Satz, Lektorat, Druck und Vertrieb des Amtsblatts des Saarlandes Referenznummer der Bekanntmachung: 017837-2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC0 Saarland
Postleitzahl: 66117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.saarland.de/stk/DE/home/home_node.html
Abschnitt II: Gegenstand
Satz, Lektorat, Druck und Vertrieb des Amtsblatts des Saarlandes
Es werden die Leistungen "Satz, Lektorat, Druck und Vertrieb des Amtsblattes des Saarlandes" einheitlich vom 01.04.2022 bis zum 31.12.2025 mit zweimaliger Möglichkeit zur Verlängerung um jeweils ein Jahr zu Gunsten des Auftraggebers vergeben.
Staatskanzlei des Saarlandes
Am Ludwigsplatz 14
66117 Saarbrücken
Deutschland
Das Amtsblatt des Saarlandes ist das Gesetzesblatt und das amtliche Verkündungsportal des Saarlandes. Herausgeber und Auftraggeber ist der Chef der Staatskanzlei. Das Amtsblatt des Saarlandes erscheint in 2 Teilen (Teil I und II) in der Regel jeweils einmal pro Woche (Regulärausgaben). Sonderausgaben sind sowohl unter der Woche als auch am Wochenende möglich.
Der Teil I des Amtsblattes erscheint nur elektronisch (www.amtsblatt.saarland.de) und Teil II des Amtsblattes sowohl elektronisch als auch in Papierform.
Im Rahmen dieser Ausschreibung werden die Leistungen "Satz, Lektorat, Druck und Vertrieb des Amtsblattes des Saarlandes" einheitlich vom 01.04.2022 bis zum 31.12.2025 mit zweimaliger Möglichkeit zur Verlängerung um jeweils ein Jahr zu Gunsten des Auftraggebers vergeben.
Für weitere Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung und den Vertrag, verwiesen.
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag durch einseitige Erklärung maximal zweimal um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern (Verlängerungsoption). Die Option kann jeweils bis spätestens sechs Monate vor Ablauf der aktuellen Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer geltend gemacht werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot vorzulegen:
1) Eigenerklärung zur Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder einem vergleichbaren Register des Herkunftlandes (Betriebssitz des Unternehmens) bzw. zur fehlenden Verpflichtung zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach dem maßgeblichen Recht des Herkunftsstaates unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Vordrucks 3 "Eigenerklärung zur Eignung.
2) Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei der zuständigen Berufsgenossenschaft unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Vordrucks 3 "Eigenerklärung zur Eignung".
3) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Vordrucks 2 "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen".
Auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers sind weiterhin vorzulegen:
1) Auszug aus dem Berufs-/Handelsregister bzw. Nachweis über die fehlende Verpflichtung zur Eintragung.
2) Bescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft über die Mitgliedschaft.
Mit dem Angebot vorzulegen:
1) Eigenerklärung zu den in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018 bis 2020) erzielten Nettojahresumsätzen (nach kaufmännischen Grundsätzen gerundet auf volle Tausend EUR) unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgstellten Vordrucks 3 "Eigenerklärung zur Eignung". Mindestvoraussetzung: Der Bieter muss in jedem der drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018 bis 2020) mindestens einen Nettojahresumsatz in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR erzielt haben; andernfalls wird das Angebot vom Verfahren ausgeschlossen.
2) Eigenerklärung unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Vordrucks 3 "Eigenerklärung zur Eignung", dass für das Unternehmen eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden besteht bzw. Verpflichtung, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den vorgenannten Deckungssummen unverzüglich nach Auftragserteilung abgeschlossen bzw. ein bestehender Versicherungsvertrag entsprechend angepasst wird und die Versicherung - unabhängig von der einschlägigen, vorgenannten Konstellation - für die gesamte Dauer des Vertrages aufrecht erhalten wird.
Auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers ist weiterhin vorzulegen:
- Erklärung eines Steuerberaters bzw. Wirtschaftsprüfers über den Nettojahresumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Siehe zuvor.
Mit dem Angebot vorzulegen:
- Eigenerklärung unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Vordrucks 3 "Eigenerklärung zur Eignung" zu mindestens einem Referenzprojekt entsprechend den folgenden (Mindest-)Anforderungen an die Vergleichbarkeit:
a) Inhalt der Leistung, wobei die Mindestinhalte auch in Zusammenschau mehrerer sich ergänzender Referenzprojekte erfüllt werden können: Satz, Lektorat und Bereitstellung zur Veröffentlichung von regelmäßig erscheinenden elektronischen Medien für einen Auftraggeber im Sinne von § 98 GWB sowie Satz, Lektorat, Druck und Vertrieb von regelmäßig erscheinenden Printmedien für einen Auftraggeber im Sinne von § 98 GWB.
b) Umfang der Leistung: Erzielung eines durchschnittlichen Nettojahresumsatzes mit dem Referenzauftrag bezogen auf die vorgenannten Leistungen von mindestens [Betrag gelöscht] EUR, wobei bei mehreren, sich inhaltlich ergänzenden Referenzaufträgen der Umfang über diese Projekte gemeinsam ermittelt werden kann.
c) Zeitraum der Leistung: Erbringung der Leistungen über einen Zeitraum von mindestens 24 Monaten, wovon mindestens 12 Monate im Zeitraum vom 01.10.2018 bis 30.09.2021 liegen müssen, wobei sich bei mehreren, sich inhaltlich ergänzenden Referenzaufträgen der Zeitraum dieser Projekte für mindestens 12 Monate im Zeitraum vom 01.10.2018 bis 30.09.2021 überschnitten haben muss.
Auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers sind weiterhin zu benennen:
- Ansprechpartner:innen samt Kontakdaten zu den angegebenen Referenzen.
Siehe zuvor.
Es finden die Bestimmungen des Gesetzes über die Sicherung von Sozialstandards, Tariftreue und Mindestlöhnen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Saarland (Saarländisches Tariftreuegesetz - STTG) und die Verordnung zur Anpassung des Mindestlohns gemäß § 3 Abs. 5 Satz 3 STTG Anwendung.
Die Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für die Vergabe von öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsverträgen, die vom Auftraggeber als Vordruck 4 zur Verfügung gestellt wird, wird in Bezug genommen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sommer 2025 (bei Vertragsende nach regulärer Laufzeit), Sommer 2026 (bei Vertragsende nach erster Verlängerungsoption) bzw. Sommer 2027 (bei Vertragsende nach zweiter Verlängerungsoption)
Bietergemeinschaft werden wie Einzelbieter behandelt. Bietergemeinschaften sind nach Maßgabe von § 43 Abs. 2 VgV in dem Verfahren zugelassen, wenn und soweit der Zusammenschluss der beteiligten Unternehmen nicht zu einer unzulässigen Beschränkung des Wettbewerbs (§ 1 GWB) führt. Mitglieder einer Bietergemeinschaft können allerdings nur solche Unternehmen sein, die keine Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB erfüllen.
Unternehmen, die gemeinsam ein Angebot als Bietergemeinschaft einreichen, haben dies mit dem Angebot offen zu legen. Hierzu ist das Formblatt "Bietergemeinschaftserklärung" (Vordruck 5) von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft auszufüllen und zu unterschreiben; das ausgefüllte und unterschriebene Formblatt "Bietergemeinschaftserklärung" ist dem Angebot als Scan oder Fotodatei beizufügen.
Zusätzlich ist zu beachten, dass jedes Bietergemeinschaftsmitglied die Formblätter "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" (Vordruck 2) sowie "Eigenerklärung zur Eignung" (Vordruck 3) jeweils separat auszufüllen hat. Nicht geschäftsführende Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben dabei auf der letzten Seite des jeweiligen Formblatts am Ende den Vor- und Nachnamen des Erklärenden anzugeben. Eine Unterschrift ist insoweit nicht erforderlich; es genügt vielmehr die Namensnennung in Textform.
Inhaltlich können sich die Bietergemeinschaftsmitglieder im Hinblick auf die Anforderungen an die berufliche und technische Leistungsfähigkeit sowie die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ergänzen. Auf gesonderte Nachfrage des Auftraggebers ist jedoch vor Zuschlagserteilung zu erläutern, wie die Leistungen durch die Bietergemeinschaftsmitglieder im Einzelnen abgewickelt werden sollen. Dabei ist sicherzustellen, dass der Auftraggeber im Zuschlagsfall vorab weiß, welches Unternehmen welche vertraglichen Leistungen im Einzelfall mit welchen technischen und personellen Mitteln erbringen wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.saarland.de/mwaev/DE/themen-aufgaben/weitere_aufgaben/vergabekammern/vergabekammern_node.html
Der Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.