Wegenutzungsvertrag für die ausschließliche öffentliche Wasserversorgung von Letztverbrauchern im Gebiet der der Ortsteile Hangard und Münchwies in der Kreisstadt Neunkirchen
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 202-528862)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kreisstadt Neunkirchen
NUTS-Code: DEC03 Neunkirchen
Postleitzahl: 66538
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neunkirchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wegenutzungsvertrag für die ausschließliche öffentliche Wasserversorgung von Letztverbrauchern im Gebiet der der Ortsteile Hangard und Münchwies in der Kreisstadt Neunkirchen
Die Kreisstadt Neunkirchen macht bekannt, dass das bestehende Rechtsverhältnis zwischen der Kreisstadt Neunkirchen und der Wasserversorgung Ostsaar GmbH betreffend die Wegenutzung für die ausschließliche öffentliche Wasserversorgung von Letztverbrauchern in den Ortsteilen Hangard und Münchwies zum 31.12.2021 endet. Die Kreisstadt Neunkirchen beabsichtigt, einen Wasser-Konzessionsvertrag für die oben genannten Ortsteile mit einer Laufzeit von maximal 30 Jahren abzuschließen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Hiermit fordert die Kreisstadt Neunkirchen Interessenten am Abschluss eines Wegenutzungsvertrags für die ausschließliche öffentliche Wasserversorgung von Letztverbrauchern (Wasser-Konzessionsvertrag) auf, ihre schriftliche Interessenbekundung nebst den unter Ziffer III. dieser Bekanntmachung abgeforderten Erklärungen und Nachweisen bis zum 03.02.2021, 11.00 Uhr, gemäß den in dieser Bekanntmachung beschriebenen Bedingungen bei der unter Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle einzureichen.
Hiermit fordert die Kreisstadt Neunkirchen Interessenten am Abschluss eines Wegenutzungsvertrags für die ausschließliche öffentliche Wasserversorgung von Letztverbrauchern (Wasser-Konzessionsvertrag) auf, ihre schriftliche Interessenbekundung nebst den unter Ziffer III. dieser Bekanntmachung abgeforderten Erklärungen und Nachweisen bis zum 03.02.2022, 11.00 Uhr, gemäß den in dieser Bekanntmachung beschriebenen Bedingungen bei der unter Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle einzureichen.