Wegenutzungsvertrag für die ausschließliche öffentliche Wasserversorgung von Letztverbrauchern im Gebiet der der Ortsteile Hangard und Münchwies in der Kreisstadt Neunkirchen
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kreisstadt Neunkirchen
NUTS-Code: DEC03 Neunkirchen
Postleitzahl: 66538
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neunkirchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wegenutzungsvertrag für die ausschließliche öffentliche Wasserversorgung von Letztverbrauchern im Gebiet der der Ortsteile Hangard und Münchwies in der Kreisstadt Neunkirchen
Die Kreisstadt Neunkirchen macht bekannt, dass das bestehende Rechtsverhältnis zwischen der Kreisstadt Neunkirchen und der Wasserversorgung Ostsaar GmbH betreffend die Wegenutzung für die ausschließliche öffentliche Wasserversorgung von Letztverbrauchern in den Ortsteilen Hangard und Münchwies zum 31.12.2021 endet. Die Kreisstadt Neunkirchen beabsichtigt, einen Wasser-Konzessionsvertrag für die oben genannten Ortsteile mit einer Laufzeit von maximal 30 Jahren abzuschließen.
Kreisstadt Neunkirchen
Mit dem abzuschließenden Wasserkonzessionsvertrag wird dem Vertragspartner der Kreisstadt Neunkirchen das Recht zur Wegenutzung für die ausschließliche öffentliche Wasserversorgung von Letztverbrauchern in den Ortsteilen Hangard und Münchwies eingeräumt. Der Vertragspartner wird zugleich verpflichtet, die öffentliche Wasserversorgung auf dem Gebiet der genannten Ortsteile während der Vertragslaufzeit sicherzustellen.
Diese Aufforderung zur Interessenbekundung leitet kein formelles Vergabeverfahren ein. Insbesondere finden die Richtlinien 2014/23/EU, 2014/24/EU und 2014/25/EU sowie die vergaberechtlichen Bestimmungen des/der GWB, VgV, SektVO, KonzVgV, VOL/A, VOB/A und UVgO ausdrücklich keine Anwendung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
In Form von Eigenerklärungen werden gefordert:
- Unternehmensdarstellung (Gesellschaftsstruktur (Organigramm), Inhaber/Gesellschafter und Geschäftsführer, Beschreibung des Unternehmens und seiner Tätigkeitsfelder/Tätigkeiten, falls zutreffend: Darstellung der Konzernstrukturen und gegebenenfalls bestehenden unmittelbaren Beteiligungen)
- Unterschriebene schriftliche Erklärung des Bewerbers, dass keiner der folgenden Ausschlussgründe von der Teilnahme am Wettbewerb vorliegt:
(a) Über das Vermögen des Bewerbers ist das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden
(b) Der Bewerber befindet sich in Liquidation
(c) Es ist nachweislich eine schwere Verfehlung begangen worden, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
(d) Der Bewerber hat seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht ordnungsgemäß erfüllt
(e) Der Bewerber hat im Konzessionsvergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben
In Form von Fremdnachweisen wird gefordert:
- Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie); der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Interessenbekundungsfrist nicht älter als 3 Monate alt sein.
In Form von Eigenerklärungen wird gefordert:
- Vorlage testierter Jahresabschlüsse mit Lage- und Geschäftsbericht der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
- Erklärung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung unter Angabe der versicherten Risiken und Deckungssummen
In Form von Fremdnachweisen wird gefordert:
- Bankenerklärung zur Finanz- und Liquiditätssituation des Unternehmens, nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Interessenbekundungsfrist
Bezieht sich der Bewerber bei der Darlegung seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (auch eines Konzernunternehmens), so muss er eine Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens vorlegen, wonach sich das andere Unternehmen verpflichtet, dem Bewerber im Falle einer Auftragserteilung die jeweils erforderlichen sachlichen und/oder personellen Mittel zur Verfügung zu stellen.
Bezieht sich der Bewerber im Hinblick auf die finanzielle Leistungsfähigkeit auf ein anderes Unternehmen (auch ein Konzernunternehmen), so muss er eine Verpflichtungserklärung vorlegen, wonach er und das andere Unternehmen sich verpflichten, gemeinschaftlich für die Vertragsdurchführung zu haften.
In Form von Eigenerklärungen wird gefordert:
- Referenzen im Bereich der öffentlichen Wasserversorgung von Letztverbrauchern, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, z. B. der Betrieb der eigenen Wasserversorgungsanlagen oder Betriebsführungsdienstleistungen für Dritte; die als Referenz herangezogenen Leistungen dürfen zum Zeitpunkt des Ablaufs der Interessenbekundungsfrist nicht länger als 3 Jahre zurückliegen
- Schriftliche Darstellung darüber, mit welchen sachlichen, personellen und technischen Kapazitäten die öffentliche Wasserversorgung in der Kreisstadt Neunkirchen sichergestellt werden soll
Bezieht sich der Bewerber bei der Darlegung seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (auch eines Konzernunternehmens), so muss er eine Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens vorlegen, wonach sich das andere Unternehmen verpflichtet, dem Bewerber seine sachlichen, personellen und/oder technischen Mittel im Falle einer Auftragserteilung zur Verfügung zu stellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hiermit fordert die Kreisstadt Neunkirchen Interessenten am Abschluss eines Wegenutzungsvertrags für die ausschließliche öffentliche Wasserversorgung von Letztverbrauchern (Wasser-Konzessionsvertrag) auf, ihre schriftliche Interessenbekundung nebst den unter Ziffer III. dieser Bekanntmachung abgeforderten Erklärungen und Nachweisen bis zum 03.02.2021, 11.00 Uhr, gemäß den in dieser Bekanntmachung beschriebenen Bedingungen bei der unter Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle einzureichen. Verspätet eingehende Interessenbekundungen können nicht berücksichtigt werden.
Die Übersendung der Interessenbekundung nebst den unter Ziffer III. dieser Bekanntmachung abgeforderten Erklärungen und Nachweisen hat in einem fest verschlossenen Umschlag oder Karton schriftlich in zweifacher Ausfertigung (ein Original und eine Kopie) sowie zusätzlich auf einem digitalen Datenträger (CD-ROM, DVD-ROM oder USB-Stick) zu erfolgen. Der Umschlag oder Karton ist von außen sichtbar mit den Worten „Interessenbekundung im Verfahren der Kreisstadt Neunkirchen zur Vergabe eines Wasserkonzessionsvertrages – Nicht öffnen“ zu kennzeichnen. Bei Widersprüchen zwischen Papierform und digitaler Form der eingereichten Unterlagen ist die Papierform im Original maßgeblich. Weitere Auskünfte können bei der oben genannten Kontaktstelle schriftlich oder in Textform angefragt werden.
Bei der Bewerbung von Bewerbergemeinschaften haben diese gemeinsam mit ihrer Interessenbekundung eine Aufstellung der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters sowie eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Die Erklärungen und Nachweise nach Ziffer III. sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
Die Einbindung von Unterauftragnehmern ist zulässig. Sofern bereits Unterauftragnehmer bekannt sind, sollen jeweils deren Name und Anschrift in der Interessenbekundung mitgeteilt werden. Soweit der Bewerber beabsichtigt, den Betrieb der Wasserversorgungsanlagen in einem nicht unerheblichen Umfang unter Einbeziehung anderer Unternehmen (auch Konzernunternehmen) sicherzustellen (beispielsweise den Bezug von Betriebsführungsleistungen Dritter und/oder die Verpachtung an Dritte; nicht die Einbeziehung eines Tiefbauunternehmers), sind die Erklärungen und Nachweise nach Ziffer III. auch für die anderen Unternehmen zu erbringen.
Soweit von der derzeitigen Konzessionärin Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation der Wasserversorgungsanlagen im Gebiet der Kreisstadt Neunkirchen bereitgestellt werden, können diese bei der unter Ziffer I. genannten Kontaktstelle schriftlich oder in Textform angefordert werden. Voraussetzung für die Übersendung der entsprechenden Informationen ist die Einreichung einer unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung im Original bei der unter Ziffer I. genannten Kontaktstelle. Die Vertraulichkeitserklärung kann ebenfalls bei der oben genannten Kontaktstelle schriftlich oder in Textform angefordert werden.
- Die Kreisstadt Neunkirchen behält sich vor, Fremdnachweise für die geforderten Eigenerklärungen nachzufordern, um die Eigenerklärungen zu verifizieren.
- Klarstellung:
Diese Aufforderung zur Interessenbekundung leitet kein formelles Vergabeverfahren ein. Insbesondere finden die Richtlinien 2014/23/EU, 2014/24/EU und 2014/25/EU sowie die vergaberechtlichen Bestimmungen des/der GWB, VgV, SektVO, KonzVgV, VOL/A, VOB/A und UVgO ausdrücklich keine Anwendung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]