser-Konzessionsvertrag für die oben genannten Ortsteile mit einer Laufzeit von maximal 30 Jahren abzuschließen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/10/2021
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 202-528862

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: VI.3
Anstatt:

Hiermit fordert die Kreisstadt Neunkirchen Interessenten am Abschluss eines Wegenutzungsvertrags für die ausschließliche öffentliche Wasserversorgung von Letztverbrauchern (Wasser-Konzessionsvertrag) auf, ihre schriftliche Interessenbekundung nebst den unter Ziffer III. dieser Bekanntmachung abgeforderten Erklärungen und Nachweisen bis zum 03.02.2021, 11.00 Uhr, gemäß den in dieser Bekanntmachung beschriebenen Bedingungen bei der unter Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle einzureichen.

muss es heißen:

Hiermit fordert die Kreisstadt Neunkirchen Interessenten am Abschluss eines Wegenutzungsvertrags für die ausschließliche öffentliche Wasserversorgung von Letztverbrauchern (Wasser-Konzessionsvertrag) auf, ihre schriftliche Interessenbekundung nebst den unter Ziffer III. dieser Bekanntmachung abgeforderten Erklärungen und Nachweisen bis zum 03.02.2022, 11.00 Uhr, gemäß den in dieser Bekanntmachung beschriebenen Bedingungen bei der unter Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle einzureichen.

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen: