Maschinen- und Elektronikversicherung für PV-Anlagen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC0 Saarland
Postleitzahl: 66117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.evs.de
Abschnitt II: Gegenstand
Maschinen- und Elektronikversicherung für PV-Anlagen
Versicherungsschutz für Maschinen- und Elektronikversicherung für PV-Anlagen des EVS
Elektronikversicherung für PV-Anlagen
Entsorgungsgebiet des EVS im Saarland
Versicherungsschutz für PV-Anlagen des EVS auf folgenden Kläranlagen(KA)-Standorte:
• KA Brebach • KA Lebach • KA Burbach • KA Dillingen • KA Perl-Besch • KA Überherrn • KA Püttlingen • KA Mettlach-Weiten • KA Düppenweiler • KA Gisingen, sowie • Verwaltungsgebäude Saarbrücken, Untertürkheimer Str. 23/23a (Gebäude Hautz)
Der Vertrag gilt für sämtliche im Eigentum des EVS stehenden und im Versicherungsvertrag sowie der dazu gehörigen "typisierenden Beschreibung der zu versichernden Anlagengüter" bezeichneten Photovoltaik-Anlagen. Die Versicherungssumme beträgt rund EUR 2 Mio.
Maschinenversicherung
Abfall- und Abwasseranlagen im Entsorgungsgebiet des EVS im Saarland
Versicherungsschutz für sämtliche klärtechnischen und maschinellen Einrichtungen auf Abfall- und Abwasseranlagen des EVS
Der Vertrag gilt für sämtliche im Eigentum des EVS stehenden und im Versicherungsvertrag sowie der dazu gehörigen "typisierenden Beschreibung der zu versichernden Anlagengüter" bezeichneten Maschinentechnik (z.B. Abwasseranlagen, Schlammpressen, BHKW). Die Versicherungssumme beträgt rund EUR 51,5 Mio. (Stand März 1971)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Elektronikversicherung für Photovoltaikanlagen des EVS
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB Rheinland-Pfalz
Postleitzahl: 54296
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Maschinenversicherung für den EVS
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 51069
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Führung und Prozessführung:
Es ist ein Angebot für 100% Zeichnungsquote abzugeben. Dieses Kriterium ist sowohl bei Alleinzeichnung als auch von Bietergemeinschaften/Konsortien zu erfüllen.
Die Zeichnungsquote als führender Versicherer hat mindestens 50% zu betragen.
Allgemeines:
Antworten zu rechtzeitig eingehenden Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen, welche sämtliche Interessenten und Bewerber im Verfahren betreffen, werden ausschließlich über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Bewerber müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe des Angebots prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche zu beachten sind. Verbindlicher Bestandteil der Unterlagen werden die unter der Vergabeplattform veröffentlichten Antworten und Informationen. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.saarland.de/mwaev/DE/themen-aufgaben/weitere_aufgaben/vergabekammern/vergabekammern_node.html
Es gelten die Fristen nach § 160 Abs. 3 GWB. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen. Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB, insbesondere § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).