Bewirtschaftung der zentralen Abfallbehandlungs- und Umschlagsanlage auf dem Gelände des Abfallwirtschaftszentrum (AWZ) Hermine
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC0 Saarland
Postleitzahl: 66117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.evs.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bewirtschaftung der zentralen Abfallbehandlungs- und Umschlagsanlage auf dem Gelände des Abfallwirtschaftszentrum (AWZ) Hermine
Bewirtschaftung der zentralen Abfallbehandlungs- und Umschlagsanlage auf dem Gelände des Abfallwirtschaftszentrum (AWZ) Hermine
Abfallwirtschaftszentrum (AWZ) Hermine in Neunkirchen/Saar
Um die Anlieferung, Lagerung und Behandlung von Hausabfällen in Zeiten von geplanten (Revisionen; Gesamtvolumen ca. 16.500 Mg Hausabfälle bzw. hausmüllähnliche Gewerbeabfälle) und ungeplanten Betriebsunterbrechungen der AVA Velsen sowie deren Rückführung in die AVA Velsen und die Anlieferung, Behandlung und Umschlag von Altholz aus Sperrabfällen (Gesamtvolumen ca. 15.000 Mg) sicherstellen zu können, wird im Rahmen dieses Vergabeverfahrens ein Auftragnehmer gesucht, der für den genannten Zeitraum von 15 Mo-naten an der vom Auftraggeber angemieteten zentralen Behandlungs- und Umschlagsstelle - Abfallwirtschaftszentrum Hermine - den Betrieb führt.
Für die Ausführung des Auftrages gelten die besonderen Bedingungen über die Sicherung von Sozialstandards, Tariftreue und Mindestlöhnen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Saarland (Saarländisches Tariftreuegesetz — STTG) vom 6. Februar 2013 (Amtsbl. I S. 84) und die Verordnung zur Anpassung des Mindestlohns gemäß § 3 Absatz 5 Satz 3 STTG vom 11. Dezember 2020 (Amtsbl. 2021 I S. 56)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bewirtschaftung der zentralen Abfallbehandlungs- und Umschlagsanlage auf dem Gelände des Abfallwirtschaftszentrums (AWZ) Hermine
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neunkirchen
NUTS-Code: DEC03 Neunkirchen
Postleitzahl: 66538
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.saarland.de/mwaev/DE/themen-aufgaben/weitere_aufgaben/vergabekammern/vergabekammern_node.html
Es gelten die Fristen nach § 160 Abs. 3 GWB. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen. Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB, insbesondere § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).