Abrechnungsprüfung vertragsärztlicher und vertragszahnärztlicher Leistungen nach § 106d SGB V Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-AB-06
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abrechnungsprüfung vertragsärztlicher und vertragszahnärztlicher Leistungen nach § 106d SGB V
Die IKK Südwest schreibt die Durchführung der Abrechnungsprüfung in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung (BEMA-Teil 1) nach § 106d SGB V sowie die Bereitstellung der korrigierten TP1/TP2-Daten für den Morbi-RSA aus.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Krankenkassen sind nach § 106d Abs. 3 SGB V verpflichtet die vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Abrechnungen auf Plausibilität und Rechtmäßigkeit zu überprüfen.
Die Krankenkassen prüfen die Abrechnungen der an der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Einrichtungen insbesondere hinsichtlich
• des Bestehens und des Umfangs ihrer Leistungspflicht
• der Plausibilität von Art und Umfang der für die Behandlung eines Versicherten abgerechneten Leistungen in Bezug auf die angegebene Diagnose, bei zahnärztlichen Leistungen in Bezug auf die angegebenen Befunde
• der Plausibilität der Zahl der von dem Versicherten in Anspruch genommenen Ärzte, unter Berücksichtigung ihrer Fachgruppenzugehörigkeit.
Gegenstand der hier ausgeschriebenen Leistungen ist die Datenannahme, Datenprüfung, Korrektur der Daten, Bewertung und Bereitstellung der Prüfergebnisse, Archivierung, Datenbereitstellung und Datenvernichtung gemäß §§ 110 b SGB IV sowie als zusätzliche Leistungen die Antragstellung nach § 106d Abs. 3 und Abs. 4 SGB V und die Bearbeitung der Rückläufe der KV/KZV einschließlich der Bearbeitung von Widersprüchen.
Das zu verarbeitende Datenvolumen beträgt ca. 1.500.000 Einzelfallnachweise (TP1-Datensätze) und ca. 198.000 Behandlungsfallnachweise (TP2-Datensätze für BEMA- Teil 1) incl. Korrekturlieferungen pro Quartal. Die Zahlen wurden auf Basis des Abrechnungsjahres 2020 ermittelt. Die Dienstleistung ist ab dem Abrechnungsquartal 3/2021(TP1) und 4/2021 (TP2) zu erbringen.
Die Auftraggeberin hat das einseitige Optionsrecht, den Vertrag bis zu zweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern. In diesem Fall erfolgt spätestens sechs Monate vor Ende der Vertragslaufzeit die Information in Textform an den Auftragnehmer.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Fremdnachweis der Eintragung in ein Berufs- bzw. Handelsregister oder vergleichbares Register (bei Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als Monate). Wenn kein Handelsregistereintrag erfolgt ist, kann eine aktuelle Status-Meldung des Gewerbeamts - beispielsweise ein "Betriebskarteiauszug des Gewerbeamtes" - eingereicht werden. Eine Kopie einer mehr als 12 Monate zurückliegenden Gewerbeanmeldung bzw. -ummeldung ist insofern nicht ausreichend;
2) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB (Vordrucke in Ausschreibungsunterlagen). Voranstehend benannte Erklärungen/Nachweise (1.-2.) müssen von jedem Bieter und jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorgelegt werden;
3) Erklärung einer Bietergemeinschaft (sofern zutreffend) - (Vordruck in Ausschreibungsunterlagen);
4) Erklärung hinsichtlich des Einsatzes von Unterauftragnehmern oder Eignung leihender Unternehmen (sofern zutreffend) - (Vordruck in Ausschreibungsunterlagen).
Voranstehend benannte Erklärungen/Nachweise (3.-4.) müssen, sofern zutreffend, einmal pro Angebot vorgelegt werden. Hinweis: Bitte beachten Sie hierzu auch die Ausschreibungsunterlagen. Wenn Teilleistungen durch andere Unternehmen durchgeführt werden sollen oder der Bieter hinsichtlich seiner Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt, müssen die Unterauftragnehmer/Eignungsleiher, deren Hauptbieter nach der Wertung durch den AG zu den (drei) wirtschaftlichsten Bietern gehört, - nach Aufforderung durch den Auftraggeber - innerhalb von 6 Kalendertagen entsprechende Unterlagen über ihre Eignung beim Auftraggeber vorlegen.
1) Bankerklärung (bei Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als 12 Monate). Die jeweils zuständige Hausbank soll dem Unternehmen bescheinigen, dass geordnete wirtschaftliche Verhältnisse vorliegen, die schon geraume Zeit bestehen. Beispielsweise können Angaben über das regelmäßige Bedienen von Krediten oder sonstigen Verpflichtungen gemacht werden. Insgesamt soll jedoch bescheinigt werden, dass es sich um geordnete wirtschaftliche Verhältnisse handelt;
2) Eigenerklärung über das Bestehen einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bzw. zum Abschluss einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bzw. zur Erhöhung der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung im Auftragsfall mit der geforderten Deckungssumme (Vordruck in Ausschreibungsunterlagen). Vor Zuschlagserteilung muss von dem Bieter, der für den Zuschlag vorgesehen ist, ein entsprechender Fremdnachweis des Versicherers eingereicht werden. Der Nachweis muss nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb von 6 Kalendertagen vorgelegt werden;
3) Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz des Unternehmens sowie über den Umsatz mit vergleichbaren Abrechnungsdienstleistungen in den letzten drei Jahren (Vordruck in Ausschreibungsunterlagen);
Voranstehend benannte Erklärungen/Nachweise (1.-3.) müssen von jedem Bieter und jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorgelegt werden;
Hinweis: Bitte beachten Sie hierzu auch die Ausschreibungsunterlagen. Wenn Teilleistungen durch andere Unternehmen durchgeführt werden sollen oder der Bieter hinsichtlich seiner Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt, müssen die Unterauftragnehmer/Eignungsleiher, deren Hauptbieter nach der Wertung durch den AG zu den (drei) wirtschaftlichsten Bietern gehört, - nach Aufforderung durch den Auftraggeber - innerhalb von 6 Kalendertagen entsprechende Unterlagen über ihre Eignung beim Auftraggeber vorlegen.
1) Angabe von mindestens zwei Referenzen über innerhalb der letzten drei Kalenderjahre erbrachte Abrechnungsdienstleistungen für gesetzliche Krankenkassen, die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind (Vordruck in Ausschreibungsunterlagen);
2) Verpflichtungserklärung eines Unterauftragnehmers oder Eignung leihendes Unternehmen (sofern zutreffend) - (Vordruck in Ausschreibungsunterlagen);
3) Selbstauskunft eines Unterauftragnehmers oder Eignung leihendes Unternehmen (sofern zutreffend und nur nach Aufforderung) - (Vordruck in Ausschreibungsunterlagen).
Voranstehend benannte Erklärung/Nachweis (1.) muss, sofern zutreffend, einmal pro Angebot vorgelegt werden. Hinweis: Bitte beachten Sie hierzu auch die Ausschreibungsunterlagen. Wenn Teilleistungen durch andere Unternehmen durchgeführt werden sollen oder der Bieter hinsichtlich seiner Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt, müssen die Unterauftragnehmer/Eignungsleiher, deren Hauptbieter nach der Wertung durch den AG zu den (drei) wirtschaftlichsten Bietern gehört, - nach Aufforderung durch den Auftraggeber - innerhalb von 6 Kalendertagen entsprechende Unterlagen über ihre Eignung beim Auftraggeber vorlegen.
1) Erklärung gemäß § 3 Abs. 4 STTG (Vordruck in Ausschreibungsunterlagen). Verpflichtung zur Einhaltung des Saarländischen Tariftreuegesetzes. Dies gilt nicht für Vergaben, deren Leistungserbringung durch Unternehmer oder Nachunternehmer erfolgt, die ihren Sitz im EU-Ausland haben und deren Arbeitnehmer den Auftrag ausschließlich in diesem Staat ausführen;
2) Abschluss einer Datenschutzvereinbarung (Vordruck in Ausschreibungsunterlagen)
Hinweis: Bitte beachten Sie hierzu auch die Ausschreibungsunterlagen. Wenn Teilleistungen durch andere Unternehmen durchgeführt werden sollen oder der Bieter hinsichtlich seiner Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt, müssen die Unterauftragnehmer/Eignungsleiher, deren Hauptbieter nach der Wertung durch den AG zu den (drei) wirtschaftlichsten Bietern gehört, - nach Aufforderung durch den Auftraggeber - innerhalb von 6 Kalendertagen entsprechende Unterlagen über ihre Eignung beim Auftraggeber vorlegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Der Auftraggeber wird eine pflichtgemäße Ermessensentscheidung über die evtl. Nachforderung von dem Angebot nicht beigefügten Nachweisen und Erklärungen treffen. Erfolgt eine Nachforderung, müssen fehlende Erklärungen oder Nachweise innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorgelegt werden; nach fruchtlosem Fristablauf wird das Angebot zwingend ausgeschlossen;
2) Interessierte Wirtschaftsteilnehmer können sich auf der Plattform der deutschen eVergabe (http://www.deutsche-evergabe.de) registrieren. Registrierte Bieter werden automatisch über evtl. Änderungen an den Vergabeunterlagen, Antworten auf eingegangene Fragen, sonstige Hinweise und ergänzende Informationen zum Verfahren benachrichtigt. Bieter, die sich nicht registrieren, müssen sich selbstständig über evtl. Änderungen an den Vergabeunterlagen, Antworten auf eingegangene Fragen, sonstige Hinweise und ergänzende Informationen zum Verfahren informieren;
3) Fragen und Hinweise zum Vergabeverfahren sind ausschließlich über das Vergabeportal der deutschen eVergabe zu stellen (http://www.deutsche-evergabe.de). Hierzu ist eine Registrierung erforderlich. Zur Angebotsabgabe ist eine Registrierung ebenfalls zwingend erforderlich. Die Kosten für das Vergabeverfahren werden vom Auftraggeber übernommen;
4) Der Auftraggeber behält sich vor, auch bei einer Auftragssumme von weniger als [Betrag gelöscht] EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anzufordern.
5) In den Vergabeunterlagen ist eine Datenschutzvereinbarung enthalten. Diese ist von den Bietern unterschrieben zusammen mit ihrem Angebot einzureichen. Hinsichtlich der allgemeinen technischen und organisatorischen Maßnahmen nach den Anlagen zu § 78a SGB X und § 9 BDSG (bzw. Art. 32 DSGVO) erfolgt vor Vertragsdurchführung eine Abstimmung zwischen Auftraggeberin und Auftragnehmer.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Für die Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf die §§ 155 ff. GWB verwiesen. Hinsichtlich der zu beachtenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der First zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.